• Verbraucher & Recht

    Organspende und Patientenverfügung

    Die Entscheidung, ob die eigenen Organe nach dem Tod gespendet werden dürfen oder nicht, sollte jeder selbst treffen. Um Angehörige zum Beispiel aufgrund eines Unglücksfalles nicht mit dieser Frage zu belasten, ist es zudem sinnvoll, die getroffene Wahl frühzeitig festzuhalten. Regelung im Organspendeausweis Nach dem Transplantationsgesetz ist es zulässig, einem Spender nach dessen Tod Organe zu entnehmen, wenn dieser das ausdrücklich erlaubt hat. Diese Zustimmung können Personen ab einem Alter von 16 Jahren in einem Organspendeausweis festhalten, den sie sich auf einem entsprechenden Vordruck oder auf einer Plastikkarte selbst schriftlich ausstellen. Möglich ist auch ein Widerspruch gegen die Organspende, der bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres erklärt werden kann. Eine…

  • Verbraucher & Recht

    Notartermin – auch ohne mich?

    Sie wollen bei einer Notarin oder einem Notar eine Wohnung erwerben, Ihr Haus verkaufen oder Anteile an einer GmbH übertragen? Damit eine unabhängige Beratung erfolgen und sämtliche Erklärungen rechtssicher notariell beurkundet werden können, sollten in der Regel alle Beteiligten persönlich bei der Beurkundung anwesend sein. Es gibt jedoch Situationen, wie eine Krankheit oder ein längerer Auslandsaufenthalt, die eine persönliche Wahrnehmung eines unaufschiebbaren Termins verhindern. Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie kann im Ausnahmefall, um das Kontaktrisiko für Personen zu minimieren, die zu einer Risikogruppe zählen, eine rechtssichere Beurkundung auch ohne die persönliche Anwesenheit durchgeführt werden. Vertretung oder Genehmigung Insbesondere bei Erklärungen von Verbrauchern wird die Notarin oder der…

  • Verbraucher & Recht

    Trennung ohne Rosenkrieg – Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung?

    Wenn beide Partner die Scheidung wollen, kann eine einvernehmliche Scheidung erfolgen. Voraussetzung für die Scheidung ist der Ablauf des Trennungsjahrs. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte den Scheidungsantrag stellt und hierzu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte muss der Scheidung dann nur zustimmen. Das Gerichtsverfahren für die Scheidung dauert oft sehr lange. Teilweise kann das Verfahren mehr als ein Jahr dauern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es aber auch deutlich schneller: Nämlich dann, wenn die Eheleute sich bei einer Notarin oder einem Notar über die wichtigsten Folgen der Scheidung einigen. Bei Vorliegen einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Scheidung schon innerhalb von ein bis…

    Kommentare deaktiviert für Trennung ohne Rosenkrieg – Wie funktioniert die einvernehmliche Scheidung?
  • Verbraucher & Recht

    eGovernment-Preis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz

    Bis heute werden notarielle Vollmachten und gerichtliche Erbscheine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Verlieren sie ihre Gültigkeit, muss die Papierurkunde zurückerlangt oder notfalls durch eine gerichtlich bewilligte öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklärt werden. Dieser Prozess nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Vollmachten und Erbscheine weiterhin im Umlauf sind. „In dieser Zeit besteht eine gewisse Missbrauchsgefahr“, erklärt Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, „zudem werden die Urkunden häufig verloren oder liegen bei wichtigen Terminen nicht vor“, so Bormann weiter. Genau bei dieser Problematik setzt das deutschlandweit erste Blockchain-Projekt der Justiz an, eine gemeinsame Idee der Bundesnotarkammer und des bayerischen Justizministeriums. Minister Georg Eisenreich: „Die Welt von morgen…

  • Verbraucher & Recht

    Verkauf gegen Leibrente: Vorsicht!

    Um sich diesen erfüllen zu können, locken Angebote, die das Versilbern des Familienheims gegen eine Leibrente bewerben.Das Konzept klingt auf den ersten Blick verlockend, vor allem für Alleinstehende oder Paare, die nicht an Angehörige zu denken haben: Das Haus verkaufen und mit einer monatlichen Rente unentgeltlich bis ans Lebensende in dem Haus wohnen. Das kann eine Lösung sein. Doch es ist Vorsicht geboten. Der Schritt will gut überlegt und gut umgesetzt sein. Die Rechnung geht oft nicht auf Schaut man genauer hin, lauern Fallstricke. Geschätzter Kaufpreis geteilt durch statistische Lebenserwartung – so einfach ist die Rechnung nicht. Die Leibrente, welche die Verkäufer erhalten, fällt oft nicht so hoch aus wie…

  • Verbraucher & Recht

    Wie gestaltet der Notar bei der Kaufpreisfinanzierung?

