• Finanzen / Bilanzen

    Wie funktioniert Bausparen?

    Der Nachfrageboom, den das Bausparen nach der Zinswende in den Jahren 2022 und 2023 erfahren hat, ist vorbei: Das Neugeschäft der Bausparkassen hat sich inzwischen wieder auf einem normalen Niveau stabilisiert. Bezogen auf die Anzahl der Verträge schrumpfte der Gesamtmarkt in den ersten neun Monaten des Jahres 2025 um etwa 15 Prozent. Gleichzeitig kletterte aber der Bestand an Bauspardarlehen nach oben – zum Teil sogar deutlich. Bei den Landesbausparkassen betrug der Zuwachs bezogen auf die Summe aller Bauspardarlehen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2025 gut 40 Prozent. Die Debeka verzeichnete im gleichen Zeitraum ein Bestandswachstum an Krediten von 20 Prozent und auch beim Marktführer Schwäbisch Hall werden wieder…

  • Finanzen / Bilanzen

    Finanzentscheidungen in Beziehungen abgeben

    In vielen Beziehungen kümmert sich eine Person um die Finanzthemen, häufig der Mann. Konten, Versicherungen oder Geldanlagen laufen dann über ihn. Für viele Frauen ist das bequem oder bewusst so gewählt. Im Alltag funktioniert dieses Modell oft lange problemlos. Kritisch wird es meist erst, wenn sich etwas ändert. Wer Finanzentscheidungen vollständig abgibt, verliert den Überblick und die Gelegenheit zur Mitsprache. Bei Trennung, Krankheit oder Todesfall kann das schnell zum Problem werden. Wer nicht weiß, welche Konten existieren, wie Geld angelegt ist oder welche Versicherungen bestehen, ist auf den Partner angewiesen. Deshalb lohnt es sich, informiert zu bleiben und wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Eigene finanzielle Basis schaffen Unabhängig von der…

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    Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt

    Arbeitnehmern steht in der Regel zweierlei zu: Zum einen das Urlaubsentgelt – das ist die Lohnfortzahlung im Urlaub. Zum anderen das zusätzliche Urlaubsgeld. Der Lohn wird während des Urlaubs weiterbezahlt. Das Urlaubsentgelt bemisst sich dabei nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen (das entspricht drei Monaten) vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat. Geregelt ist dies in § 11 des Bundesurlaubsgesetzes. Kurzarbeit, Arbeitsausfälle oder unverschuldete Arbeitsversäumnisse, welche im Berechnungszeitraum eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Vom Urlaubsentgelt zu unterscheiden ist das Urlaubsgeld. Dieses ist eine zusätzliche Leistung neben dem Urlaubsentgelt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld besteht nicht, es wird nur bezahlt, wenn…

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    Krankheit im Urlaub

    Auch wer im Urlaub krank wird, hat Anspruch auf die übliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet: Der Urlaubsanspruch wird dann nicht weiter „verbraucht“ und der Lohn wird vom Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt. Die Arbeitsunfähigkeit muss allerdings nachgewiesen werden – und zwar durch ein ärztliches Attest. Dieses kann selbstverständlich auch von einem ausländischen Arzt ausgestellt werden. Eine amtsärztliche Bescheinigung darf der Arbeitgeber nicht verlangen. Biallo-Tipp: Bei einer Erkrankung im Urlaub sollte sich der betroffene Arbeitnehmer sicherheitshalber schon am ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschaffen und seinen Chef umgehend telefonisch oder per Fax über seine Erkrankung unterrichten. Denn zeigt er die Krankschreibung erst nach seiner Rückkehr an, kann er im…

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    Erreichbarkeit im Urlaub

    Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Urlaubsadresse mitzuteilen. Sie brauchen auch nicht per Notebook oder Handy im Urlaub erreichbar zu sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 20. Juni 2000 entschieden (Az.: 9 AZR 405/99). „Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung, die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen. Das ist dann nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer trotz der Freistellung ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden“, erläuterte das oberste deutsche Arbeitsgericht. Und genau das ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer jederzeit mit einem Anruf seines Arbeitgebers rechnen muss. Im zitierten Urteil vom Juni 2000 ging es auch um eine Vereinbarung zwischen…

