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Berliner Appell 2022. Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt
„Einem Menschen bei der Wahrnehmung eines Grundrechts zu helfen, kann nicht strafbar sein“ heißt es in dem „Berliner Appell“, der von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), DIGNITAS-Deutschland, dem Verein Sterbehilfe und der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) am heutigen Montag im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde. Anlass der Pressekonferenz sind die jüngsten parlamentarischen Versuche, einen neuen § 217 StGB zu verabschieden, der die Suizidhilfe abermals streng reglementieren würde. Vor exakt zwei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des al-ten § 217 StGB festgestellt. In dem aufsehenerregenden Urteil vom Februar 2020 wurde verdeutlicht, dass es Teil des Persönlichkeitsrechts ist, freiverantwortlich über das eigene Leben und dessen Ende zu verfügen und dafür auch…
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„Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!“
DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch kritisiert scharf den am 27.1.2022 von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe als nicht verfassungsgemäß. „Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert.“ Dieses Recht, über das eigene Leben zu verfügen und dafür Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen, sofern sie angeboten wird, war im Februar 2020 vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt worden. Damals wurde das bis dahin kurzzeitig (von Dezember 2015 bis Februar 2020) geltende Strafgesetz zu Fall gebracht, das nur Einzelfälle unter bestimmten Voraussetzungen tolerierte. „Zurzeit ist die alte Rechtslage wie vor…
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DGHS-Mahnwache „Mein Ende gehört mir!“
Anlässlich des im Jahr 2008 in Frankreich ins Leben gerufenen World Right to Die Day (WRtDD) hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. als wichtigste und größte deutsche Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation in Berlin öffentlich auf das Thema Selbstbestimmung bis zum Lebensende aufmerksam gemacht. In Redebeiträgen von Beppo Küster (ehem. TV-Entertainer), Philipp Möller (Buchautor und Sprecher des Zentralrats der Konfessionsfreien) und Ursula Bonnekoh, Mitglied des DGHS-Präsidiums, wurde bei der Mahnwache deutlich, dass der Umgang mit ärztlichen Freitodbegleitungen in Deutschland längst gelebter Alltag ist. Die Teilnehmenden, unter ihnen viele Vereinsmitglieder, bauten aus einzelnen Buchstaben gut sichtbar den zentralen Satz: „Mein Ende gehört mir!“ Die DGHS appellierte bei der Veranstaltung…
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„Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!“
Aus Anlass der Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms „Bring mich nach Hause“ (Montag, 25.10.2021, 20.15 Uhr) weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, z. B. bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind. „Es müsste sich längst herumgesprochen haben, dass Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung nicht weiterführen dürfen, wenn der Betroffene damit nicht einverstanden wäre. Selbst wenn Notärzte zunächst wiederbeleben, muss zeitnah gemeinsam mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten geprüft werden, ob eine längerfristige Beatmung angezeigt ist. Falls nein, muss die Beatmung zügig beendet werden, selbst wenn dafür ein aktives Tun wie das Ausschalten…
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„Das Damoklesschwert ist beseitigt“
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt, dass der 124. Deutsche Ärztetag, der am 4./5. Mai 2021 online stattfand, eine wichtige Änderung in der Musterberufsordnung der Ärzte (MBO-Ä) mit überwältigender Mehrheit von 200 der 216 abgegebenen Stimmen beschlossen hat. Im § 16 wird der umstrittene Satz „Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ gestrichen. Die MBO-Ä hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter, wird aber in der Regel in die Berufsordnungen der Landesärztekammern übernommen und damit rechtsverbindlich. Das oberste Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung folgt damit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.2.2020, dass auf eine konsistente und insofern verfassungskonforme Änderung des ärztlichen Berufsrechts hinwies. Nach der dreistündigen intensiven Diskussion, die…
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Sterbewillige brauchen Ansprechpartner
RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V., äußert kurz vor Beginn des diesjährigen Ärztetages Verständnis für die Position des Ärztekammer-Präsidenten Professor Dr. Klaus Reinhardt, dass Ärztinnen und Ärzte „keine zu zentrale Rolle“ (Prof. Reinhardt im „Spiegel“ vom 24.4.2021) bei der Suizidhilfe einnehmen wollen. Allerdings ist es, so Roßbruch, unverzichtbar, dass es Ärztinnen und Ärzten ohne Strafandrohung und der Gefahr berufsrechtlicher Sanktionen möglich sein muss, unter Beachtung von Sorgfaltskriterien die Rezepte für die zur Selbsttötung benötigten und geeigneten Medikamente auszustellen: „Es gibt viele Mediziner, die dazu bereit sind. Die Berufsordnungen einiger Landesärztekammern bauen aber noch immer eine einschüchternde Drohkulisse auf, so dass Mediziner Patienten…
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„Die vorgesehenen Fristen sind zu starr“
Für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ist der heute vorgestellte „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe“ ein im Grundsatz begrüßenswerter Vorschlag. „Der Entwurf ist von einem liberalen, humanistischen Weltbild geprägt und wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts weitgehend gerecht“, freut sich DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Der Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe sieht vor, dass staatlich anerkannte Beratungsstellen geschaffen werden, dass ergebnisoffen beraten und über Handlungsalternativen zum Suizid aufgeklärt werden muss. Die Möglichkeit zur ärztlichen Freitodbegleitung steht nur volljährigen Menschen offen, die einen autonom gebildeten, freien Willen haben. Bis zur Verschreibung des gewünschten Medikaments nach erfolgter Beratung muss gemäß diesem Gesetzentwurf mindestens eine Frist von zehn Tagen vergangen sein. Vorgesehen…
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Österreich: Suizidhilfe-Verbot nicht verfassungsgemäß
Als „nicht verfassungsgemäß“ hat nun auch das Nachbarland Österreich das dort geltende Suizidhilfe-Verbot gekippt. RA Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben, freut sich mit den beiden Schwestergesellschaften „Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende“ und „Dignitas“. „Ich gratuliere den Initiatoren dieser immens wichtigen Verfassungsklage und all den Österreicherinnen und Österreichern, die ihr Selbstbestimmungsrecht bis zum Lebensende nun besser wahrnehmen können“, sagt Roßbruch in einer Grußbotschaft. „Mit diesem höchstrichterlichen Urteil (Verfassungsge-richtshof Österreich, VfGH, Az. G 139/2019 vom 11.12.2020) ist jetzt auch in unserem Nachbarland – wie in Deutschland seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 26.2.2020 – eindeutig klargestellt, dass es zur freien Selbstbestimmung des Einzelnen gehört, wie er sein Leben…
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Selbstbestimmungsrecht nicht geschützt
Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit ist eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (BT-Drucksache 19/24445) auf dem Weg. An dem Gesetzentwurf, der am 26.11.2020 in einer Ersten Lesung im Deutschen Bundestag behandelt wurde, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) einen darin vorgesehenen Paradigmenwechsel. Die Neufassung sieht ein automatisches Ehegattenvertretungsrecht vor, das es bislang nicht gab. Dieses Recht soll für den Zeitraum von drei oder vielleicht sogar sechs Monaten gelten, wenn ein Mensch nicht für sich selber sprechen kann und es keine anderslautende Vollmacht gibt. DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch mahnt an: „Das automatische Ehegattenvertretungsrecht mag auf den ersten Blick einleuchtend und alltagspraktisch erscheinen, birgt jedoch große Tücken in sich.“…
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„Es sind immer zwei Drittel für die Sterbehilfe“
„Das ist wieder einmal ein absolut klares Signal aus der Bevölkerung für die Ermöglichung von Freitodbegleitungen“, kommentiert DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch das Ergebnis des Zuschauer-Votings vom Montagabend. Die TV-Zuschauerinnen und Zuschauer waren aufgerufen, während der Ausstrahlung des Fernsehfilms „Gott“, der Verfilmung eines aktuellen Bühnenstücks des Autors Ferdinand von Schirach, über das Anliegen des fiktiven Protagonisten abzustimmen. Soll einem 78-Jährigen, obwohl nicht ernsthaft körperlich oder psychisch erkrankt, ein Medikament zur von ihm gewünschten Selbsttötung erlaubt werden oder nicht? 70,8 Prozent der per Telefon und Internet abgegeben Stimmen sagten: Ja. Zuvor hatten bei einer Art Verhandlung vor einem Ethikrat die Schauspieler in ihren Rollen von Rechtsanwalt, Bischof und Hausärztin eine Vielzahl…