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    Was kostet ein Erbschein?

    Für den Erbschein fallen Gebühren an sowie für die eidesstattliche Versicherung. Wie hoch sie sind, richtet sich nach dem Wert des Nachlasses. Den müssen Erben ermitteln. Die Gerichte stellen dazu in der Regel ein Formular zur Verfügung, damit Antragsteller ein Nachlassverzeichnis erstellen können. Ein Vordruck ist oft auf der Homepage des jeweiligen Amtsgerichts zu finden. Was ist ein Nachlassverzeichnis? Ein Nachlassverzeichnis ist die Auflistung des Nachlasses mit allem, was dazu gehört: Bargeld, Guthaben auf Konten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Kunstgegenstände, Grundbesitz, eine Immobile, sonstiges Vermögen wie Patente, ein Boot, Fahrzeuge. Auch Schulden und Verpflichtungen gehören dazu. Bei der Ermittlung geht es nicht darum, genau auf den Cent alle Werte aufzulisten, das betrifft…

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    Wie beantrage ich einen Erbschein?

    Einen Erbschein können Sie persönlich als Erbe beim Nachlassgericht beantragen. Das Nachlassgericht gehört zum Amtsgericht, zuständig ist das Gericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Dort können Sie einen Termin ausmachen und müssen in der Regel auch persönlich erscheinen, denn Sie müssen Ihre Angaben im Anschluss eidesstattlich versichern. Tipp: In der Praxis betrauen die meisten Erben einen Notar mit der Aufgabe, den Erbschein zu beantragen. Denn der Antrag hat es in sich. Mit vielen Angaben, die zu machen sind, fühlen sich Erben häufig überfordert. Dennoch erklären wir Ihnen im Folgenden, was zu tun ist, wenn Sie alleine tätig werden wollen. Wenn Sie Alleinerbe sind … … stellen Sie logischerweise den Antrag…

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    Ohne Erbschein erben – diese Dokumente sind eine Alternative

    Sie benötigen nicht immer einen Erbschein, um sich als Erbin oder Erbe auszuweisen. Auch andere Dokumente können Sie handlungsfähig machen. Manchmal sind Vertragspartner auch kulant – ein Vermieter zum Beispiel, der die Familienverhältnisse kennt, ist möglicherweise auch mit der Vorlage einer Sterbeurkunde zufrieden. Erben ohne Erbschein: Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht, die der Erblasser noch zu Lebzeiten verfasst und mit der er eine vertraute Person einsetzt, die seine Geschäfte erledigt, wenn er selbst nicht mehr in der Lage dazu ist, kann einen Erbschein ersetzen. Voraussetzung ist, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt. Sinnvollerweise sollte es sich um eine notarielle Vorsorgevollmacht handeln. Eine solche Vollmacht befähigt Sie als Erbin oder Erben,…

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    Wann benötige ich einen Erbschein?

    In der Regel benötigen Sie einen Erbschein dann, wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie rechtmäßige Erbin oder rechtmäßiger Erbe sind und wenn es kein anderes Dokument gibt, das dies zweifelsfrei belegt. Als Erbe ausweisen müssen Sie sich, wenn Sie als Rechtsnachfolger des oder der Verstorbenen agieren wollen. Das kann erforderlich sein gegenüber Banken, Behörden, Vertragspartnern wie Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen und vor allem beim Erbe einer Immobilie, das eine Grundbuchänderung nach sich zieht. Ein Beispiel aus dem praktischen Leben: Ihr Vater ist verstorben und Sie wollen seinen Mietvertrag und seine Versicherungsverträge kündigen und auf sein Bankkonto zugreifen, um die Bestattung zu bezahlen. In diesen Fällen müssen Sie sich in der Regel als Erbin…

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    Vorsorge für den Erbfall

    Bei einem Todesfall in der Familie spielen Dokumente eine wichtige Rolle. Eines davon ist der Erbschein. Diese Urkunde dient unter anderem als Nachweis, wer Erbe oder Erbin ist. Das ist dann von Bedeutung, wenn Erben nach dem Tod des Erblassers zum Beispiel schnell Zugriff auf dessen Bankkonto benötigen, um eine Bestattung zu bezahlen, wenn sie dessen Mietvertrag auflösen oder Versicherungen schnellstmöglich kündigen wollen. Der Erbschein legitimiert sie zum Handeln. Allerdings kostet es Zeit und Geld, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen. Die Gerichte benötigen nicht selten Wochen oder gar Monate, einen Erbschein auszustellen. Und weil sich die Gebühren für den Erbschein am Wert des Nachlasses bemessen, können durchaus mehrere Tausend Euro…

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    Selbst ein Wohnprojekt initiieren

