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„BA-Mobil“ – Die neue Kunden-App erweitert die digitalen Angebote
Mit der Einführung der neuen Kunden-App "BA-Mobil" können Kundinnen und Kunden im Bereich der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit (BA) noch schneller und rund um die Uhr Kontakt zu ihrer Agentur für Arbeit aufnehmen. Mit der neuen App hat die IT der BA einen mobilen Begleiter entwickelt, der aktuelle Informationen, wichtige Mitteilungen und nützliche Funktionen sicher und bequem auf dem Smartphone oder Tablet bereitstellt. Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: "Ich freue mich sehr, dass wir mit der neuen App unsere eService-Angebote erweitern. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der Express-Digitalisierung, den wir letztes Jahr unter den schwierigen Bedingungen der Corona-Pandemie so erfolgreich eingeschlagen haben. Mit…
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Ab 01.01.2021 gilt: Nicht verplanten Urlaub vor Kurzarbeit in Anspruch nehmen
Seit Beginn der Corona-Pandemie nutzen viele sächsischen Unternehmen die Kurzarbeit, um ihre Beschäftigten zu halten. Die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld wurden vom Gesetzgeber vereinfacht und mittlerweile verlängert. In 2020 gab es zudem die Sonderregelung, dass die Einbringung von Erholungsurlaub aus dem laufenden Urlaubsjahr zur Vermeidung von Kurzarbeit nicht eingefordert werden kann. Ab dem 1. Januar 2021 ist die ursprüngliche Regelung wieder in Kraft: Urlaub muss vorrangig genutzt werden, um einen Arbeitsausfall und damit die Kurzarbeitergeldzahlung zu vermeiden. Es sei denn, der Urlaub ist bereits verplant und wird entsprechend auch genutzt. Für die Beschäftigten ist der Vorteil, dass sie bei Urlaubsabgeltung statt Kurzarbeit weiter vollen Anspruch auf Lohnzahlung haben. Vermeidbarkeit von Arbeitsausfall…
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Der Arbeitsmarkt im Januar 2021
"Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.", sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg. Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000 Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000 Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des…
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Sächsischer Arbeitsmarkt hält dem Lockdown stand
Von Dezember 2020 auf Januar 2021 ist die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer auf dem sächsischen Arbeitsmarkt um rund 10.800 auf knapp 139.000 angestiegen. Die Arbeitslosenquote hat sich damit um 0,6 Prozentpunkte erhöht und liegt nun bei 6,6 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind rund 18.000 Frauen und Männer mehr arbeitslos gemeldet. Das entspricht einem Anstieg von rund 15 Prozent. "Die Zahl der Arbeitslosen ist von Dezember auf Januar – wie zu dieser Zeit üblich – saisonal bedingt deutlich gestiegen. Zum Jahresende enden üblicherweise sehr viele Beschäftigungsverhältnisse und saisonabhängige Branchen wie das Baugewerbe gehen in die Winterpause. Durch die Winterpause werden im Januar auch weniger Beschäftigungsverhältnisse begonnen. Im Vergleich…
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Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung
Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg. Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und…
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Meldepflicht zur Beschäftigung von behinderten Menschen bis 31. März
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Bis zum 31. März 2021 müssen sie ihre Beschäftigungsdaten der Agentur für Arbeit anzeigen. Die BA prüft auf gesetzlicher Grundlage, ob die Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Die Frist kann nicht verlängert werden. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine…
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Termine für Zahlen, Daten und Fakten zum sächsischen Arbeitsmarkt stehen fest
Eine aktive, regelmäßige und objektive Berichterstattung macht die Arbeit und Ergebnisse der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Sachsen transparent. Das schafft glaubwürdige und fundierte Informationen. Die sächsischen Arbeitsmarktpartner, Medien und die Politik erhalten auf dieser Grundlage die Fakten über die bisherigen und künftigen Entwicklungen auf dem sächsischen Arbeitsmarkt. Die Veröffentlichungstermine sind bundesweit einheitlich geregelt. Die Pressemitteilungen und die zugehörigen Statistiken werden jeweils ab 9:55 Uhr veröffentlicht. Berichtsmonat / Veröffentlichungstermin Jahresrückblick 2020 / Dienstag, 05.01.2021 Januar / Freitag, 29.01.2021 Februar / Dienstag, 02.03.2021 März / Mittwoch, 31.03.2021 April / Donnerstag, 29.04.2021 Mai / Dienstag, 01.06.2021 Juni / Mittwoch, 30.06.2021 Juli / Donnerstag, 29.07.2021 August / Dienstag, 31.08.2021 September / Donnerstag, 30.09.2021 Oktober / Donnerstag, 28.10.2021 November / Dienstag, 30.11.2021 Dezember / Dienstag, 04.01.2022 Im Zeitraum…
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Weiterbildung von Beschäftigten: Sammelantrag vereinfacht Verfahren
Ab dem 1. Januar 2021 können Arbeitgeber gebündelt und damit leichter den Antrag auf Weiterbildung von mehreren Beschäftigten gleichzeitig stellen. Die Förderleistungen werden dann als Gesamtleistung bewilligt. Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz, in dem die Weiterbildung Beschäftigter geregelt ist, weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals verbessert. Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu 15 Prozent erhöht werden. Diese zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der…
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Lockdown: Arbeitsagenturen und Jobcenter sind 50 Stunden die Woche erreichbar
Die aktuelle Pandemie-Entwicklung führt in Sachsen zu erheblichen Einschränkungen der Wirtschaftstätigkeit und Betriebsschließungen. Einerseits kann das für einzelne Menschen zum Verlust des Arbeitsplatzes, für Soloselbständige zum Wegfall von Aufträgen und für Unternehmen zur Kurzarbeit führen. Andererseits suchen beispielsweise Unternehmen in systemrelevanten Branchen dringend zusätzliches Personal. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter bleiben für die Menschen und Unternehmen uneingeschränkt erreichbar und bieten alle Hilfen und Unterstützungsangebote an. Telefonische Erreichbarkeit Mit dem Blick auf die kommenden Wochen bleiben die Arbeitsagenturen und Jobcenter in allen Dienststellen telefonisch gut erreichbar – 50 Stunden/Woche. Die Servicecenter sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Service-Hotline für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800…
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Kindergeld steigt ab Januar
Das Kindergeld wird ab Januar 2021 um monatlich 15 Euro je Kind erhöht. Somit werden künftig für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro Kindergeld pro Monat gezahlt, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Die Beträge werden automatisch von der Familienkasse angepasst und ab Januar in der neuen Höhe ausgezahlt. Kindergeldberechtigte müssen nichts veranlassen. Die Familienkasse Sachsen arbeitet mit 450 Mitarbeiterinnen an sieben Standorten. Aktuell sind 549.000 Familien mit über 880.000 Kindern in deren Betreuung. Bei Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0800 4 5555 30 zu erreichen. Die aktuellen Auszahlungstermine sind unter www.familienkasse.de…