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    Wie kann ich am besten für die Rente sparen?

      Rente ansparen mit ETF-Sparplan Um für die Rente anzusparen, gibt es verschiedene Wege. Ein bewährtes Instrument sind Fondssparpläne. Sie finden sich bei fast allen Banken, Versicherungen und traditionsreichen Vermögensverwaltern, wie etwa der Fürstlich Castellschen Bank aus Franken. Wegen der geringeren Kosten favorisiert die Stiftung Warentest ETF-Sparpläne zur Altersvorsorge. Wer 30 bis 40 Jahre Zeit habe, für den seien Sparpläne mit breit streuenden Weltaktien-ETFs ideal. Berechnungen der Warentester ergaben, dass es seit 1969 keinen 20-Jahres-Zeitraum gab, in dem Sparer mit einem solchen ETF im Minus gelandet wären. ETFs sind börsengehandelte Indexfonds, die breit gefächerte Aktienindizes wie den deutschen Leitindex DAX oder den US-amerikanischen Dow Jones-Index kopieren. Die Wertentwicklung von ETFs…

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    Wie viel Geld sollte ich für die Rente angespart haben?

    Wie viel Geld Sie im Ruhestand benötigen, lässt sich nicht verallgemeinern. Das erforderliche Renteneinkommen hängt wesentlich von Ihrem Lebensstil und Ihren Vermögensverhältnissen ab. Leben Sie im eigenen Haus mit Garten, betreiben teure Hobbies und bevorzugen Luxusreisen, dann benötigen Sie ein höheres Rentenbudget als ein bescheidener Single-Haushalt ohne große Ansprüche. Bei der Finanzplanung für die Rente sollten Sie außerdem bedenken, dass sich die Ausgaben mit zunehmendem Alter verändern. Im Ruhestand entfallen oft teure Kreditraten fürs Eigenheim, ebenso Ausgaben für Kinder oder die berufliche Tätigkeit. Auch die Sparraten für die private Altersvorsorge können Sie mit Renteneintritt streichen. Auf der anderen Seite steigen im Alter regelmäßig die Kosten für die eigene Gesundheit, kommen…

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    Wie spare ich 500 Euro zusätzliche Rente an?

    Allein mit der gesetzlichen Rente ist es kaum möglich, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Gesetzlich Versicherte erhalten damit lediglich 48 Prozent ihres bisherigen Nettoeinkommens an Monatsrente. Vorsorgeexperten empfehlen jedoch 80 Prozent. Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 Euro pro Monat, sollten demnach etwa 2.000 Euro Monatsrente zur Verfügung stehen. In der Praxis erhalten Rentner aber viel weniger. Die Durchschnittsrente in Deutschland betrug 2023 laut Bundesarbeitsministerium 1.543 Euro pro Monat. Möchten Sie monatlich 2.000 Euro zur Verfügung haben, müssen Sie also als Durchschnittsrentner rund 500 Euro Monatsrente zusätzlich ansparen. Wie geht man dabei am besten vor? Welche Geldanlagen empfehlen sich, welche bringen den besten Ertrag? Wie sieht es mit Steuern…

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    Vorausschauendes Modell: Betriebliches Langzeitkonto

    Gerade in größeren Unternehmen sparen Arbeitnehmer häufig auf Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonten Geld- beziehungsweise Zeitguthaben an. Sozialversicherungsrechtlich spricht man hier von “Wertguthaben". Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können etwa Teile des Arbeitsverdienstes, Einmalzahlungen, Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage auf vom Arbeitgeber eingerichteten Wertguthabenkonten ansparen. Die Guthaben können später vielfach flexibel genutzt werden – etwa für ein längeres Sabbatical, eine vorzeitige Freistellung vor dem Ruhestand aber auch für eine Arbeitszeitverkürzung oder Auszeit für die Pflege. So können sie gegebenenfalls schon frühzeitig vorsorgen, um später – beispielsweise – Zeit für die Pflege ihrer Eltern zu haben. Im Prinzip funktioniert das Modell folgendermaßen: Sie verzichten beispielsweise neun Jahre lang auf Ansprüche, die einem Zehntel Ihres Gehaltsanspruches…

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    Möglicher Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld während der Zeit der Pflege

    Wenn Sie die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (ALG) beziehen, dürfen Sie gleichzeitig einen Angehörigen pflegen und von diesem Pflegegeld erhalten. Das Pflegegeld wird dabei auf das ALG nicht angerechnet. Wichtig zu wissen ist jedoch: Wenn Sie als Pflegender ALG beziehen, haben Sie aber die gleichen Pflichten wie alle anderen Arbeitslosen. Sie müssen aktiv Arbeit suchen und Ihre Suchaktivitäten belegen, wenn Sie hierzu aufgefordert werden. Sie müssen auch an zumutbaren Bildungs- oder Trainingsmaßnahmen teilnehmen. Sie dürfen zwar wegen Ihrer Pflegebelastung Ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt auf Teilzeitstellen beschränken. Dann müssen Sie jedoch, wenn das ALG auf Grundlage einer Beschäftigung mit längerer wöchentlicher Arbeitszeit berechnet wurde, hinnehmen, dass Ihr ALG entsprechend gekürzt wird. Wer…

