-
„Ein schwarzer Tag für die suizidwilligen Betroffenen“
Mit großer Enttäuschung haben die beiden Kläger und ihr Prozessbevollmächtigter, RA Ro-bert Roßbruch, das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (07.11.2023) aufgenom-men. „Es ist ein schwarzer Tag für die Betroffenen und viele weitere suizidwilligen Men-schen in Deutschland“, so Roßbruch. Die Richterinnen und Richter des 3. Senats hatten die Revisionen in den beiden Klageverfahren auf Erlaubnis zum Erwerb von 15 Gramm Natri-um-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung zurückgewiesen. Damit folgt das Gericht der Argumentation des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die entscheidende Urteilsbegründung geht dahin, dass für suizidwillige Menschen die realistische Möglichkeit bestehe, die Hilfe eines suizidbegleitenden Arztes oder einer Sterbehilfeorganisation in Anspruch nehmen zu können. Damit wurde gerade der Wunsch der beiden Kläger, keine Hilfe Dritter…
-
„Erleichtert!“
Mit Erleichterung reagiert DGHS-Präsident RA Robert Roßbruch auf die Bundestagsabstimmung am heutigen Donnerstag. Keiner der beiden vorliegenden Gesetzesentwürfe hatte eine ausreichende Mehrheit erhalten. Damit bleibt die zurzeit bestehende Rechtslage weiterhin gültig. Er betont, dass er für eine zusätzliche Regulierung der Suizidhilfe keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Die von Gegner:innen und zum Teil sogar von Befürworter:innen des assistierten Suizids behaupteten vermeintlichen gesetzlichen „Grauzonen“ oder gar ein gesetzlich „unregulierter Zustand“ seien für ihn keineswegs erkennbar. Roßbruch: „Eine erneute Gesetzgebung ist nicht zwingend erforderlich. Dies hat im Übrigen auch das Bundesverfassungsgericht so gesehen, denn es hat den Gesetzgeber überhaupt nicht dazu verpflichtet, ein wie auch immer geartetes legislatives Schutzkonzept zu verabschieden.“ Für Ärzt:innen, die…
-
App mit neuen Zusatzfunktionen
Mit einer eigenen App „DGHS“ bietet die Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) schon seit einiger Zeit ihren Mitgliedern an, ein „Lebenszeichen“ zu senden. Angesprochen wurden damit zunächst vor allem alleinstehende Menschen, die die Vorstellung erschreckt, im Falle eines plötzlichen Todes in der eigenen Wohnung zu liegen, ohne aufgefunden zu werden. Mithilfe der App senden sie der DGHS in regelmäßigen Abständen ein Lebenszeichen. Ab sofort leistet die App noch mehr. So kann mit der neuen Funktion „Hilferuf SMS“ schnell und einfach eine Nachricht an hinterlegte Notfallkontakte gesendet werden. So weiß ein Angehöriger sofort, dass und wo ein Notfall vorliegt. Auch das gleichzeitige Versenden der Patientenverfügung und anderen bei…
-
Nein zu einem neuen § 217 StGB!
Noch ist im Bundestag die Abstimmung über eine gesetzliche Regelung, nach welchen Kriterien eine Suizidhilfe in Anspruch genommen werden kann, nicht auf der Tagesordnung. Ob eine solche Regulierung überhaupt nötig ist, bezweifelt DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Anlass genug für neue politische Aktionen, die er im Februar in den neuen Geschäftsstellen-Räumen der Presse vorstellte. Zudem berichtete er über Anzahl und Motive der von der DGHS im zurückliegenden Jahr vermittelten Freitodbegleitungen (S. 4-7). In der Frühjahrsausgabe von „Humanes Leben – Humanes Sterben“ (2023-2) gibt es außerdem einen Blick in die neuen Geschäftsräume (S. 8-9) sowie Erläuterungen zur ergebnisoffenen Lebensendberatung Schluss.PUNKT, die telefonisch unter 08 00/80 22 400 Mo.-Fr., 9-13 Uhr, Di.…
-
„Erneute Gesetzgebung nicht zwingend erforderlich“
Wenige Wochen vor der Zweiten und Dritten Lesung von Gesetzesentwürfen zur Regulierung der Suizidhilfe im Bundestag, hat RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), auf die Risiken bei der geplanten Gesetzgebung hingewiesen. Zurzeit zeichnen sich zwei Varianten ab: Eine Wiedereinführung eines § 217 Strafgesetzbuch, der organisierte Freitodbegleitungen verbietet und nur eng definierte Ausnahmen zulässt, oder eine Regelung außerhalb des Strafrechts, die ein bestimmtes legislatives Verfahren vorgibt. Bei einer Pressekonferenz betonte Roßbruch seine Bedenken gegenüber einer beabsichtigten Beratungspflicht, die in den bisherigen Gesetzesentwürfen von Helling-Plahr/Sitte et al. und Künast/Keul et al. skizziert werden. Insbesondere gelten die Bedenken der geplanten Beratungsinfrastruktur, die so ohne weiteres nicht allzu…