    Steht als Sicherheit nur das Kaufgrundstück zur Verfügung, beißt sich die Katze in den Schwanz: Der Käufer möchte das Grundstück zwar bezahlen, kann das Grundstück aber nicht zugunsten der Bank belasten, da im Grundbuch noch der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist. Umgekehrt will der Verkäufer das Eigentum erst übertragen, wenn er den vollen Kaufpreis erhalten hat. Durchbrechung des Teufelskreises: Die Belastungsvollmacht Um dem Käufer die Beleihung des Grundstücks als Sicherheit für das Kaufpreisdarlehen zu ermöglichen, kann der Notar im Kaufvertrag eine sogenannte Belastungsvollmacht vorsehen. Der Verkäufer ermächtigt hierbei den Käufer, das Grundstück bereits vor der Eigentumsumschreibung zu beleihen, mit der Einschränkung, dass die Beleihung allein zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung erfolgen…

  • Verbraucher & Recht

    Käufer trägt Maklerkosten nur noch bis zur Hälfte

    . Gesetzgeber will Käufer vor Ausnutzung einer Zwangslage schützen Nach Ansicht des Gesetzgebers befanden sich Käufer bisher häufig in einer Zwangslage: Entweder akzeptierten sie, allein oder überwiegend die Kosten für den vom Verkäufer beauftragten Makler zu tragen oder sie schieden aus dem Kreis der potentiellen Käufer aus. Diese Situation hat der Gesetzgeber nun beendet. Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, trägt er mindestens die Hälfte der Maklerkosten Was teilweise, aber nicht überall ortsübliche Praxis war, ist nun bundeseinheitlich Gesetz – die Teilung der Maklerprovision. Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser – so der vollständige Titel – schreibt die Teilung konkret vor: Haben…

  • Verbraucher & Recht

    Stiefkindadoption jetzt auch ohne Trauschein möglich

    Alte Rechtslage: „Stiefkindadoption“ nur bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern möglich Es gibt viele Patchworkfamilien, in denen die Partner Kinder aus früheren Beziehungen mit in die Familie bringen. Sollte aus dieser Wahlfamilie durch Adoption der Kinder des Partners eine Familie im rechtlichen Sinn mit allen – insbesondere erb- und unterhaltsrechtlichen – Rechten und Pflichten entstehen, so gab es bislang enge Grenzen. Die sog. Stiefkindadoption war Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnern bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Nichteheliche Lebensgefährten konnten das Kind ihres Partners nicht adoptieren, ohne dass dieser die rechtliche Verwandtschaft zum Kind verloren hätte. Dies entsprach typischerweise nicht dem Interesse der Beteiligten. Bundesverfassungsgericht: Schlechterstellung von nichtehelichen Familien verstößt gegen Grundrechte Das Bundesverfassungsgericht (Az.…

  • Verbraucher & Recht

    Innovationspreis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz

    Die bayerische Justiz und die Notare treiben die Digitalisierung voran. Für das jüngste Projekt wurden das bayerische Justizministerium und die Bundesnotarkammer mit dem "Innovationspreis Reallabore" als Sieger ausgezeichnet. Die Auszeichnung wurde am 26. Mai 2020 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verliehen. Insgesamt hat die Jury aus 125 Beiträgen neun Sieger ausgewählt. Zudem zählt das Projekt zu den drei Finalisten für das "Beste Kooperationsprojekt" des eGovernment-Wettbewerbs, der unter der Schirmherrschaft von Kanzleramtschef Helge Braun steht. Die Gewinner werden am 16. Juni 2020 bekannt gegeben. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich bei der digitalen Verleihung des Innovationspreises: "Die Welt von morgen ist digital. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für die Justiz nutzen. Das Projekt…

  • Verbraucher & Recht

    Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen auch in Zeiten des Coronavirus sichergestellt

    Auch in Zeiten des Coronavirus bleibt der Gang zum Notar möglich. Zum Schutz aller Beteiligten ergreifen Notare kontaktreduzierende Maßnahmen und achten auf die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregelungen. Notarinnen und Notare übernehmen als öffentliche Amtsträger wichtige Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Sie haben eine systemrelevante Bedeutung für die Funktionsfähigkeit bestimmter zentraler Bereiche des Rechts- und Wirtschaftslebens. „Die Notarbüros bleiben geöffnet, damit Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin unter anderem Testamente, Vorsorgevollmachten und dringende Immobiliengeschäfte beurkunden lassen können.“, erklärt der Präsident der Bundesnotarkammer, Professor Dr. Jens Bormann. „Auch für Unternehmen sind wir im Gesellschaftsrecht jederzeit erreichbar.“ Auch nach den am vergangenen Sonntag von Bund und Ländern beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung…

    Kommentare deaktiviert für Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen auch in Zeiten des Coronavirus sichergestellt