• Verbraucher & Recht

    Abgasskandal: BGH stärkt Rechte geschädigter Mercedes-Kunden

    Der Bundesgerichtshof hat die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für Geschädigte im Mercedes-Abgasskandal deutlich erleichtert. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 fest, dass es ausreiche, wenn der Kläger ausreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefere (Az.: VIII ZR 57/19). Eine genaue Kenntnis über die Funktionsweise der Abschalteinrichtung müsse er nicht haben. Solche greifbaren Anhaltspunkte seien nicht erst dann gegeben, wenn es einen verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gebe. „Im Klartext: Auch ohne Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt haben geschädigte Kunden Chancen auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Dass es keinen Rückruf des KBA gibt, heißt nicht, dass es keine unzulässige Abschalteinrichtung gibt. Das ist natürlich nicht nur für…

  • Finanzen / Bilanzen

    Augenheilkunde: Private Krankenversicherung lehnt Kostenerstattung des Linsenaustausches wegen geringgradiger Fehlsichtigkeit zu Unrecht ab

    CLLB Rechtsanwälte haben bereits über das erfreuliche Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2017 – IV ZR 533/15 berichtet, in dem der für  Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des BGH die von CLLB Rechtsanwälte schon länger vertretene Ansicht bestätigt hat, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Privaten Krankenversicherer darstellt. Aktuell haben die CLLB Rechtsanwälte ein günstiges Urteil vor dem Amtsgericht Velbert erstritten, welches die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zugunsten der Versicherungsnehmer und Patienten weiter präzisiert. Die Besonderheit in diesem Verfahren lag darin, dass unser Mandant nur an einer sehr gering ausgeprägten Fehlsichtigkeit von -1,0 und -0,75 Dioptrien litt. Trotzdem war ihm das Autofahren – insbesondere in der Dunkelheit…

  • Finanzen / Bilanzen

    Illegales Online-Glücksspiel – Inkasso-Unternehmen ziehen Klagen zurück

    Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen illegal. Nicht nur das Spielen an sich ist verboten, sondern auch, die Zahlungen zu ermöglichen. Banken und Zahlungsdienstleister unterliegen hier dem sog. Mitwirkungsverbot, nach dem die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubten Glücksspiel verboten ist. „Durch das Mitwirkungsverbot soll dem Online-Glücksspiel der Boden entzogen werden. Können keine Einsätze getätigt werden, kann auch nicht gezockt werden. Trotz des Verbots haben Banken und Zahlungsdienstleister aber die finanziellen Transaktionen beim Glückspiel im Internet angeboten und sich damit ggf. auch schadensersatzpflichtig gemacht. Das heißt, die Spieler können ihre Einsätze von den Zahlungsdienstleistern zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Das hat PayPal beispielsweise schon zu…

  • Finanzen / Bilanzen

    Illegales Online-Glücksspiel – Zahlungsdienstleister und Banken in der Pflicht

    Online-Glücksspiel ist in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Auch wenn die Bundesländer sich kürzlich darauf verständigt haben, Glücksspiel im Internet teilweise zu legalisieren, ändert das an der aktuellen Situation erstmal nichts. Nicht nur die Anbieter müssen sich an das Verbot halten, sondern auch Banken und Finanzdienstleister, über die die Zahlungen beim illegalen Online-Glücksspiel abgewickelt werden. Im Glückspielstaatsvertrag ist auch das Mitwirkungsverbot geregelt. Demnach dürfen die Zahlungstransaktionen bei illegalem Glücksspiel nicht durchgeführt werden. Die Zahlungsdienstleister treffen daher besondere Aufsichts- und Kontrollpflichten. „Verstoßen sie gegen diese Pflichten und ermöglichen dadurch Zahlungstransaktionen beim illegalen Glücksspiel im Online-Casino, können sie sich schadensersatzpflichtig machen. Das heißt, der Spieler kann sein Geld von den Finanzdienstleistern…

  • Verbraucher & Recht

    Mitsubishi gerät im Abgasskandal unter Verdacht

    Mitsubishi ist im Abgasskandal ins Visier der Ermittler geraten. In einer bundesweit angelegten Razzia führte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am 21. Januar 2020 Durchsuchungen in den Mitsubishi-Geschäftsräumen durch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben wegen Betrugsverdacht. Dabei geht sie dem Verdacht nach, ob Mitsubishi bei Fahrzeugen mit 1,6- und 2,2-Liter-Vier-Zylinder-Dieselmotor der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Diese Abschalteinrichtung könnte dafür sorgen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand eingehalten werden und im realen Straßenverkehr überschritten werden. Die Verwendung derartiger Abschalteinrichtungen ist laut der EU-Verordnung (EG) 715/2007 untersagt. Fahrzeuge mit einer derartigen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung dürfen demnach keine Genehmigung erhalten. Das bedeutet…

  • Finanzen / Bilanzen

    Miles and More Konten gehackt und Flugmeilen abgebucht

    Über ein Datenleck ist es Hackern wohl erneut gelungen, Vielflieger-Konten des Bonusprogramms von Miles & More zu hacken und Flugmeilen als Gutscheine abzubuchen. Die von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte anwaltlich vertretenen Meilensammler waren für das Leck nicht verantwortlich und hatten ihre Zugangsdaten auch mit niemandem geteilt, erklärt CLLB. Dennoch weigert sich Miles & More  in der Korrespondenz mit den Kunden, diesen den durch den Hack entstandenen Schaden zu ersetzen. In den letzten Wochen meldeten sich mehrere Kunden von Miles and More bei der Kanzlei CLLB, die berichteten, dass  ihre LH Miles and More Konten gehackt worden seien, erklärt ein Sprecher der Kanzlei CLLB. Da sich Miles and More bisher gegenüber…

  • Finanzen / Bilanzen

    PayPal muss Verlust beim Online-Poker erstatten

    Ein Spieler hatte beim Poker und Black Jack im Internet kein Glück. Am Ende hatte er insgesamt rund 9.600 Euro verspielt. Bessere Karten hatte er jetzt vor dem Landgericht Ulm. Das entschied, dass er sich das Geld vom Zahlungsdienstleister PayPal, über den er seine Spieleinsätze abgewickelt hatte, zurückholen kann. PayPal hätte die Zahlungsanweisungen überhaupt nicht durchführen dürfen, entschied das LG Ulm mit Urteil vom 16. Dezember 2019 (Az.: 4 O 202/18). „In Deutschland ist Glücksspiel im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. Um dem Online-Glücksspiel von Anfang an den Boden zu entziehen, ist auch die Mitwirkung an den Zahlungstransaktionen in dieses Verbot eingeschlossen. Zahlungsdienstleister wie PayPal treffen daher besondere Aufsichts-…