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„Volkswagen lügt schon wieder“ – so sieht der neue Pfusch des Autobauers beim EA288-Motor aus
Offenbar herrscht bei VW Panik vor der nächsten Klageflut: In einer beispiellosen und fragwürdigen Werbekampagne unter dem Titel „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen“ versucht der Autobauer aktuell, geschädigte Verbraucher von Klagen abzuhalten. Dabei sind diese spätestens seit dem EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020, demzufolge das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung gilt, nun besser denn je. „VW hat die Chance vertan, aus dem Skandal um den EA189 – der größten Krise seiner Konzerngeschichte – konstruktiv zu lernen“, erklärt Ulf Böse, Rechtsanwalt und geschäftsführender Namenspartner bei Decker & Böse. „Stattdessen versucht der Konzern nun noch dreister, die Debatte ohne Bezug zu technischen Fakten zu verzerren. Dass VW dabei sogar mit einer eigens…
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Volle Beitragsgarantie wird abgeschafft
Kunden von Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen stehen düstere Zeiten bevor, die Krise der Branche wird sich schon bald deutlich verschärfen: Zu diesem Ergebnis kommen aktuell die Analysten der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse in Köln. Die Anwälte raten, für die Altersvorsorge keine neuen Verträge mehr abzuschließen und bei bestehenden Verträgen das Widerrufsrecht zu prüfen – per Widerruf sei die Rendite oft größer als bei Kündigung oder Vertragsfortführung. Anlass für die Warnung: Deutschlands größter Lebensversicherer, die Allianz Leben, hat vor kurzem bekanntgegeben, ab nächstem Jahr die volle Beitragsgarantie abzuschaffen. Bislang konnten Kunden damit rechnen, zumindest alle eingezahlten Beiträge bei Ablauf der Ansparphase ausgezahlt zu bekommen. „Das war immer ein extrem wichtiges Verkaufsargument und…
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VW-Abgasskandal: Decker & Böse gewinnt Prozess vor LG Bonn trotz Verjährung
Erneut erkennt ein Gericht im VW-Abgasskandal bei einer EA189-Klage keine Verjährung: Mithilfe der Verbraucherkanzlei Decker & Böse konnte eine Klägerin ihre Forderung nach Schadensersatz vor dem Bonner Landgericht durchsetzen. Das Landgericht verurteilte VW dabei zur Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungskosten. Die Klägerin hatte ihren Audi A4 mit dem Motorentyp EA 189 im Juli 2015 erworben. Fahrzeuge mit ebendiesem Motor enthalten jedoch ein sogenanntes Thermofenster – eine Motorsteuerung, die je nach Außentemperatur die Abgasreinigung herunterfährt oder vollständig aussetzt und die der EuGH deshalb als illegale Abschalteinrichtung einstuft. Daran ändert auch das von VW angebotene Software-Update nichts. So sah es auch das LG Bonn im vorliegenden Fall. Demnach führe das Update nicht zu einer Mangelbeseitigung. Vielmehr verbleibe für die Klägerin das Risiko, dass aus den Veränderungen Folgeprobleme…