    Sie haben im vorgesehenen Zeitraum kein passendes Wohnprojekt gefunden oder wollen mit vertrauten Menschen aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis zusammenleben? Dann müssen Sie die Sache selbst in die Hand nehmen. Für die Realisierung eines solchen Projektes sind vier Schritte essentiell: Die Gruppenbildung: Finden Sie im Freundes- und Bekanntenkreis nicht genügend Interessierte, können Sie auf den oben genannten Plattformen, über Kleinanzeigen oder bei Veranstaltungen zum Thema wie Fachvorträgen oder kommunalen Projekttagen nach weiteren Mitstreitern suchen. Entsprechende Termine finden Sie bei trias, FORUM, auf der Seite „Zuhause im Alter“ des Familienministeriums und in der Lokalpresse. Ist die Gruppe vollständig, gilt es aus den verschiedenen Wünschen und Vorstellungen ein gemeinsames Ziel zu formen, Aufgaben…

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    Sich einem alternativen Wohnprojekt anschließen

    Könnte so eine gemeinschaftliche Wohnform das Richtige für mich sein? Um das herauszufinden, können Sie mit bereits bestehenden Initiativen Kontakt aufnehmen, um einen Einblick in deren Zusammenleben und Alltag zu gewinnen. Sowohl bei der Stiftung trias als auch dem FORUM gemeinschaftliches Wohnen gibt es detaillierte Beschreibungen vieler Wohnprojekte mit Kontaktdaten wie etwa „Der Wohnprojekte-Atlas“ vom Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter. Ob in der unmittelbaren Umgebung entsprechende Initiativen bestehen, erfahren Sie auch über kommunale Beratungsstellen, Seniorenbeiräte oder Sozialverbände. Ist die Entscheidung zugunsten einer bestimmten gemeinschaftlichen Wohnform gefallen, ist für Singles oder Paare der naheliegendste Weg, sich einem bereits bestehenden oder in Planung befindlichen Projekt anzuschließen. Die wichtigsten Kontaktbörsen für diese ‚Partnersuche‘…

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    Die wichtigsten alternativen Wohnformen im Alter

    Mehrgenerationenwohnen: Hier leben Familien, Paare oder Singles verschiedener Generationen in separaten Wohnungen, aber unter einem Dach zusammen. In der Regel kommen dazu gemeinschaftlich genutzte Räume und Außenanlagen. In der selbst gewählten ‚Großfamilie‘ unterstützen sich Jung und Alt gegenseitig. Die ‚Großeltern‘ springen bei der Kinderbetreuung ein, versorgen in Urlaubszeiten Haustiere und Pflanzen oder übernehmen je nach Fitness und Fähigkeiten anstehende Arbeiten in Haus und Garten. Im Gegenzug unterstützen sie die Jungen, wo es nötig ist, beispielsweise im Krankheitsfall. Für viele Seniorinnen und Senioren ist diese Wohnform besonders attraktiv, da sie sich hier „mitten im Leben“ fühlen, was sowohl geistig als auch körperlich länger fit hält. Senioren-Häuser: Auch bei diesem Wohnmodell leben…

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    Rechtzeitig planen

      Ob Senioren-WG, Mehrgenerationenhaus oder Gemeinschafts-Dorf – die Möglichkeiten altersgerechten Wohnens sind heute so spannend und vielfältig wie noch nie. Wie will ich im Alter leben? Diese Frage sollte sich jeder zu einer Zeit stellen, da Fitness, Gesundheit und Energie noch ausreichen, um etwa das große Familienhaus zu räumen und nochmal etwas ganz Neues zu wagen. Tatsächlich scheint der lange an erster Stelle stehende Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, nicht mehr oberste Priorität zu haben. Laut dem Bundesfamilienministerium hat die Hälfte der über 50-Jährigen „Interesse daran, im Alter mit anderen zusammen zu wohnen“. Ein Hauptgrund dafür dürften der gesellschaftliche Wandel und die veränderten Lebenssituationen sein. Kinder wohnen…

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    Kaufvertrag und Hausübergabe

    Den Schlusspunkt im Ablauf beim Hauskauf bildet der notarielle Kaufvertrag mit der anschließenden Übergabe der Immobilie. Der Notartermin ist zwingend notwendig. Ohne ihn können Sie in Deutschland keine Immobilie verbindlich erwerben. Die Notarin oder der Notar erstellt zunächst einen Kaufvertragsentwurf, den Sie spätestens 14 Tage vor dem offiziellen Termin zur Vertragsunterzeichnung im Notariat zur Prüfung erhalten. Kontrollieren Sie den Vertrag genau. Im Zweifel lassen Sie das Schriftstück von einem Rechtsbeistand auf für Sie nachteilige Klauseln prüfen. Inhaltlich sollten im Kaufvertrag der Termin für die Hausübergabe, der Zahlungszeitpunkt und der Zustand, in dem das Haus übergeben wird, benannt werden. Oft einigen sich die Vertragsparteien auf eine besenreine Übergabe des Hauses. Sinnvoll…