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BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern
Karlsruhe/Bonn. In einem wegweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute geklärt, dass ein Pflegeheimbetreiber keine Gebühr für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim verlangen darf. Platz- und Reservierungsgebühren sind demnach nicht rechtens. „Ein Sieg für den Verbraucher“, bewertet Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, die Entscheidung. Der Verbraucherschutzverein hatte das Urteil mit erstritten. Der Kläger war zur Klärung der Frage vom Amtsgericht Kerpen über das Landgericht Köln bis vor den BGH gezogen. Unterstützt wurde er dabei vom BIVA-Pflegeschutzbund, der seinen Mitgliedern unter anderem beim Gang vor Gericht hilft, um grundsätzliche Sachverhalte zu klären. Nun gab der BGH dem Kläger vollumfänglich Recht. Reservierungsgebühren seien mit dem geltenden Recht…
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Wichtiges BGH-Urteil zu Rechten von Pflegeheimbewohnern erwartet
Kommenden Donnerstag, den 15. Juli 2021, wird der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zu den Rechten von Pflegeheimbewohnern verkünden. Es geht um die Frage, ob eine Reservierungsgebühr zurückerstattet werden muss, die einer privat versicherten Pflegebedürftigen für die Zeit vor dem tatsächlichen Einzug in das Pflegeheim berechnet wurde. Der Kläger, ein Mitglied des BIVA-Pflegeschutzbundes, verlangt die Erstattung unter Berufung auf Paragraf 87a SGB XI, wonach eine Vergütungspflicht erst ab dem Tag der Aufnahme besteht. Sollte das Urteil dem Kläger Recht geben, würde das eine bedeutende Stärkung von Verbraucherrechten bedeuten. Das Urteil wird aus zwei Gründen mit Spannung erwartet. Zum einen ist die Berechnung einer Reservierungsgebühr gängige Praxis, sodass das Verbot einer…
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Verpflichtender Mindestlohn für ausländische Pflegekräfte macht Misere sichtbar
Jahrelang haben die „billigen“ Pflegekräfte aus dem Ausland die Misere des deutschen Pflegesystems kaschiert. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hat jetzt den Blick darauf frei gemacht. Es fehlt in Deutschland an einer für den Einzelnen finanzierbaren häuslichen Betreuung, es fehlt an Pflegekräften und es fehlt an guten Heimplätzen. Eine Betreuung zuhause ziehen die meisten Menschen einem Umzug ins Heim vor. Die Prioritäten der deutschen Pflegepolitik heißen „ambulant vor stationär“. Viele Pflegebedürftige sind auf eine Versorgung rund um die Uhr angewiesen, etwa bei starker Pflegebedürftigkeit oder hohem Betreuungsbedarf. Finanziert werden kann dieser Service aber schon lange nur durch ausländische, unterbezahlte Pflegekräfte. Wenn jetzt die Gerichte berechtigterweise den Mindestlohn auch für die ausländischen…
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Pflegeheimbesuche noch immer eingeschränkt
Während aktuell über eine Abschaffung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird, sind Besuche im Pflegeheim trotz hoher Impfquoten immer noch vielerorts unverhältnismäßig eingeschränkt. „Es darf nicht sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen trotz Impfschutz je nach Bundesland nur zwei oder dreimal pro Woche Besuch empfangen dürfen“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Wir fordern eine Bundesverordnung mit verbindlichen Mindestvorgaben für Besuchsmöglichkeiten, damit auch die schwarzen Schafe unter den Ländern hier endlich zur Normalität zurückkehren. Ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen durch die Einrichtungen müssen ansonsten sanktioniert werden.“ Seit über sechs Wochen gelten bundesweit Lockerungen für Geimpfte, während Besuche in Pflegeheimen auch weiterhin nur durch die jeweilige Landesverordnung geregelt werden. Nach wie…
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Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen nach den Coronaverordnungen
Warum haben wir den Vergleich erstellt? In der Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes erfahren wir täglich, wie unterschiedlich die Besuchsrechte in den einzelnen Bundesländern gehandhabt werden. Mit einer vergleichenden Betrachtung der 16 Verordnungen wollen wir darauf aufmerksam machen, wie heterogen und damit verwirrend die Besuchsregelungen für die Betroffenen sind. Zudem verdeutlicht dieser Vergleich, dass der Impfschutz der Bewohnerinnen und Bewohner bislang nur in wenigen Verordnungen berücksichtigt wird – obwohl fast alle Einrichtungsbewohner bereits geimpft wurden. Bitte beachten Sie: Diese Übersicht hat den Stand vom 15. Juni 2021. Den aktuellen Stand der Verordnungen finden Sie hier. Sie können die gesamte Vergleichstabelle als PDF herunterladen. ErläuterungenWas bedeutet der Eintrag „keine Angaben (k.A.)“? Die Regelungen der Besuchsrechte…
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BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert Pflegereform scharf
