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    DEGEUK fordert Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf, die Fristen der NiSV zu verschieben

    Am 4.1.2021 hat die Deutsche Gesellschaft für EU-Konformität e.V. (DEGEUK)* als Branchenverband der apparativen Kosmetik eine wichtige Forderung an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Svenja Schulze, gerichtet. Gegenstand des Schreibens sind die bereits in Kraft getretenen Arztvorbehalte und bevorstehenden Anforderungen an den Erwerb von Fachkunde gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV). Nach dieser Verordnung dürfen ab dem 31.12.2021 wesentliche Behandlungen der apparativen Kosmetik mit Technologien wie Ultraschall, optische Strahlung (z.B. IPL- und Laser-Behandlungen), Radiofrequenz oder Elektrostimulation nur noch nach dem Nachweis einer anerkannten Fachkunde durchgeführt werden. Bereits zum 31.12.2020 unterstehen bestimmte Anwendungen, die in der NiSV…