• Finanzen / Bilanzen

    Schuldner verstirbt – die Forderung nicht!

    Über fünf Ecken erfährt Unternehmer X, dass ein Kunde von ihm verstorben ist, der ihm noch einiges an Geld schuldet. X ist völlig ratlos und hat nicht den blassesten Schimmer, wie er an sein Geld kommen soll oder ob überhaupt eine Möglichkeit besteht, seine offene Forderung noch beglichen zu bekommen. Er hat wohl mal gehört, dass auch Schulden vererbt werden können, aber vom Erbrecht hat X nun so gar keine Ahnung. „Das Erbrecht ist zwar sehr umfangreich und allgemein zugänglich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, „das heißt aber nicht, dass es auch einen direkten Leitfaden enthält, wie in einem solchen Fall, wie…

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    Von Mahnung keine Ahnung!?!

    In dem Wort Mahnung ist das Wort Ahnung enthalten. „Leider stelle ich bei meiner täglichen Arbeit fest, dass das zwar bzgl. der Schreibweise so sein mag, aber nicht so häufig, wie es wünschenswert wäre, wenn es um die Formulierung oder den Umgang mit einer Mahnung geht“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Nicht selten stellt es sich in einem Mandantengespräch als ‚ursächlich‘ für eine immer noch offene Forderung, die uns zum Einzug übergeben werden soll, heraus, dass unzulänglich, vor Fälligkeit oder sogar gar nicht gemahnt wurde. Natürlich ist die wahre Ursache einer noch offenen berechtigten Forderung der nicht zahlende Schuldner, jedoch fehlt auch vielerorts das nötige Wissen darüber,…

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    Eigentumsvorbehalt sichern

    „Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers“, hat bestimmt jeder schon einmal gelesen. „Was das jedoch genau bedeutet, ist vielleicht nicht jedem bekannt. Besonders Unternehmer unterschätzen nach meiner Erfahrung noch zu oft die Bedeutung der Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Leider treffen noch längst nicht alle Unternehmer Vereinbarungen zu dem so genannten Eigentumsvorbehalt oder wissen, wo und wie so eine Vereinbarung in die Geschäftsabläufe und –papiere einfließen sollte. U. U. aber kann gerade die richtige Formulierung und Anwendung den Unternehmer vor Schaden bewahren. Kommt es bei Kunden zur Insolvenz, so kann so eine ‚unscheinbare‘ Vereinbarung über den Totalverlust einer Forderung…

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    Gesetzgeber sieht Verzugszinsen vor – Gläubiger sollten das Recht nutzen

    Jeder, der früher Geld anlegen wollte, suchte dafür nach der bestmöglichen Verzinsung und hatte nicht selten die Qual der Wahl. Heute sieht das Ganze schon etwas anders aus und Negativzinsen bzw. Verwahrentgelt gehören jetzt zum Wortschatz der Banken. Das Thema Verzinsung hat einen Beigeschmack bekommen, zumindest was die Zinserträge von Guthaben angeht. Sind Zinsen aber zu entrichten, so wird der Beigeschmack erst recht als bitter empfunden. Und das vor allem dann, wenn es um (Überziehungs-)Zinszahlungen an die eigene Bank geht, weil Kunden ihre fälligen offenen Forderungen verspätet oder gar nicht beglichen haben. Der Unternehmer wird so, ohne eigenes Zutun, erst einmal zu einem Lieferantenkreditgeber, bekommt aber seinerseits für den durch…

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    BREMER INKASSO GmbH: Handwerker sollten von ihrem Recht Gebrauch machen

    Generell sollen Abschlagszahlungen (Teilzahlungen auf eine Geldschuld) dazu dienen, die finanzielle Belastung und das Risiko derjenigen Partei eines Geschäfts möglichst gering zu halten, die (ansonsten) in Vorleistung treten muss.  Die mit Handwerkern geschlossen Verträge sind zumeist Werkverträge, bei denen der Vertragsgegenstand erst noch hergestellt werden muss. Oft handelt es sich dabei um Werke größeren Umfangs und längerer Herstellungsdauer, die für den Handwerker u. U. hohe Kosten im Vorfeld bedeuten. Durch Abschlagszahlungen sollen diese besser handhabbar sein. Die „Abschlagszahlung“ ist vornehmlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 632a geregelt und die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen wurden durch Gesetzesänderungen in 2018 noch vereinfacht. Handwerker sind grundsätzlich bei Werkverträgen zur Vorleistung verpflichtet. Bei großen…

