• Finanzen / Bilanzen

    Einbruch während Urlaubsreise? Beim Versicherungsschutz zählen Feinheiten

    Wenn man auf Reisen geht und sein Zuhause zurücklässt, wittern Einbrecher*innen ihre Chance. „Den besten Schutz bietet die Hausratversicherung, die insbesondere bei sehr teuren Hausratgegenständen sinnvoll ist. Dabei sollte man beachten, dass sie nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber den einfachen Diebstahl einschließt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Würden beispielsweise Gegenstände von der Terrasse entwendet, wäre das kein Einbruchdiebstahl und es bestünde grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern. Losen Hausrat vor Stürmen in Sicherheit bringen: Da das Wetter immer unberechenbarer wird, kann es vorkommen, dass ein plötzlicher Sturm Gegenstände auf der Terrasse beschädigt. Schäden durch die Naturgefahr Sturm sind zwar von…

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    Erfolgreiche Abmahnungen: Reiseversicherer geben Unterlassungserklärungen ab

    Nach Abmahnung durch den Bund der Versicherten e. V. (BdV) haben die drei Versicherer ADAC Versicherung AG, Europ Assistance SA Niederlassung für Deutschland und BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG eingelenkt und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die der BdV angenommen hat. Damit verzichten die Reiseversicherer in ihren Vertragswerken künftig auf unzulässige Ausschlussklauseln, mittels derer sie sich bisher vorbehielten, Leistungen infolge von Alkohol- oder Drogen-„Missbrauch“ während Urlaubsreisen zu verweigern. „Wir freuen uns, dass die drei Reiseversicherer unserer Forderung nachkommen und auf die beliebig interpretierbare Ausschlussklausel verzichten. Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können sich ab jetzt auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen – auch, wenn sie mal einen Drink zu viel hatten“,…

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    Der nächste Starkregen kommt bestimmt…

    Alle warten darauf und hoffen doch, dass es nicht wieder passiert. Dennoch zeigen die Wetterprognosen: Stürme, Starkregen und Überschwemmungen sind Naturkatastrophen, mit denen wir jährlich rechnen müssen. Auch in diesem Sommer können z. B. wieder erhebliche Witterungsniederschläge wie Starkregen oder auch Überschwemmungen durch Flüsse, die über die Ufer treten, dazu führen, dass Böden überflutet werden und Wassermassen in Häuser eindringen. „Wir erklären, was Betroffene im Schadenfall beachten sollten, um möglichst keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Ist man als Hausbesitzer*in in der glücklichen Lage, über eine Elementarschadenversicherung zusätzlich zu der bestehenden eine Wohngebäude- und Hausratversicherung zu verfügen, sollte man im Schadensfall wie folgt vorgehen: Nach…

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    BdV vs. Vitality: Erneute Schlappe für Fitness-Tarif

    Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat sich auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München mit seiner Klage gegen die undurchsichtigen Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung durchgesetzt. Die Klage des Verbraucherschutzvereins gegen die Verwendung mehrerer Klauseln war bereits in der Vorinstanz erfolgreich. Das OLG hat sich bereits mit Urteil vom 31. März 2022 vollständig der Ansicht des BdV angeschlossen und dem Versicherer verboten, diese Klauseln zu verwenden oder sich auf sie zu berufen. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. „Der Fitnesstarif der Dialog ist für uns ein Datenfresser, der mit unsportlichen Mitteln arbeitet. Wir freuen uns, dass auch die zweite Instanz das abgepfiffen hat. Mit…

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    Hausratversicherung: Absicherung gegen Elementarschäden auch bei Mietwohnung

    „Nicht nur Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, sondern auch Mieter und Mieterinnen, die beispielsweise in einem Hochwasser-Gebiet leben, sollten ihre Hausratversicherung zusätzlich um die Absicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – erweitern. Werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren beschädigt oder zerstört, reicht der Schutz über die normale Hausratversicherung allein nicht aus“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auf die Wohngebäudeversicherung für das betroffene Haus können Mieter*innen in solchen Fällen nicht zählen, da sie nicht bei Schäden am eigenen Hausrat greift. Verzichten Mieter*innen auf die Absicherung gegen Elementargefahren, würden sie im Schadenfall auf den Kosten sitzen bleiben. Dies ist vor allem wirtschaftlich überfordernd, wenn Mieter*innen teure…

