• Finanzen / Bilanzen

    Post vom Arbeitgeber: die Jahresmeldung zur Sozialversicherung

    Der eine hat sie schon, die andere bekommt sie noch: die Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Bis Ende April erhalten Arbeitnehmer das Schreiben mit den Zahlen und Daten, die für die spätere Rente wichtig sind. Deshalb lohnt es sich, bei den Angaben einmal genauer hinzusehen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Die Empfänger sollten besonders auf Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beschäftigungszeit achten. Ist alles korrekt angegeben? Wichtig auch: Stimmt die Höhe des Verdienstes? Das gemeldete Arbeitsentgelt fließt später in die Berechnung der Rente ein. Wer Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber wenden und die Angaben korrigieren lassen. Das Dokument kann dann zusammen mit anderen Rentenunterlagen aufbewahrt werden. Firmenkontakt…

  • Bildung & Karriere

    Hilfen für die Helfer: Rentner können jetzt bis zu 44.590 Euro hinzuverdienen, Saisonarbeiter deutlich länger jobben

    Ob Kliniken oder Supermärkte: In einigen Bereichen ist jetzt jede helfende Hand gefragt. Deshalb können Ruheständler mit einer vorzeitigen Altersrente in diesem Jahr deutlich mehr Geld hinzuverdienen – und das, ohne Einbußen bei der Rente zu haben: Statt bisher 6.300 Euro wurde die im Kalenderjahr 2020 geltende Hinzuverdienstgrenze auf 44.590 Euro angehoben. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Auch die Dauer von kurzfristigen Beschäftigungen wurde für dieses Jahr verlängert: Wer zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober eine solche Beschäftigung aufnimmt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage jobben, ohne dass die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden eine Rolle spielen. Das galt bislang…

  • Finanzen / Bilanzen

    Kurzarbeitergeld: Einbußen werden bei der Rente abgefedert

    Wer in Kurzarbeit geht, bleibt gesetzlich rentenversichert. Betroffene erhalten in dieser Zeit ein geringeres Entgelt, für das auch niedrigere Beiträge auf dem Rentenkonto eingezahlt werden. Auf die spätere Rente wirkt sich Kurzarbeit trotzdem nur wenig aus, teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Für das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt – den sogenannten Kurzlohn – teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Zusätzlich ist auch die Differenz zum bisherigen Bruttoentgelt für die spätere Rente relevant: Für 80 Prozent des fiktiven Entgelts zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung – auch dann, wenn die Arbeit wegen „Kurzarbeit Null“ ruht. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Entgelt von…

  • Finanzen / Bilanzen

    Zu den gewohnten Servicezeiten: Fachleute beraten jetzt am Telefon

    Die Ausbreitung des Coronavirus macht es erforderlich: Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover werden vorübergehend geschlossen. Wer einen Termin hat, muss ihn aber nicht ausfallen lassen. Kunden erhalten zur vereinbarten Zeit einen Anruf und werden telefonisch von den Fachleuten beraten. Das teilte der niedersächsische Rentenversicherer jetzt mit.Wer beim Vereinbaren eines Termins keine Telefonnummer hinterlegt hat, wird gebeten, sich rechtzeitig telefonisch zu melden. So können alle Anliegen zu Reha, Rente und Altersvorsorge fernmündlich geklärt werden. Zudem ist es möglich, Anträge aufzunehmen. Auch die Versichertenältesten sind angehalten, Kunden derzeit nicht im persönlichen Gespräch zu beraten. Deshalb werden diese Termine und Sprechstunden abgesagt. Informationen und Beratungstermine gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800…

  • Finanzen / Bilanzen

    Bis zum 31. März: Mit freiwilligen Beiträgen Rentenanspruch sichern

    Hausfrauen, Selbstständige, Freiberufler: Viele Menschen zahlen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Noch bis zum 31. März können sie das sogar rückwirkend für das vergangene Jahr.Allein bei der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zahlten 2018 fast 7.000 Versicherte freiwillige Beiträge in Höhe von 13.250.000 Euro. Freiwillige Beiträge kann einzahlen, wer nicht ohnehin pflichtversichert ist. Besonders lohnenswert ist das für jene, die so überhaupt erst einen Anspruch auf eine Altersrente erwerben. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf ihrem Rentenkonto. Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Das können auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente. Mit dem regulären Rentenalter erhalten sie dann einen höheren Betrag – und profitieren so von einer rentablen Altersvorsorge. Die…