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Sollten Sie gegen die betriebsbedingte Kündigung klagen?
Arbeitsgerichte entscheiden häufig zugunsten der Arbeitnehmer. Wer betriebsbedingt gekündigt wird und keine Abfindung erhält, sollte also einen Anwalt einschalten. Müssen Sie gehen und jüngere Kollegen ohne Familie behalten ihren Job, ist eine gerichtliche Überprüfung ebenfalls sinnvoll. “Die betriebsbedingte Kündigung ist ein Minenfeld für Arbeitgeber”, sagt Anwalt Görzel. Die Fehlerquellen sind vielfältig. “Oft kündigen Firmen betriebsbedingt, obwohl eine Versetzung oder Änderungskündigung ausgereicht hätte.” Auch die Sozialauswahl ist anfechtbar. Gibt es keinen Betriebsrat, erklären Arbeitgeber meist nicht, wer warum gehen muss. Erst im Gerichtsaal müssen sie die Gründe für betriebsbedingte Kündigungen darlegen und erläutern, wie sie die Sozialauswahl getroffen haben. “Die Sozialauswahl sollten Betroffene daher immer anzweifeln”, so Görzel. Existiert ein Betriebsrat,…
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Wie viel Steuern zahlen Sie auf Ihre Abfindung?
Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern entschädigt Sie für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes, Aus diesem Grund zahlen Sie keine Beiträge zu den Sozialversicherungen. Steuerfrei kassieren, können Sie die Abfindung aber nicht. Häufig führt die Zahlung des Arbeitgebers sogar dazu, dass ein höherer Steuersatz greift, weil das Jahreseinkommen höher ausfällt. Fließt die gesamte oder ein Großteil der Summe auf einmal auf Ihr Konto, steigt die Steuerbelastung im entsprechenden Jahr. Um dies abzumildern, können Sie einen Steuervorteil beim Finanzamt beantragen: die Fünftel-Regelung. Diese mindert den Steuersatz, weil die Abfindung in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wird. Dazu ermitteln die Beamten die Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung und vergleichen diese…
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Aufhebungsvertrag: Droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Doch Abfindungsangebote sind nicht immer vorteilhaft – besonders wenn die Jobsuche länger dauert. “Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und damit freiwillig aus dem Unternehmen scheidet, bekommt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld”, gibt Görzel zu bedenken. Bis zu zwölf Wochen zahlt das Amt nicht. Droht aber die betriebsbedingte Kündigung ohnehin, lautet die Wahl also Entlassung oder Aufhebungsvertrag mit finanzieller Entschädigung, lässt sich die Sperre oft vermeiden. Allerdings muss dies aus dem Schriftstück eindeutig hervorgehen. Betroffene sollten daher nicht gleich unterschreiben, sondern den Entwurf von der Agentur für Arbeit prüfen lassen. So wissen Sie sicher, ob sich die Abfindungsvereinbarung auf Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirkt. In der Regel droht keine Sperre, wenn Arbeitgeber angekündigt…
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Abfindung sinnvoll investieren
Arbeiten Sie schon länger im Betrieb, beträgt Ihre Abfindung oft ein Jahressalär. Ist der Anschlussjob gesichert, haben Sie eine fünf- bis sechsstellige Summe zur Verfügung. Je nach Lebenssituation ist es sinnvoll, das Geld auf einem Tagesgeldkonto zu parken und verzinsen zu lassen, bis Sie das Kapital benötigen – etwa um eine laufende Baufinanzierung vorzeitig zu tilgen. Besonders Neukunden bekommen attraktive Zinsen: Die spanische Suresse Direkt Bank zahlt derzeit für die ersten vier Monate 2,60 Prozent, die ING 2,50 Prozent. Bei der Volkswagen Bank gibt es 2,30 Prozent für ein halbes Jahr. Danach sinkt der Zins auf ein Prozent und weniger. Nur die Spanier punkten auch danach mit einer Verzinsung von…
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Sollten Sie ein Abfindungsangebot annehmen?
Häufig bieten Unternehmen eine Abfindung an, wenn Beschäftigte freiwillig gehen und auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Sie erkaufen sich damit schnelle Rechtssicherheit. Doch Vorsicht: Unterschreiben Angestellte einen Aufhebungsvertrag, sind in der Regel alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten. Sie sollten also genau lesen und verstehen, was Sie unterschreiben. Lassen Sie einen Anwalt prüfen, ob das Angebot für Sie die beste Option ist. Oft ist bei einer Klage eine höhere Abfindung drin. “Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es aber nicht”, sagt Arbeitsrechtler Görzel. Mit einer Ausnahme: Haben Arbeitgeber und Betriebsrat einen Sozialplan ausgehandelt, der die besonderen Umstände der betriebsbedingten Kündigungen verbindlich regelt, müssen Firmen eine finanzielle Entschädigung zahlen. In allen…
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Was bedeutet Sozialauswahl?
