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Anspruch auf Zweitmeinung bei drohender Fußamputation
Gesetzlich krankenversicherte Diabetespatienten haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine qualifizierte fachärztliche Zweitmeinung vor einer geplanten Amputation an den unteren Extremitäten. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am gestrigen Donnerstag beschlossen. Die Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. (DGG) begrüßt den Beschluss uneingeschränkt. „Das ist ein wichtiger Meilenstein für alle Diabetespatienten“, betont DGG-Präsident Professor Dr. med. Dittmar Böckler. „Der G-BA-Beschluss wird nicht nur Amputationen verhindern, sondern auch Lebensqualität und Überleben sichern.“ In Deutschland sind mehr als sechs Millionen Menschen an Diabetes mellitus erkrankt. Eine gefürchtete Folgeerkrankung der Stoffwechselstörung sind Fußgeschwüre, aus denen sich häufig chronische Wunden entwickeln. Jeder vierte Diabetespatient entwickelt im Laufe seines Lebens ein solches diabetisches Fußsyndrom, dessen…