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    Axel Kleinlein verlässt den Bund der Versicherten

    Axel Kleinlein wird Ende September nach knapp elfjähriger Tätigkeit als Sprecher des Vorstands den Bund der Versicherten e. V. (BdV) verlassen, um sich als Selbstständiger wieder stärker wissenschaftlichen und inhaltlichen Themen zu widmen. „Ich bin stolz, den Bund der Versicherten die letzten elf Jahre geführt zu haben, denn er ist eine großartige und engagierte NGO, die mit großem verbraucherpolitischen Gewicht viel für die Versicherten vor den Gerichten, in den Medien und im politischen Raum leistet“, so Kleinlein. Als Mathematiker möchte er zukünftig nun wieder tiefer in die Welt der Versicherungsmathematik eintauchen. „Ich werde keinesfalls auf die Seite der Versicherer wechseln und dem BdV natürlich auch als Mitglied treu bleiben“, verspricht…

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    BdV legt Verfassungsbeschwerde gegen Urteil zum Sicherungsbedarf der Victoria ein

    In einem Musterverfahren gegen die Victoria Lebensversicherung AG kämpft der Bund der Versicherten e. V. (BdV) schon seit 2016 dafür, dass milliardenschwere Überschusskürzungen bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt werden. Nachdem das Landgericht Düsseldorf (Az. 9 S 46/16) mit seinem Urteil im März dieses Jahres auch die zweite Berufung des BdV zurückgewiesen und keine Revision zugelassen hatte – und auch die dagegen gerichtete Anhörungsrüge im Mai abwies –, geht der BdV nun mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Kern des Rechtsstreits ist das Vorenthalten von Überschüssen gegenüber den Versicherten aufgrund eines vom Versicherer angeführten Sicherungsbedarfs wegen einer schwachen Finanzlage. Das ist nach dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) möglich und zulässig. Nach…

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    Wie kann man sich vor Elementarschäden besser schützen?

    Der letzte Sommer hat es drastisch gezeigt. Plötzliche Unwetter mit Starkregen können binnen Stunden Ortschaften überfluten und zu dramatischen Schäden an Häusern und Infrastruktur führen. Mit einer Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen wird, sind zumindest die Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsche oder Erdbeben und Rückstau abgesichert. „Doch man kann darüber hinaus noch einiges tun, um sich und sein Hab und Gut noch besser vor Unwetterschäden zu schützen“, sagt Bianca Boss, Verbraucherschützerin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn lokaler Starkregen und Sturzfluten können jede Region treffen, auch das Flachland ist davor nicht gefeit. „Wetterwarnungen sollten daher wahr- und ernstgenommen werden“, sagt Boss.…

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    Weg frei für verpflichtende Absicherung gegen Elementarschäden

    Eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist nach Auffassung der Justizminister*innen der Länder verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen, so das Ergebnis der aktuellen Justizministerkonferenz. Der Bund will nun die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden prüfen, nachdem sich die Chefinnen und Chefs der Bundesländer auch dafür stark gemacht haben. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), der als Verbraucherschutzverein die Rechte der Versicherten vertritt, begrüßt die Entwicklung. „Endlich scheint der Stein ins Rollen zu kommen! Gegen die Schäden von Naturgefahren brauchen wir einen wirksamen Schutz. Wir werden uns im Sinne aller Verbraucherinnen und Verbraucher dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben nicht mehr ins Stocken gerät“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. Die verheerenden Schäden an Wohngebäuden durch Naturereignisse…

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    BdV-Abmahnung gegen Lemonade erfolgreich

    Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hatte das in den Niederlanden ansässige Insurtech Lemonade Insurance N. V. wegen unzureichender Klauseln abgemahnt. Lemonade bietet in Deutschland derzeit nur Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherungen und eine Kombination aus beiden an. Der Onlineversicherer ist der Aufforderung des Verbraucherschutzvereins jetzt nachgekommen und hat zwei strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen abgegeben. BdV-Vorstand Stephen Rehmke: „Lemonade erzählt den Leuten: ‘Vergiss alles, was du über Versicherungen weißt‘. ‚Besser nicht‘, sagten wir uns und entdeckten ein paar ärgerliche Überraschungen im Kleingedruckten. Die hat Lemonade nun aus der Welt geschafft.“ So sollten die Versicherungsnehmer*innen nach einem Umzug ihre Police kündigen und einen neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen müssen. Wer…