Ist beschlossen, welche Stellen wegfallen, dürfen Arbeitgeber den betreffenden Mitarbeitern nicht einfach betriebsbedingt kündigen. Sie müssen Angestellte mit vergleichbaren Fähigkeiten und Aufgaben in Gruppen einteilen und nach sozialen Kriterien eine Rangfolge festlegen, wer zuerst gehen muss. Diese Sozialauswahl ist gesetzlich vorgeschrieben und stützt sich auf ein Punktesystem. Ältere sowie verheiratete Mitarbeitende, die Kinder oder pflegebedürftige Eltern zu versorgen haben, langjährige Beschäftigte und Kollegen mit einer Behinderung bekommen Sozialpunkte. Laut Gesetz sind zuerst die am wenigsten Schutzbedürftigen betriebsbedingt zu kündigen. Salopp gesagt: Je weniger Punkte, desto wahrscheinlicher ist eine betriebsbedingte Kündigung. “Allerdings dürfen Arbeitgeber die Sozialauswahl nicht auf die Abteilung begrenzen, die geschlossen werden soll”, sagt Rechtsanwalt Görzel. Alle Beschäftigten des…
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Wann dürfen Chefs betriebsbedingt kündigen?
Viele Beschäftigte glauben, dass Arbeitgeber nur betriebsbedingt kündigen dürfen, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich schlecht geht. Doch das ist falsch. “Ein Umsatz- oder Gewinnrückgang ist keine Voraussetzung und auch kein gerichtsfester Grund für eine betriebsbedingte Kündigung”, stellt Arbeitsrechtler Görzel klar. Zahlen können sich wieder erholen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sparen Firmen jedoch oft beim Personal. “Damit betriebsbedingte Kündigungen zulässig sind, müssen Arbeitgeber aber den Entschluss fassen, dass bestimmte Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen und den Betrieb entsprechend umorganisieren“, erklärt der Fachanwalt. Selbst florierende Unternehmen können betriebsbedingt Stellen abbauen – etwa wenn die Geschäftsleitung entscheidet, eine Produktlinie oder den Vertrieb im Ausland einzustellen oder Services wie die Buchhaltung auszulagern. Auch Umstrukturierungen und das…
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Betriebsbedingt gekündigt: Was Sie jetzt tun müssen
Unternehmen geraten nicht über Nacht in schwierige Fahrwasser. Die Krise kündigt sich an: Aufträge gehen zurück, Abteilungen sollen sparen. Nehmen Sie solche Warnzeichen ernst und sichern sich ab. Konkret: Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für die Kosten einer Kündigungsschutzklage aufkommt, sollte es zu Entlassungen kommen. “Der Abschluss der Rechtsschutzversicherung muss mindestens drei Monate vor der betriebsbedingten Kündigung erfolgt sein, damit sie greift”, sagt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kölner Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel. Gewerkschaftsmitglieder sind automatisch rechtsschutzversichert. Die Arbeitnehmervertretungen haben Anwälte an der Hand, die Mitglieder rechtlich vertreten. Kommt die betriebsbedingte Kündigung überraschend, heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte…
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Keine Sperrzeiten riskieren
Damit es Geld gibt, müssen sich Beschäftigte spätestens drei Monate vor Ende ihres Arbeitsvertrags arbeitssuchend melden. Da es bei einer betriebsbedingten Kündigung meist keine lange Vorlaufzeit gibt, gilt hier eine Frist von drei Tagen. Zudem müssen entlassene Mitarbeitende nach Ablauf der Kündigungsfrist – spätestens am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit – persönlich erscheinen und sich arbeitslos melden. Erst danach können sie Arbeitslosengeld beantragen. Wer diese Fristen versäumt, riskiert eine Sperrzeit und erhält kein Geld. Bei einer verspäteten Meldung gibt es eine einwöchige Sperre. Wer sich nicht ausreichend bemüht, eine neue Anstellung zu finden, und Jobangebote ausschlägt, dem streicht das Amt mehrere Wochen die Unterstützung. Kündigen Sie selbst oder scheiden freiwillig vor…
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Wer bekommt Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld (ALG, umgangssprachlich auch ALG I) soll Einkommensverluste teilweise ausgleichen bis Betroffene eine neue Stelle finden. Geld vom Amt gibt es aber nur, wenn Beschäftigte in den letzten 30 Monaten mindestens ein Jahr lang gearbeitet und Sozialbeiträge gezahlt haben. Wer durch eine betriebsbedingte Kündigung in die Arbeitslosigkeit rutscht, erhält in der Regel rund 60 Prozent seines durchschnittlichen Nettogehalts. Der beitragspflichtige Verdienst des letzten Jahres bestimmt die genaue Höhe. Abgerechnet wird pro Tag. Wer Kinder hat, bekommt mit 67 Prozent etwas mehr. Ihren Anspruch können Sie mit dem Arbeitslosengeldrechner von biallo.de leicht ermitteln. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie in Lohn und Brot waren, desto länger unterstützt Sie das Arbeitsamt. Für…