• Verbraucher & Recht

    kapitaldepot-fd24.com – Betrug mit Festgeldanlagen

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 13. März 2025 vor angeblichen Festgeldangeboten, die von den E-Mail-Adressen info@freedom24-neukunden.de und kunden@backoffice-freedom24.de versandt werden gewarnt. Anlegerinnen und Anleger sollen ihre vermeintlich getätigten Anlagen unter kapitaldepot-fd24.com/login einsehen können. „Hinter solchen Angeboten, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass der Eindruck eines seriösen Anbieters erweckt wird. Die angeblich vorhandenen sicheren Partnerbanken seien von der…

  • Verbraucher & Recht

    Carbon Finance – Betrug mit Festgeldanlagen

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. März 2025 vor der Website carbon-vw.com gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. „Hinter Plattformen wie carbon-vw.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Carbon-vw.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass…

  • Verbraucher & Recht

    Normandie Kapital – Betrug mit Festgeldanlagen

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 5. März 2025 vor der Website normandie-kapital.com gewarnt. Demnach bieten die Betreiber der Webseite ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin angeboten. „Hinter Plattformen wie normandie-kapital.com, die mit scheinbar lukrativen Festgeldanlagen werben, steckt häufig ein Betrugsversuch. Anleger sollten frühzeitig reagieren, um sich vor möglichen Verlusten zu schützen“, sagt Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, CLLB-Rechtsanwälte. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne die Erlaubnis der BaFin anzubieten. Doch das Internet wimmelt inzwischen von unseriösen Anbietern von Festgeldanlagen. Normandie-kapital.com ist eine weitere Plattform auf dieser Liste. Solche Plattformen sind überaus professionell gestaltet, sodass…

  • Verbraucher & Recht

    Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH

    Verschiedene Hausverwaltungen haben Rücklagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH gesteckt. Nun zeigt sich, dass es sich dabei um riskante Investitionen handelte. Denn die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Frankfurt hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 4. März 2025 eröffnet. Für die Wohnungseigentümergemeinschaften und andere Anleger bedeutet das, dass ihnen hohe finanzielle Verluste drohen. Um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren, haben die Wohnungseigentümergemeinschaften verschiedene Möglichkeiten. Sie können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden, sobald das Insolvenzverfahren regulär eröffnet ist. Das ist bislang noch nicht der Fall. „Zudem kann ganz unabhängig vom Insolvenzverfahren geprüft werden, ob ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sind. „Forderungen können sich u.a.…

  • Verbraucher & Recht

    Online-Coaching – Vertrag wegen Verstoß gegen FernUSG nichtig

    Der Vertrag über ein Online-Coaching ist nichtig, weil die Anbieterin nicht über die erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) verfügte. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. August 2024 entschieden. Der Kläger erhält somit seine bereits geleisteten Zahlungen für das Online-Coaching in Höhe von 23.800 Euro zurück und muss keine weiteren Zahlungen mehr leisten. Fällt ein Online-Coaching unter das Fernunterrichtsschutzgesetz, muss der Anbieter gemäß § 12 FernUSG über eine staatliche Zulassung verfügen. Liegt diese Zulassung nicht vor, ist der Coaching-Vertrag gemäß § 7 FernUSG nichtig. „Dann kann der Teilnehmer aus dem Vertrag aussteigen und seine schon geleisteten Gebühren zurückverlangen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte. Eine entscheidende…

  • Verbraucher & Recht

    PayPal hält Guthaben als Reserve zurück

    Rund 17.000 Euro hat ein Mandant, welcher kürzlich die Kanzlei CLLB kontaktierte, auf seinem PayPal-Konto als Guthaben,. Allerdings kommt er an sein Geld nicht ran. PayPal hält es zurück und begründet dies damit, dass aus „Sicherheitsgründen“ sog. Reserven gebildet werden. Dieses Vorgehen von PayPal kann für Nutzer geschäftsgefährdend oder existenzgefährdend sein. „Wir haben PayPal daher nun aufgefordert, die Reserve freizuschalten, damit unser Mandant über sein Guthaben verfügen kann“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte. PayPal ist ein von Geschäfts- und Privatleuten viel genutzter Zahlungsdienstleister. Wenn es zu Einschränkungen beim Zahlungsverkehr kommt, ist das für die Nutzer ein ernsthaftes Problem, vor allem für Geschäftskunden. Das gilt natürlich umso…