Der BIVA-Pflegeschutzbund zeigt sich empört über das, was von der versprochenen Pflegereform übriggeblieben ist. Es gebe zwar Verbesserungen bei der Bezahlung der Pflegekräfte – allerdings voll zu Lasten der Betroffenen. „Die vermeintlichen Entlastungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sind reine Schönfärberei“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Statt einer Pflegereform bietet man nur ein Pflästerchen für die großen Probleme im Pflegesektor.“ Geplant ist eine zeitlich gestaffelte, prozentuale Erleichterung bei den Eigenanteilen. Doch diese werde kaum spürbar bei den Betroffenen ankommen. Schließlich könne von der 25-prozentigen Absenkung des Eigenanteils ab dem zweiten Jahr im Pflegeheim nur noch die Hälfte der Pflegeheimbewohner profitieren – denn die andere Hälfte stirbt statistisch gesehen…
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Vortrag: Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen? (Vortrag | Online)
VeranstaltungsortZoom-KonferenzReferent/in: BIVA-Jurist/inOnline Mit dem Vortrag „Vollmachten & Verfügungen – Wie kann ich selbstbestimmt vorsorgen?“ erhalten Sie einen Überblick, was Sie bereits jetzt veranlassen können, um im Ernstfall Ihren Wünschen entsprechend versorgt zu werden. Insbesondere werden behandelt: Gesetzliche Betreuung Vollmachten Patientenverfügung Nach dem Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu den behandelten Themen zu stellen. Hinweis: Für individuelle Beratungen und ausführliche Fallbesprechungen steht unsere Rechtsberatung allen BIVA-Mitgliedern zu definierten BIVA-Sprechzeiten zur Verfügung. Nach der Veranstaltung wird Ihnen die gezeigte Präsentation sowie die digitale Broschüre „Selbstbestimmt Vorsorge treffen“ inklusive Vorlagen elektronisch zugesandt. Teilnahmegebühr BIVA-Mitglieder: 5 € Nicht-Mitglieder: 10 € Sie erhalten nach der Buchung eine Rechnung. Nach Zahlungseingang finden Sie in einer…
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Vortrag: Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten? (Vortrag | Online)
VeranstaltungsortZoom-KonferenzReferent/in: BIVA-Jurist/inOnline In dem Vortrag „Testament – Was muss ich beim Erben und Vererben beachten?“ erfahren Sie, was es beim Verfassen eines Testaments zu beachten gilt. Insbesondere wird behandelt: Warum ist es sinnvoll, ein Testament zu erstellen? Wer erbt was, wenn ich kein Testament mache? Wie erstelle ich ein wirksames Testament und wer hilft mir dabei? Nach dem Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu den behandelten Themen zu stellen. Hinweis: Für individuelle Beratungen und ausführliche Fallbesprechungen steht unsere Rechtsberatung allen BIVA-Mitgliedern zu definierten BIVA-Sprechzeiten zur Verfügung. Nach der Veranstaltung wird Ihnen die gezeigte Präsentation elektronisch zugesandt. Teilnahmegebühr BIVA-Mitglieder: 5 € Nicht-Mitglieder: 10 € Sie erhalten nach der Buchung eine Rechnung. Nach Zahlungseingang finden…
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Vortrag: Demenz & Betreuung (Vortrag | Online)
VeranstaltungsortZoom-KonferenzReferent/in: BIVA-Jurist/inOnline Patientenrechte, Geschäftsfähigkeit und weitere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen In dem Vortrag „Demenz & Betreuung“ erfahren Sie alles über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen. Insbesondere werden behandelt: Geschäftsfähigkeit Betreuung Patientenrechte Nach dem Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu den behandelten Themen zu stellen. Hinweis: Für individuelle Beratungen und ausführliche Fallbesprechungen steht unsere Rechtsberatung allen BIVA-Mitgliedern zu definierten BIVA-Sprechzeiten zur Verfügung. Nach der Veranstaltung wird Ihnen die gezeigte Präsentation elektronisch zugesandt. Teilnahmegebühr BIVA-Mitglieder: 5 € Nicht-Mitglieder: 10 € Sie erhalten nach der Buchung eine Rechnung. Nach Zahlungseingang finden Sie in einer weiteren Mail den Link, mit dem Sie an dem Vortrag teilnehmen können. Eventdatum: Montag, 02. August 2021…
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Vortrag: Pflegemängel konstruktiv lösen (Vortrag | Online)
VeranstaltungsortZoom-KonferenzReferent/in: BIVA-Jurist/inOnline Wie gehe ich mit Mängeln in der Versorgung und im Pflegeheim zum Wohl des Pflegebedürftigen um? In dem Vortrag „Umgang mit Pflegemängeln“ erfahren Sie, wie Sie sich bei Pflegemängeln wehren können. Wann liegt ein Pflegemangel vor und wie kann ich ihn nachweisen? Wie gehe ich dagegen vor? Nach dem Vortrag haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu den behandelten Themen zu stellen. Hinweis: Für individuelle Beratungen und ausführliche Fallbesprechungen steht unsere Rechtsberatung allen BIVA-Mitgliedern zu definierten BIVA-Sprechzeiten zur Verfügung. Nach der Veranstaltung wird Ihnen die gezeigte Präsentation elektronisch zugesandt. Teilnahmegebühr BIVA-Mitglieder: 5 € Nicht-Mitglieder: 10 € Sie erhalten nach der Buchung eine Rechnung. Nach Zahlungseingang finden Sie in einer…