-
Arthur-Koestler-Preis für Dr. med. Erika Preisig
Die DGHS ehrt die Schweizerin Dr. med. Erika Preisig für ihr fast 20-jähriges, weit über ihr Heimatland hinausgehendes Engagement mit dem Arthur-Koestler-Preis. Die Winterausgabe der DGHS-Vereinszeitschrift „Humanes Leben – Humanes Sterben“ berichtet von der Preisverleihung, die am 8. Dezember 2022 in Berlin als Festveranstaltung mit geladenen Gästen stattfand (S. 4-5). Bereits Anfang November trafen sich die gewählten Delegierten. Sie entschieden u. a. über neu zu besetzende Posten innerhalb des Präsidiums (S. 6-7). Auf politischer Ebene geht das Gesetzgebungsverfahren um eine erneute Regulierung von Suizidhilfe weiter. Im Ausschuss Recht des Bundestages wurden Ende November Experten gehört, aus diesem Anlass reichte DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch eine Initiativstellungnahme beim Bundestag ein (S.…
-
„Bestehende Gesetze reichen aus“
„Das Strafgesetz ist das absolut falsche Mittel, um eine neue Regelung für die Absicherung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts der Menschen auf Hilfe und zugleich Schutz vor Missbrauch zu schaffen“, mahnt RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. mit Blick auf die Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Einer der drei Gesetzentwürfe, über die am kommenden Montag beraten wird, sieht die erneute Schaffung eines § 217 StGB vor, der Suizidhilfe nur in Ausnahmen toleriert und ansonsten strafrechtlich bewehrt. Die beiden anderen, deutlich liberaleren Gesetzentwürfe (Helling-Plahr/Sitte et.al. und Künast/Keul et.al.) kommen nach Einschätzung von Roßbruch dem Gedanken des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar 2020 deutlich näher –…
-
„Nicht fälschlich pathologisieren!“
Heute hat der Deutsche Ethikrat eine Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. begrüßt zwar die damit verbundene Anregung, Angebote zu einer Suizidprävention über die gesamte Lebensspanne und für alle relevanten Lebensbereiche auszuweiten. Um aber individuellen Lebenslagen wirklich gerecht werden zu können, darf es keineswegs zu einer irreführenden Gleichsetzung der Personen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, mit denjenigen, die einen Freitodwunsch entwickelt haben, kommen. Ebenfalls ist hervorzuheben, dass ein Freitodwunsch sich in aller Regel nicht aus einem pathologisch geprägten, aus Verzweiflung erwachsenen Suizidwunsch heraus entwickelt. DGHS-Präsident RA Robert Roßbruch betont: „Freitodwillige Menschen kommen über einen rational geprägten, oft bilanzierenden…
-
Petition für Selbstbestimmung am Lebensende
Bereits in den ersten Tagen findet eine Petition der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. zahlreiche Unterstützer. In den kommenden Wochen kann der Aufruf gezeichnet werden. Er lautet: „Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende.“ Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen. Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem…
-
„Keinen Schnellschuss“
Nach der Ersten Lesung von drei Gesetzentwürfen zur Suizidhilfe im Bundestag am 24.6.2022 warnt RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V., vor einem Schnellschuss. „Wenn es wieder einen neuen Suizidhil-feverhinderungsparagrafen geben sollte, werden wir dem Grundrecht der Menschen auf Selbstbestimmung am Lebensende nicht gerecht“, betonte Roßbruch. Das Strafgesetz sei das absolut falsche Mittel, um eine neue Regelung für die Absicherung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts der Menschen auf Hilfe und zugleich Schutz vor Missbrauch zu schaffen. In den Fachausschüssen, an die alle drei Gesetzentwürfe nun verwiesen wurden, sollte genug Zeit zum Überdenken aller Varianten sein. Die beiden anderen, deutlich liberaleren Entwürfe (Helling-Plahr et.al. und…