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„Notausgang am Lebensende steht bisher nur halb offen“
Um den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nachzukommen, unterbreitet die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) einen Vorschlag für eine verfassungskonforme Gesetzgebung zur Suizidhilfe. Der Vorschlag umfasst die Aufnahme eines neuen Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Aufnahme eines neuen Paragrafen sowie diverse Ergänzungen bzw. Modifizierungen bestehender Vorschriften im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Zentrale Bedingung einer ethisch vertretbaren Praxis der Suizidhilfe ist die Einhaltung von Sorgfaltskriterien durch die beteiligten Ärzte und Sterbehelfer. Erforderlich ist zudem eine Anpassung der Berufsordnungen der Landesärztekammern und Änderungen im Betäu-bungsmittelrecht. Elementare Bedingung ist für die DGHS die Freiverantwortlichkeit des Suizidwilligen. Diese liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss…
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„Wenn es so einfach wäre, einen Arzt zu finden“
„Für die betroffenen Schwerstkranken ist der Nervenkrieg leider noch lange nicht vorbei.“ Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), der als Rechtsanwalt derzeit insgesamt acht Antragsteller/innen bei ihren Anträgen auf Erlaubnis zum Erwerb von Natrium-Pentobarbital (NaP) vertritt, bewertet die soeben veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.05.2020 (Az. 1 BvL 2/20 u.a.) (verfassungs-)rechtlich für schlüssig und konsequent und mittelfristig für zielführend, jedoch bezogen auf die aktuelle Situation der Betroffenen für praxisfern. Karlsruhe hatte sich mit Post vom Verwaltungsgericht Köln zu befassen, wo Roßbruch einige der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anhängigen Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb von NaP auf dem Klageweg durchsetzen will. Das Verwaltungsgericht…
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Es sollte keine Pflicht zur Beratung geben
Nach Informationen der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Abgabefrist bis zum 09.06.2020 eine Reihe von Institutionen und Experten eingeladen, ihre Expertise für eine mögliche „Neuregelung der Suizidassistenz“ einzubringen. „Bei diesem Vorgehen wundern wir uns doch sehr“, kommentiert Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS. „Wir befürchten, dass das glasklare Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 zum Recht jedes Einzelnen, sein grundgesetzlich verankertes Recht auf Suizidhilfe wahrzunehmen, doch noch durch die Hintertür allzu stark eingegrenzt werden könnte.“ Ein Indiz dafür ist die Auswahl der von Spahn angeschriebenen Experten. Es dominieren kirchliche und konservative Stimmen. Roßbruch: „Bei dieser Auswahl der angefragten Experten kann man sich doch zusammenreimen,…
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So war der Tag der Entscheidung
Das lang erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von Prof. Robert Roßbruch, DGHS-Vizepräsident, und fünf weiteren Klagen, darunter von Betroffenen, Ärzten und Organisationen, wurde am 26. Februar 2020 in Karlsruhe verkündet. Der § 217 StGB ist nicht verfassungsgemäß. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasse das Recht, über das eigene Leben zu entscheiden und bei einem wohlüberlegten Suizid auch eine Hilfe dabei in Anspruch zu nehmen. Was das Gericht zu dieser Entscheidung bewegt hat und wie mögliche Konsequenzen für die Arbeit der DGHS aussehen können, erörtert in der Frühjahrsausgabe der DGHS-Verbandszeitschrift „Humanes Leben –Humanes Sterben“ (HLS 2020-2) ein Beitrag von Robert Roßbruch (S. 4-6). Eine unmittelbar nach dem Gerichtstermin…