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Die Corona-Pandemie zieht weite Kreise und ändert auch die Art wie und wo wir arbeiten
Versicherungslücken im Home-Office Stuttgart, – 2. April 2020 – In der Corona-Pandemie nutzen viele Angestellte die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Damit wird auch das derzeitige Erfordernis nach sozialer Distanzierung erfüllt und die Corona-Pandemie in ihrer Verbreitung gehemmt. Was epidemiologisch sinnvoll ist, erscheint im Licht des gesetzlichen Unfall- und Arbeitsschutzes problematisch. Da dieser nur einen Versicherungsschutz bei beruflich veranlassten Tätigkeiten kennt und bei Home-Office offensichtlich eine Trennung zwischen beruflichen und privaten Aktivitäten kaum möglich ist, kommt es hier regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was noch unter dem gesetzlichen Unfallschutz steht, und was nicht. So entschied das Bundessozialgericht 2016, dass ein Sturz beim Holen von Wasser zum Trinken nicht versichert…
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Angst löst keinen Versicherungsschutz aus
Messen und Großveranstaltungen werden abgesagt, die Börsen sind auf Achterbahnfahrt und manche tätigen aus Angst vor einer Pandemie Hamsterkäufe: Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Deshalb fragen sich viele Privatleute als auch Gewerbetreibende, ob man sich gegen die Folgen des Corona-Virus versichern kann. Wenn Arbeitnehmer erkranken, bekommen sie zunächst Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen erhalten nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber Krankengeld, wenn sie arbeitsunfähig sind oder sich in Krankenhausbehandlung befinden oder an einer durch ihre Krankenkasse eingeleiteten stationären Kurmaßnahme teilnehmen. „Das ausgezahlte Krankengeld entspricht jedoch nicht dem vollen Nettolohn“, sagt Mayer-Paris, . „Als Faustregel gilt: Der Zahlbetrag des Krankengeldes…