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Lebenshilfe begrüßt geplante Entlastungen für Angehörige von Menschen mit Behinderung und fordert den Schutz von Frühförderstellen
Seitdem die Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Kitas und Schulen wegen der Corona-Pandemie geschlossen sind, müssen häufig die Angehörigen die vollständige Betreuung zuhause sicherstellen. Viele Familien sind damit schnell überlastet. Hinzu kommt, dass die sonst üblichen ambulanten Unterstützungsangebote wie Familienentlastende Dienste aktuell kaum bis gar nicht zur Verfügung stehen. Damit die Ansprüche auf den für Unterstützungsleistungen einsetzbaren Entlastungsbetrag nicht verfallen, sondern auch später in Anspruch genommen werden können, hatte die Lebenshilfe bereits gefordert, die Frist für die Nutzung des Entlastungsbetrages (Paragraf 45 b Sozialgesetzbuch XI) zu verlängern. Die Lebenshilfe begrüßt nun, dass ihr Vorschlag im seit gestern vorliegenden Entwurf des zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage…
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Menschen mit Behinderung brauchen in der Corona-Krise besondere Aufmerksamkeit: Frühförderung und Werkstatt-Entgelte absichern!
Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D., unterstützt die Initiative des Sozialministers von Baden-Württemberg: „Die Schließung der Werkstätten ist für Menschen mit Behinderung schon schwierig, ihnen fehlen die Tagesstruktur und die sozialen Kontakte. Wenn nun auch ihr Lohn in Gefahr ist, trifft sie das doppelt. Daher fordern wir als Lebenshilfe: Die Werkstatt-Entgelte für Menschen mit Behinderung müssen ebenso abgesichert werden wie die Gehälter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Kurzarbeit.“ An Bundesgesundheitsminister Spahn geht zudem die Botschaft: „Die Absicherung von Therapeuten muss die Frühförderung umfassen! Nur wenn auch Kinder mit Behinderung eine umfassende Förderung über pädagogische und therapeutische Angebote erhalten, können sie ihr Entwicklungspotential ausschöpfen – und das…
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Gemeinnützige Sozialwirtschaft muss unter den Corona-Schutzschirm!
Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind Kern unseres Sozialstaates. Sie halten auch jetzt unser Gemeinwesen aufrecht, dürfen wegen Corona aber nur eingeschränkt angeboten werden. Angebote wie betreutes Wohnen, Tagesbetreuung und Frühförderung in Familien sind zum Beispiel derzeit kaum durchführbar. Daher droht ihren freien und gemeinnützigen Trägern durch die wegbrechende Finanzierung die Insolvenz. Ein Sterben dieser sozialen Infrastruktur können wir uns als Gesellschaft nicht leisten. Daher müssen diese Dienste und Einrichtungen in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezogen werden! Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege – BAG FW Sozialverband VdK Deutschland Deutscher Verein für öffentliche und private…
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„Ich wünsche mir, dass auch Nachbarn und Freiwillige helfen“
Sebastian Urbanski, Selbstvertreter mit Down-Syndrom und Mitglied im Bundesvorstand der Lebenshilfe, erklärt zur Corona-Krise anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März: „Ich mache mir echte Sorgen! Darum, dass Menschen, die behindert und dazu oft auch krank sind, nicht mehr genügend Hilfe bekommen. Wenn sie jetzt tagsüber nicht mehr arbeiten gehen, zum Beispiel in einer Werkstatt, müssen sie zu Hause oder in ihrer Wohnstätte den ganzen Tag versorgt und begleitet werden. Das wird sehr schwierig. Und alle müssen so gut wie möglich vor dem Corona-Virus geschützt werden, ebenso wie ihre Betreuer, die in dieser Zeit ganz besonders wichtig sind. Ich wünsche mir, dass auch Nachbarn und Freiwillige helfen, zum Beispiel mit Einkäufen.…
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Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung brauchen in der Corona-Krise besonderen Schutz und Unterstützung – Leistungserbringer benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und eine gesicherte Finanzierung
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass bei den aktuellen Entwicklungen, der Ausbreitung des Corona-Virus und den getroffenen Schutzmaßnahmen Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung besonders geschützt und unterstützt werden. Die gesamte Betreuung und Begleitung durch die Dienste und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Deutschland muss unterstützt werden: Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung sind einerseits auf Menschen zu ihrer täglichen Unterstützung angewiesen, andererseits haben sie ein besonderes Risiko, schwer zu erkranken. Für sie kann eine Infektion mit dem Corona-Virus lebensbedrohlich sein. Und allein die bestehenden Einschränkungen machen zahlreiche Umstellungen notwendig und bedeuten eine erhebliche Verunsicherung. Unter den Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung befinden…