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    Möglicher Anspruch auf Bürgergeld in der Zeit der Angehörigenpflege

    Können Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder eine Zeit lang ganz ruhen lassen und etwa eine Pflegezeit nehmen, den Einkommensausfall durch Bürgergeld kompensieren? Wäre das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen, so wäre diese Frage ganz einfach mit "Ja" zu beantworten. Doch das Bürgergeld ist an Bedingungen gebunden – vor allem an die Bedingung, dass sich die Bezieher um die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit bemühen müssen. Deshalb ist die obige Frage mit "kommt ganz darauf an" zu beantworten. Tipp: Zumindest, wenn Sie einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 oder 5 betreuen, sind Sie im Regelfall nicht verpflichtet, neben der Pflege einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Die Arbeitsaufnahme gilt dann für Sie als nicht zumutbar. Damit…

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    Teilzeitlohn plus Pflegegeld plus Wohngeld

    Wenn Pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit verkürzen und damit weniger verdienen, können sie den Einkommensrückgang vielfach durch den Bezug von Wohngeld beziehungsweise – als Eigentümer – Lastenzuschuss kompensieren. Wohngeld ist eine relativ "komfortable" Sozialleistung. Hier gibt es niedrige Hürden: So prüfen die Ämter nicht, ob ein Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen sind. Vermögen spielt beim Wohngeld nur dann eine Rolle, wenn es "erheblich" ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt: 60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied. Wenn Ihr verwertbares Vermögen (Verträge zur Alterssicherung werden…

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    Ausgleich des Nettoeinkommensverlustes: Pflegegeld

    Für pflegende Angehörige sieht die gesetzliche Pflegeversicherung, abgesehen vom für maximal zehn Arbeitstage gezahlten Pflegeunterstützungsgeld, – zumindest rechtlich gesehen – keine Geldleistung vor. Es gibt zwar ein "Pflegegeld" – was sich ja zunächst ganz ähnlich wie Elterngeld anhört. Dieses wird aber dem Pflegebedürftigen ausgezahlt. Fünf von sechs Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Die weitaus meisten von ihnen erhalten dabei ausschließlich das frei verwendbare Pflegegeld der Pflegekassen (gegebenenfalls kombiniert mit Tagespflege).  Das Pflegegeld kann von den Pflegebedürftigen frei verwendet werden. Die Verwendung wird nicht kontrolliert. Vorgesehen ist es jedoch für die Finanzierung von Pflege- und Betreuungsleistungen. Beispiel: Die Mutter von Barbara T. erhält wie die meisten Pflegebedürftigen Pflegegeld. Bei ihr sind…

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    Auswirkung einer Arbeitszeitverkürzung auf den Nettolohn

    Egal, auf welche gesetzliche Grundlage sich die Arbeitszeitverkürzung stützt: Einkommensverluste müssen Sie bei einer Arbeitszeitverkürzung in jedem Fall hinnehmen. Diese sind allerdings als Folge des progressiven Steuertarifs geringer als viele denken. Denn wenn das Einkommen sinkt, muss man auch prozentual weniger Steuer zahlen. Wer beispielsweise als Vollzeitbeschäftigter zuletzt monatlich brutto 3.000 Euro verdient hat und seine Arbeitszeit und seinen Bruttolohn um die Hälfe verkürzt, muss beim Nettogehalt "nur" Einbußen von etwa 41 Prozent hinnehmen. Die Einbußen sind – wie untenstehende Tabelle zeigt – besonders niedrig, wenn der neue Bruttolohn durch die Arbeitszeitverkürzung unter die Marke von 2.000 Euro sinkt und damit im so genannten Übergangsbereich mit einer geringeren Belastung durch…

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    Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverkürzung

    Wenn Sie als pflegender Angehöriger erwerbstätig sind und Job und Pflege unter einen Hut bringen müssen, haben Sie verschiedene Ansprüche auf Freistellungen oder Arbeitszeitverkürzungen. Die gesetzlichen Regelungen sind kompliziert, laufen aber darauf hinaus, dass Sie in den meisten Fällen einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeitverkürzung für bis zu zwei Jahre haben. Wenn der Pflegefall eintritt, ist zunächst wichtig, dass Sie die Möglichkeit für eine kurze Beschäftigungspause für zehn Arbeitstage (= in der Regel zwei Arbeitswochen) nutzen. Geregelt ist das in § 2 des Pflegezeitgesetzes. In dieser Zeit gibt es keinen Lohn vom Arbeitgeber, aber Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des zu pflegenden Angehörigen. Das ist die einzige – wenn auch kurze –…