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Gesetzesänderung in Hessen könnte Immobilienbesitzer teuer zu stehen kommen: Sachverständigenverband BVS fordert Neubetrachtung
Der deutsche Sachverständigenverband BVS e.V. äußert Besorgnis über die kürzlich beschlossene Novellierung des Ortsgerichtsgesetzes in Hessen. Die am 28. Juni 2023 verabschiedete Änderung führt dazu, dass Schätzungen der hessischen Ortsgerichte bei der Ermittlung von Immobilien-Verkehrswerten mit den Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger gleichgestellt werden. Die Gleichstellung bereitet dem Verband Sorge, da sich hieraus erhebliche Nachteile für Verbraucherinnen ergeben können. Der BVS fordert daher eine Neubetrachtung des Ortsgerichtsgesetzes und ist bereit, aktiv an der Anpassung mitzuwirken. Bereits Ende Juli wandte sich der Verband hierzu in einer Stellungnahme an die Ministerien für Justiz, Finanzen und Wirtschaft in Hessen. Ina Viebrok-Hörmann, Bundesfachbereichsleiterin Immobilienbewertung beim BVS und öffentlich bestellte und vereidige Sachverständige für…
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E-Scooter-Unfälle mit dramatischem Anstieg: BVS e.V. und Unfallforscher rufen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf
Der Sachverständigenverband BVS e.V., Berlin, ruft dazu auf, sich der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit E-Scootern verstärkt bewusst zu werden. Der Verkehrssicherheitstag am 17. Juni hatte die Debatte um die Sicherheit der EScooter erneut in den Vordergrund gerückt. Angesichts des alarmierenden Anstiegs von E-Scooter-Unfällen im vergangenen Jahr möchte der Verband eine verantwortungsvolle und sichere Nutzung von E-Scootern fördern und auf potenzielle Gefahren aufmerksam machen. „Laut Statistischem Bundesamt sind die Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, da immer mehr Menschen solche Fahrzeuge nutzen", sagt Dipl.-Ing. Henrik Liers, Geschäftsführer Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden GmbH. „Insbesondere Fahrten auf Bürgersteigen, Fahrten unter Alkoholeinfluss und alleinverursachte Stürze aufgrund des Kontrollverlustes über…
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Jahressteuergesetz 2022: Sachverständige können auch zukünftig einen niedrigeren Immobilienverkehrswert nachweisen
Mit dem im Oktober von der Bundesregierung vorgestellten Jahressteuergesetz 2022 passen die Finanzämter die steuerliche Immobilienbewertung stärker an das Marktgeschehen an. Das zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Gesetz enthält einige deutlich stärker als bislang am Markt orientierte Ansätze zur Bewertung von Immobilien im Erbschafts- oder Schenkungsfall. So wird die im Juli 2021 beschlossene Immobilienbewertungsverordnung (ImmoWertV 2021) nun auch von den Finanzämtern zur Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer herangezogen. Dies kann dort zu höheren Bewertungen der Immobilien und einem Anstieg der Steuerlast bei Erbschaften oder Schenkungen führen. Mit dieser Neuerung möchte sich der Fiskus an das zunächst nur für behördliche Wertermittlungen, de facto aber auch für Sachverständige seit dem…