• Finanzen / Bilanzen

    Karneval: Gut versichert schunkelt‘s sich am besten

    Damit Karnevalsbegeisterte zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch kein finanzielles Fiasko blüht, ist ein guter Versicherungsschutz unverzichtbar. „Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht auch für Jecken keine Narrenfreiheit. Daher sollten sie sich für die 5. Jahreszeit mit einem guten Versicherungsschutz wappnen. Idealerweise mit einer Privathaftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie bei Bedarf mit einer Hausrat- und Unfallversicherung“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Verletzt man versehentlich einen mitfeiernden Freund, bietet die private Haftpflichtversicherung Sicherheit. „Die Privathaftpflichtversicherung sollte unabhängig vom Karneval in jedem Versicherungsordner zu finden sein. Sie übernimmt die Schadensregulierung bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden und bewahrt damit auch vor sehr hohen Schadensersatzansprüchen, wenn eine ausreichend hohe Versicherungssumme abgeschlossen wurde“, sagt Boss. Die Deckungssumme sollte mindestens 15…

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    BdV und Verbraucherzentrale Hamburg klagen gegen AXA Lebensversicherung AG

    Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. haben gegen die AXA Lebensversicherung AG Klage erhoben. Zuvor hatten der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg die AXA Lebensversicherung AG abgemahnt. Grund der Abmahnung ist die dem Versicherungsnehmer der AXA Relax PrivatRente Chance mitgeschickte, vier Seiten umfassende Widerrufsbelehrung, die aus Sicht von BdV und Verbraucherzentrale Hamburg fehlerhaft und intransparent ist und den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Dem Versicherungsnehmer wird eine kostenneutrale Lösung vom Vertrag erschwert, weil Abschluss- und Vertriebskosten bei der Erstattung des Rückkaufswertes einberechnet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können zudem anhand der Widerrufsbelehrung nicht zweifelsfrei feststellen, welchen Betrag sie im Falle eines Widerrufs zurückgezahlt bekommen. BdV-Vorstand Stephen Rehmke…

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    Tief Jitka fegt über Deutschland: Welche Versicherung bei Sturmschäden zahlt

    Es wird stürmisch: In der Nacht auf Mittwoch zieht das Tief Jitka mit teilweise schweren Sturmböen über Deutschland. Verbraucher*innen sollten für solche Schadenfälle ausreichend versichert sein. „Bei Sturmschäden greift je nach Schaden die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung oder die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Damit die Versicherung auch wirklich zahlt, ist es allerdings wichtig, sich im Schadenfall korrekt zu verhalten“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Verbraucher*innen sollten vor jedem Sturm ihr Hab und Gut sichern, also beispielsweise lose Gegenstände stets in den Innenräumen lagern oder entsprechend sichern. „Kommt es dennoch zu Sturmschäden, greifen die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung nur, wenn es sich um einen Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne handelt. Also eine Windgeschwindigkeit von mindestens 62…

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    Schneefall und Eisregen: Wer muss räumen und streuen?

    Gefrorener Regen und vereister Schnee bergen ein hohes Rutsch- und Sturzpotenzial. Hauseigentümer*innen und oftmals auch Mieter*innen sind daher verpflichtet, glatte Gehwege und Auffahrten zu räumen und zu streuen. „Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann zur Kasse gebeten werden – eine Privat- oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss. In erster Linie haben Hauseigentümer*innen eine Räum- und Streupflicht. Jedoch können sie die Pflicht auf ihre Mieter*innen übertragen, indem sie dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbaren. Es reicht laut dem unabhängigen Portal proMietrecht Gbr nicht aus, die Mieter*innen per Hausordnung mit dem Streuen und Räumen zu beauftragen. Vernachlässigen Eigentümer*innen und Mieter*innen ihren Winterdienst, haften sie unter Umständen, wenn…

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    Guter Neujahrsvorsatz: Versicherungsordner auf individuellen Bedarf prüfen

    Der Neujahrsstart ist für viele Verbraucher*innen Anlass, sich von unnötigen Versicherungen zu trennen. Schnell landen vermeintlich unwichtige und überteuerte Verträge auf dem Kündigungsstapel. „Dabei lässt sich weder über die Prämienhöhe noch über die reine Anzahl der Versicherungsverträge ein Rückschluss auf die Qualität des Versicherungsschutzes ziehen. In unserer Mitgliederberatung erleben wir immer wieder, dass viele Haushalte in Deutschland entweder zu teure Versicherungen, überflüssige Verträge oder keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Als Faustregel gilt: Ein guter Versicherungsvertrag punktet mit umfangreichen Leistungen. Schließlich ist im Schadenfall entscheidend, ob der Vertrag eine ausreichende Absicherung bietet. Somit lohnt es sich durchaus, seine Versicherungsverträge zu hinterfragen und zu prüfen, ob sie für den…

