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„Bundesverband Mikrohaus warnt vor falscher Naivität beim Kauf von sog. Tiny Häusern“
Überall sind mittlerweile wieder regionale Endverbraucher – und Gewerbeausstellungen eröffnet worden, auf den sich auf regionale Hersteller von Tiny Häusern präsentieren. Grund genug, dass sich potentielle Käufer umfassen informieren. Die von der Bundestagsmehrheit beschlossenen umweltrechtlichen Verschärfungen ab 01.01.2023 setzen den Herstellern von Mikrohäusern massiv zu. Bereits heute erfüllen sehr viele am Markt angebotenen Tiny Houses weder die baurechtlichen Bedingungen noch die umwelttechnischen Anforderungen als Wohngebäude. Zusätzlich müssen die Neubauten den künftigen Energieeffizienzstandard EH55 erfüllen, um als Wohnhaus genutzt werden zu dürfen. Hinsichtlich der ökologischen Nachhaltigkeit gibt das GEG klare Grenzwerte vor, die sich in den Werten Primärenergiebedarf und CO2-Emission widerspiegeln. Es gilt: je niedriger diese Werte sind, desto ökologischer und…