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    Antrag auf Urlaub und Urlaubsgenehmigung

    Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber darüber, wann er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Wenn es um den Urlaubszeitraum geht, muss er die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer aber berücksichtigen – es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder die Ferienwünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Dringende betriebliche Belange können beispielsweise dann eine Urlaubsgenehmigung verhindern, wenn gerade „Hochsaison“ in einem Betrieb ist (etwa im Hochsommer in einer Eisdiele oder in der Weihnachtszeit in einem Kaufhaus). In Firmen mit Betriebsrat hat dieser nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes in Urlaubsfragen ein Mitbestimmungsrecht. Dies gilt für die „Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber…

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    Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Regeln rund um den Urlaub

    Nach § 2 des Bundesurlaubsgesetzes haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Erholungsurlaub, auch Teilzeitkräfte. In den meisten Tarifverträgen ist ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr vorgesehen. Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen ergeben sich auch aus dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX), dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Seemannsgesetz. Wenn es keine arbeitsvertraglichen, tariflichen oder betrieblichen Regeln zum Urlaub gibt, greifen die Mindeststandards des Bundesurlaubsgesetzes. Danach beträgt der gesetzlich garantierte (Mindest-)Urlaub grundsätzlich 24 Werktage jährlich, das entspricht im Regelfall vier Arbeitswochen. Denn als Werktage (nicht Arbeitstage!) gelten dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – also auch die Samstage. Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung: Biallo & Team GmbH Achselschwanger Str. 5 86919 Utting…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Sonderregelung: Urlaubsverfall bei lang andauernder Krankheit

    Für den Verfall von Urlaubsansprüchen bei länger dauernder Krankheit gilt Folgendes: In solchen Fällen verfällt der Urlaubsanspruch grundsätzlich erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres, also regelmäßig am 31. März des übernächsten Jahres (so etwa das Bundesarbeitsgericht mit einem Urteil vom 7.8.2012, Az: 9 AZR 353/10). Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer war 2024 das ganze Jahr über arbeitsunfähig erkrankt. Seit Anfang 2025 wieder arbeitsfähig. Sein nicht genommener Urlaub aus 2024 verfällt am 31.3.2026. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass der Arbeitgeber genau auf diese Folge des möglichen Verfalls hingewiesen hat. Anders sieht die Rechtslage bei einer durchgängigen Langzeiterkrankung eines Arbeitnehmers aus: Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer ist seit Anfang 2024 ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt,…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Auch kein Verfall von Urlaubsansprüchen bei Tod

    Am 6.11.2018 entschied der EuGH über einen traurigen Aspekt des Streites um den Resturlaub: Was passiert mit dem Resturlaub, wenn Arbeitnehmer sterben? Das EuGH-Urteil enthält dazu unter anderem die etwas skurril anmutende Feststellung, dass der „mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolgte Zweck, dem Arbeitnehmer Erholung zu ermöglichen und einen Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung zu stellen, nach dem Tod des Arbeitnehmers nicht mehr verwirklicht werden“ könne. Dem wird man kaum widersprechen können. Der Gerichtshof stellte klar, dass der Urlaubsanspruch in solchen Fällen auf die Erben des Verstorbenen übergehe (Az.: C 569/16 und C 570/16). Damit stellte sich das Gericht – wie in den anderen Urlaubs-Streitfällen – deutlich…

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    Verjährungsfrist des BGB greift nicht immer

    Mitunter gibt es gerade in Klein- und Kleinstbetrieben einen sehr laxen Umgang mit Urlaubsansprüchen. Da werden Jahr für Jahr Urlaubsansprüche in die Zukunft verschoben. Teilweise erhöht sich so der offene Anspruch auf Urlaubstage jährlich. Ein solcher Verzicht auf die Wahrnehmung von Urlaubsansprüchen ist in Deutschland wohl nicht so weit verbreitet wie in etwa in Japan, doch auch alles andere als selten. Die beschriebene Praxis verläuft vielfach einvernehmlich. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind damit einverstanden. Teilweise würde es in Betrieben sogar zu katastrophalen Verhältnissen führen, wenn der Urlaub komplett und auf einen Schlag genutzt würde. Doch was gilt dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet (egal aus welchem Grund)? Unterliegen dann Urlaubsansprüche…