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    Sommerreifen im Winter kann Kaskoschutz mindern

    Autofahrer*innen, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, kann ein verminderter Versicherungsschutz drohen. „Auf glatter Fahrbahn mit Sommerreifen zu fahren, kann im Schadenfall teuer werden. Sowohl Kasko- als auch Kfz-Haftpflichtversicherer prüfen, ob der Schaden durch die ungeeignete Bereifung herbeigeführt wurde“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Der Versicherer übernimmt unter Umständen nicht den kompletten Schaden. „Der Haftpflichtversicherer leistet zwar, wenn man mit falscher Bereifung ein anderes Auto beschädigt, kann die Verursacherin oder den Verursacher aber in Regress nehmen“, sagt Boss. Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er geleistet hat – allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro. Man spricht hier von einer Obliegenheitsverletzung. Noch glimpflicher kommen Kfz-Halter*innen bei der…

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    Feuerschäden an Weihnachten: Wer zahlt, wenn die Tanne brennt?

    Von Adventskranzkerzen bis zu Heizquellen wie Teelichtöfen – das Brandpotenzial zur besinnlichen Zeit ist hoch. „Kommt es in der Weihnachtszeit tatsächlich zum Brand, spielt die Privathaftpflichtversicherung die größte Rolle. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ist außerdem die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Eigene Möbel und Co. sind über die Hausratversicherung abgesichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Dennoch gibt es keine Garantie, dass Versicherer komplett für die Schäden aufkommen. Daher sollten Kerzen und andere potenzielle Brandquellen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Greift ein Feuer vom Adventskranz auf Möbel oder Vorhänge über, kann es schnell zu einem großen Schaden kommen. Für Mieter*innen kann ein Brandschaden sehr teuer werden, insbesondere, wenn Mietsachen in Mitleidenschaft gezogen werden. Mit Mietsachen ist…

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    Nach dem Schnee kommt das Schmelzwasser

    Nach dem Wintereinbruch der vergangenen Wochen mit starkem Schneefall, sorgen Tauwetter und Dauerregen nun für Unwetterwarnungen vor allem in Süddeutschland. Durch Schmelzwasser und ansteigende Flusspegel drohen Überschwemmungen. „Bei Überschwemmungsschäden greift die Elementarschadenversicherung. Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Die Elementarschadenversicherung leistet bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach Starkregen, aber auch bei Schäden durch Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Vulkanausbrüchen sowie Lawinen und Rückstau. Die reguläre Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung reicht für diese Schäden nicht aus. Wer eine Elementarschadenversicherung besitzt, sollte im Schadenfall so vorgehen: Betroffene, die während des Ereignisses vor Ort sind, sollten es möglichst mit Fotos oder Videos dokumentieren. So können…

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    Wer wird Versicherungskäse des Jahres 2024?

    Seit 2015 zeichnet der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mit dem Versicherungskäse des Jahres das schlechteste Versicherungsprodukt aus. Auch diesmal können Vorschläge für preiswürdige Versicherungsprodukte beim BdV eingereicht werden. Eine renommierte und unabhängige Jury entscheidet über den Preisträger. Die Versicherungsbranche ist mitunter sehr kreativ, Versicherungsprodukte mit mangelnder Transparenz, lückenhaften und nicht nachvollziehbaren Leistungen, zu hohen Beiträgen und zweifelhaftem Nutzen oder auch intransparenten Vermittlungsmethoden zu vertreiben. „Der Versicherungskäse hat sich zu einer festen Größe in der Branche und im Verbraucherschutz etabliert und wird von den Versicherungsgesellschaften mit Argusaugen verfolgt, wie die regelmäßigen Nachfragen beim BdV nach Veröffentlichung der Nominierten zeigen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auch bei dieser Runde wird es einen…

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    Konzerttickets zu Weihnachten verschenken? Bitte ohne Versicherung!

    Tickets für Musicals, Konzerte oder Sportveranstaltungen eignen sich perfekt als Weihnachtsgeschenk. Viele Menschen buchen sicherheitshalber noch eine Ticketversicherung hinzu, doch deren Nutzen ist mehr als fraglich. „Meist erstatten die Ticketversicherer nur den Eintrittspreis, wenn die Käuferin oder der Käufer selbst unerwartet schwer erkrankt. Konzerte, die vom Veranstalter abgesagt oder verschoben werden, sind hingegen nicht versichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Live-Events sind oft kostspielig. Für viele Verbraucher*innen ein guter Grund, sich mit einer vergleichsweise günstigen Ticketversicherung abzusichern. Doch was sichert die eigentlich ab? „Die Ticketversicherung greift normalerweise nur bei schwerwiegenden Vorfällen wie schweren Unfallverletzungen, unerwartet schweren Erkrankungen oder erheblichen Schäden am Eigentum, beispielsweise durch Brand“, sagt Boss. Absagen oder Verschiebungen der…