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    Ergänzung zur Branchenvereinbarung für den Zeitschriftenvertrieb

    Der Bundesverband Presse-Grosso e.V. legt eine Ergänzung zur Branchenvereinbarung für den Zeitschriftenvertrieb vom 1. März 2018 vor. Die Ergänzungsvereinbarung ist das einvernehmliche Ergebnis konstruktiver Gespräche mit den Verlagen der Medienallianz sowie mit dem Arbeitskreis Mittelständischer Verlage und mittelständischen Verlegern. Die Änderungen und Ergänzungen gelten rückwirkend ab 1. März 2020. Dies teilte der Bundesverband Presse-Grosso am 9. März 2020 mit. Die neue Vereinbarung ändert und ergänzt die bestehende Branchenvereinbarung im Wesentlichen in zwei Bereichen: Die Ergänzungsvereinbarung beinhaltet ein neues Steuerungsinstrument. Danach gelten für alle Zeitschriften, die im Vorjahr die zulässigen Höchstgrenzen für die vertrieblichen Kennziffern Remissions- und Nullverkaufsquote überschreiten, gestufte Rabatt-Zuschläge. Dieser Baustein tritt allerdings erst ab dem 1. März 2021…