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Corona-Testmarathon: über 36.000 Euro zu viel abgerechnet
Bei einem Patienten mit einer Aufenthaltsdauer von 20 Tagen hat das Krankenhaus insgesamt 800 (!!) Corona-Testungen abgerechnet. Der 82 Jahre alte Patient war im Winter 2022 mit der Aufnahmediagnose R06.0 (Atemnot) in ein kommunales Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen eingeliefert worden. Aus der Rechnung vom 25.02.2022 – Rechnungshöhe 43.591,54 € – geht hervor, dass der ältere Herr an einer Herzklappenerkrankung mit Begleiterkrankungen leidet. Der Löwenanteil der Rechnungssumme, nämlich genau 36.309,00 €, ergibt sich allerdings nicht aus der kardiologischen Behandlung, sondern aus den abgerechneten 800 Corona-Testungen. Kurz zur Verdeutlichung: 800 Testungen in 20 Tagen, das sind 40 Tests am Tag. Davon ausgehend, dass man 8 Stunden schläft, ergeben sich 40 Tests in 16…
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Falschabrechnungen verhindert
Im Jahr 2020 haben Krankenkassen durch den Einsatz der casusQuo GmbH zahlreiche Falschabrechnungen verhindert und so insgesamt 27.173.191,51 € an Krankenhauskosten eingespart. Die Summe kommt unmittelbar der Solidargemeinschaft und damit der Versichertenversorgung zugute. Die mit dem MDK-Reformgesetz eingeführte Prüfquote von 12,5 % sowie ihre Verschärfung auf lediglich 5 % aufgrund der Corona-Pandemie verdeutlichen die Notwendigkeit einer dezidierten Krankenhausabrechnungsprüfung eindrücklich. Gerade unter diesen erschwerten Bedingungen war der Einsatz von casusQuo auch 2020 wieder bares Geld wert. Seit 2003 prüft casusQuo im Auftrag gesetzlicher Krankenkassen deren Krankenhausabrechnungen. Die Krankenhausabrechnungsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie der effiziente Einsatz von Prüfregeln, Fachkompetenz und Expertenwissen führen zu hohen Retaxierungsquoten und fördern nachhaltiges Rightcoding. Insgesamt hat casusQuo für Krankenkassen…
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Versorgung sichern ja – falsch abrechnen nein!
Die casusQuo GmbH verwahrt sich gegen die Anschuldigungen, die DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum im Editorial der aktuellen Ausgabe von „Das Krankenhaus“ gegen gesetzliche Krankenkassen erhebt. casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe: „Selbstverständlich sollen Krankenhäuser die ihnen zustehende Vergütung für gerechtfertigte Behandlungskosten erhalten.“ Allerdings bestätige sich immer wieder, dass Krankenhäuser ihre Rechnungsstellung konsequent auf Erlösoptimierung ausrichten. Wenn Kliniken die Prüfbeschränkungen, die das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz mit sich bringt, für ein systematisches Upcoding nutzen, dann sind die Krankenkassen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags verpflichtet, dagegen vorzugehen. Georg Baum stellt in seinem Editorial die Behauptung auf, die Finanzreserven der Krankenkassen oberhalb der vorzuhaltenden Mindestreserven seien auch dadurch entstanden, „dass Krankenkassen den Krankenhäusern durch überzogene MDK-Prüfungen die Vergütung für erbrachte…
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„Keine Kontrollen oder Konsequenzen zu befürchten“
Die COVID-19-Pandemie konfrontiert unsere Gesellschaft und insbesondere das GKV-System mit nie gekannten Herausforderungen. Diesen können wir uns nur mit vereinten Kräften und einem hohen Maß an Solidarität stellen. Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist unter dieser Maßgabe entstanden und trägt diesem Gedanken Rechnung. Nicht genug, dass das Gesetz unter dem Einfluss der Krankenhauslobby ohnehin weit über das Ziel hinausschießt: Neben einer massiven Einschränkung der MDK-Prüfquote sind zusätzlich die Strafzahlungen für falsch abrechnende Krankenhäuser vorläufig ausgesetzt worden. Gleichzeitig müssen weiterhin Krankenkassen, die bei der Prüfung auffälliger Rechnungen keine Falschabrechnung feststellen können, eine Aufwandspauschale von 300 € zahlen. Darüber wurde auch im ZDF-Panorama schon stirnrunzelnd berichtet. Schließlich geht es ja gemäß Hochrechnungen um immerhin 3 Milliarden Euro,…