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    Alles Gut Bedacht – Allgemeine Geschäftsbedingungen bieten mehr Sicherheit

    In der heutigen Zeit geht es gefühlt in fast allen Bereichen um noch mehr Sicherheit, Absicherung, Regeln, vorausschauendes Denken usw. Da scheint es denn auch nur logisch zu sein, dass alle Möglichkeiten, die offensichtlich vorhanden und nutzbar sind, um sich bestmöglich abzusichern, auch ausgeschöpft werden. „Leider weit gefehlt“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH, „zumindest was die Absicherung immer noch zu vieler Unternehmen in Bezug auf ihre Geschäftsbedingungen betrifft. Aus meiner täglichen Arbeit weiß ich, dass es noch immer Unternehmen gibt, die ohne eigene, individuelle Geschäftsbedingungen arbeiten. Nicht selten ist die IT in den Unternehmen top und auf dem neusten Stand, aber kommt die Sprache auf die AGB,…

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    Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs betreffen beide Ehepartner

    Frau A ist ärgerlich. Sie wollte mit dem Auto zum Einkaufen, jedoch ließ sich das Garagentor weder mit der Fernbedienung noch per Hand öffnen. Bevor sich Frau A, immer noch schimpfend, dann mit dem Rad auf Einkaufstour begibt, ruft sie bei dem Fachbetrieb von Unternehmer Z an, der die Garagentür eingebaut hatte und beauftragte diesen mit der schnellstmöglichen Reparatur. Ihr Mann müsse schließlich mit dem Auto am nächsten Tag zur Arbeit. Unternehmer Z verspricht, noch in den Abendstunden desselben Tages vorbeizukommen, was er dann auch tut. Die Reparatur gestaltet sich schwierig, endet jedoch erfolgreich. Daraufhin stellt Unternehmer Z Frau A eine Rechnung. Es kommt jedoch kein Geld, auch dann nicht, als…

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    BREMER INKASSO GmbH: Noch ist Zeit zum Handeln

    Nähert sich ein Jahr seinem Ende, werden immer wieder Stimmen laut, die sagen „wo ist nur die Zeit geblieben?“ Für die einen rast die Zeit gefühlt dahin, für andere wieder scheinen Stunden und Tage kein Ende zu nehmen. Doch egal, wie das eigene Befinden sein mag, darauf nimmt das Thema Verjährung keine Rücksicht. Regelmäßig zum Ende eines jeden Jahres kommt es wieder „auf den Tisch“. „Aber, auch wenn die Zeit zu galoppieren scheint, — noch ist Zeit zum Handeln, sollte offenen Forderungen die Verjährung drohen“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Nur zugegeben, allzu viel Zeit sollte man sich nicht mehr lassen.“ Gemeint sind alle noch offenen Forderungen,…

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    Auch Daueraufträge wollen beachtet sein

    Dank modernster Technik ist es kein Problem mehr, seine Geldgeschäfte jederzeit und von überall her zu tätigen. Onlinebanking, Geldanlage, Börsen- und/oder Marktbeobachtung … alles machbar. Auch die Verwaltung der eigenen Finanzen. Aber nicht alles, was möglich ist, wird auch umgesetzt. Als Kunde einer Bank z. B. muss nun niemand mehr ausschließlich auf deren Öffnungszeiten oder Automaten angewiesen sein, aber werden deshalb alle Zu- und Abgänge auf dem eigenen Konto sorgfältig und regelmäßig überprüft oder würden fehlerhafte oder unberechtigte Abbuchungen sofort bemerkt? „Nach unserer Erfahrung ist das leider oft nicht so“, so Bernd Drumanns Kommentar zu diesem Thema. Drumann ist Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH und weiß in diesem Zusammenhang noch…

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    Sorgfalt bei der Erfassung von Kundendaten enorm wichtig

    In einem alten Schlager heißt es: Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt? Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass, gerade wenn es um Geld geht, bekannt ist, wer „die Rechnung“ zu zahlen hat, wer die Person ist, die etwas bestellt hat. „Die Realität, die ich im Arbeitsalltag erfahre, spricht allerdings eine ganz andere Sprache“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Nicht immer liegen uns bei Mandatsübergabe auch alle nötigen Daten in Bezug auf den Schuldner vor. Es stellt sich z. B. heraus, dass von Seiten des Mandanten im Vorfeld wichtige Regeln nicht beachtet wurden oder aus falscher Rücksichtnahme gegenüber dem Kunden z. B. gezielte Nachfragen unterblieben. Um…

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