• Verbraucher & Recht

    Veranstalter von Online-Glücksspielen zieht Revision zum BGH zurück

    Das OLG Stuttgart hatte einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte die Rückzahlung seiner Verluste aus Online-Glücksspielen zugesprochen. Es bleibt bei dem Urteil, denn die beklagte Anbieterin hat ihre Revision zum BGH zurückgezogen. Das Urteil des OLG Stuttgart ist somit rechtskräftig und der Spieler hat Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste in Höhe von 12.000 Euro. „Die Revision hätte mit großer Wahrscheinlichkeit ohnehin keinen Erfolg gehabt. Das hat am Ende wohl auch die Beklagte so gesehen und hat die Revision zurückgezogen, nachdem der BGH kürzlich den Verhandlungstermin festgelegt hat“, sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl, CLLB Rechtsanwälte. Eine weitere Klärung des BGH zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler bei verbotenen Online-Glücksspielen bleibt damit aber vorerst…