  • Verbraucher & Recht

    Identitätsmissbrauch – Opfer können sich gegen unberechtigte Forderungen wehren

    Identitätsdiebstahl und Identitätsmissbrauch im Internet ist nicht nur ärgerlich, sondern kann für die Betroffenen auch teure Folgen haben. Eine beliebte Masche der Kriminellen ist, Kreditverträge im Namen ihrer Opfer abzuschließen und sich mit dem Geld  aus dem Staub zu machen. Das ahnungslose Opfer sieht sich dann mit den Kreditforderungen der Bank konfrontiert. „Es gibt aber Möglichkeiten sich gegen die Forderungen der Bank zu wehren, denn diese hat bei der Kreditvergabe möglicherweise ihre Kontrollpflichten verletzt“, sagt Rechtsanwalt Matthias Ruigrok van de Werve, CLLB Rechtsanwälte. Beim Identitätsmissbrauch verfolgen die Betrüger unterschiedliche Wege, um an ihr Ziel zu kommen. So erschleichen sie sich bspw. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Kryptowährungen das Vertrauen…

  • Verbraucher & Recht

    Kunde muss gefälschte Rechnung nicht doppelt zahlen

    Cyber-Kriminelle finden immer neue Wege, ihre Opfer abzuzocken. Eine neue Masche ist der Betrug mit gefälschten Rechnungen von Handwerkern und anderen Unternehmen. Dabei fangen die Kriminellen per E-Mail verschickte Rechnungen ab, ändern die Kontoverbindung und der Rechnungsbetrag landet auf ihrem Konto und nicht bei dem Unternehmer. Obwohl die offene Rechnung nicht beglichen ist, müssen Kunden in vielen Fällen kein zweites Mal zahlen. Rechnungen werden immer häufiger per E-Mail und nicht postalisch verschickt. Das spart zwar Zeit und Kosten, öffnet aber auch die Tür für Betrüger. Diese hacken sich in den Account des Unternehmens oder fangen E-Mails ab und schicken unter einem Vorwand noch eine zweite Mail an den Kunden, die…

  • Finanzen / Bilanzen

    BGH: Negativzinsen auf Guthaben unzulässig

    Verwahrentgelte, sprich Negativzinsen, die verschiedene Banken und Sparkassen auf Guthaben erhoben haben, sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit vier Urteilen vom 4. Februar 2025 entschieden. Betroffene Bankkunden können nun bereits gezahlte Negativzinsen auf Spareinlagen und Tagesgeld von den Banken zurückfordern. Zudem können ggf. auch bei Girokonten erhobene Verwahrentgelte zurückgefordert werden. Legt der Kunde Geld auf Spar- oder Tagesgeldkonten an, soll er dafür Zinsen erhalten. Dieses Prinzip haben eine Reihe von Banken und Sparkassen während der Niedrigzinsphase ins Gegenteil verkehrt und sog. Verwahrentgelte auf Guthaben ab einer bestimmten Höhe erhoben. Hintergrund ist, dass die Europäische Zentralbank zwischen 2014 und Juli 2022 Negativzinsen auf Einlagen erhoben hat. Diese zusätzlichen Kosten wollten…

  • Finanzen / Bilanzen

    Vorfälligkeitsentschädigung nach BGH-Urteil zurückholen

    Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs haben Darlehensnehmer gute Chancen, eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuholen. Der BGH machte mit Urteil vom 3. Dezember 2024 deutlich, dass eine Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn sie den Kunden nicht ausreichend über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Wird ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, kann die Bank als Ausgleich für die entgangenen Zinsen vom Darlehensnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. „Diesen Anspruch können die Banken aber verlieren, wenn sie den Kunden nicht ausreichend über die Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt haben“, sagt Rechtsanwältin Vera Reis, CLLB Rechtsanwälte. Genau dieser Fehler war der beklagten Bank in dem Fall vor dem BGH unterlaufen. Der…