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BaFin stellt Entschädigungsfall für North Channel Bank fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 den Entschädigungsfall für die North Channel Bank GmbH & Co. KG (North Channel Bank) festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen. Bereits am 19. Januar 2023 hatte die BaFin beim Amtsgericht Mainz einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die North Channel Bank gestellt. Am darauffolgenden Tag wurde durch das Amtsgericht die einstweilige Verwaltung des Vermögens der North Channel Bank angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 25. Januar 2023 hat das Amtsgericht Mainz nun auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet. Die Einlagen der Kunden der North…
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BaFin richtet Fokus zunehmend auf Zinsänderungsrisiken
Ein erneuter Zinsschock ist aus Sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einem der größten Risiken für den Finanzsektor geworden. Aktuell drücken bereits die abrupt gestiegenen Zinsen auf die Profitabilität vieler Banken. Hintergrund sind Verluste in deren Wertpapierportfolien. Ein weiterer plötzlicher und starker Zinsanstieg würde manche Institute stark belasten. Das geht aus dem Bericht „Risiken im Fokus der BaFin 2023“ hervor, den die BaFin am 23. Januar 2023 veröffentlicht hat. „Bei vielen kleineren Banken sind die stillen Reserven als erste Verteidigungslinie jetzt aufgebraucht“, sagte BaFin-Präsident Mark Branson anlässlich der Veröffentlichung des Berichts. „Wir beschäftigen uns jetzt vorrangig mit der Kapitalplanung von Instituten mit wenig Überschusskapital und hohen Zinsänderungsrisiken“, kündigte er…
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ADLER Real Estate AG: BaFin stellt weitere Rechnungslegungsfehler im Abschluss 2019 fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat bei ihrer Bilanzkontrolle des Konzernabschlusses 2019 der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (AG), Berlin, drei weitere Rechnungslegungsfehler festgestellt. Die ADLER Real Estate AG durfte die ADO Properties S.A. nicht vollkonsolidiert als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbeziehen. Damit waren die Konzernbilanzsumme um 3,9 Mrd. Euro und das Gesamtergebnis um 543 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Wie bereits bei der festgestellten Überbewertung eines Immobilienprojekts in Düsseldorf-Gerresheim handelt es sich auch hierbei um Teil-Fehlerfeststellungen. Die Konsolidierung der ADO Properties S.A. war nicht zulässig. Unternehmen dürfen in einem Konzernabschluss Beteiligungsunternehmen nur dann vollkonsolidieren, wenn eine Beherrschungssituation vorliegt. Das Unternehmen, das den Konzernabschluss aufstellt, muss über Rechte verfügen, die maßgeblichen…