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Berufstätige Eltern: Rentengutschrift klug aufteilen
Homeoffice oder Arbeitsalltag im Betrieb – wer Kinder hat, meistert die Erziehung zusätzlich. Dafür gibt es einen Bonus zur Rente: bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit. Gerade wenn beide Eltern arbeiten, sollten sie aber bewusst entscheiden, wer diese Gutschrift erhalten soll. Entscheidend ist der Jahresverdienst. Das teilte jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Die Erziehungszeiten werden entweder der Mutter oder dem Vater gutgeschrieben, und zwar zusätzlich zum Arbeitslohn. Für ein Jahr Kindererziehung wird so getan, als hätte der Elternteil 41.541 Euro verdient. Höchstens 85.200 Euro können für die spätere Rente angerechnet werden. Wer mehr als 43.659 Euro verdient – das ist der Differenzbetrag, muss auf einen Teil der Rentengutschrift verzichten. Der…
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Gesundheitliche Beschwerden nach einer Corona-Erkrankung: Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich
Kurzatmigkeit, Konzentrationsschwäche, Erschöpfung – viele Menschen leiden nach einer Covid-19-Infektion noch lange unter gesundheitlichen Beschwerden. Ihnen will die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover helfen, wieder in den Alltag und den Beruf zurückzukommen. Versicherte können jetzt eine Rehabilitation beantragen, die gezielt auf die Folgeerkrankungen ausgerichtet ist – und das mit einem Anruf: Unter der Telefonnummer 0531 7006-603 können sich Betroffene direkt an die Fachleute wenden. Die gesundheitlichen Spätfolgen, die nach einer abgeklungenen Infektion auftreten können, werden unter den Begriffen „Post-Covid- oder Long-Covid-Syndrom“ zusammengefasst. Zwei Kliniken des niedersächsischen Rentenversicherers haben dafür besondere Behandlungskonzepte entwickelt, die sich vor allem an Menschen mit psychischen und körperlichen Symptomen richten: die Klinik Teutoburger Wald in Bad Rothenfelde und…
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Wenn die Hochzeitsglocken erneut läuten: Die Hinterbliebenenrente fällt weg
Traditionell läuten um den Wonnemonat Mai herum besonders häufig die Hochzeitsglocken. Verwitwete sollten sich den Gang zum Standesamt aus finanzieller Sicht aber genau überlegen: Denn Hinterbliebenenrente beziehen und neu heiraten – das widerspricht dem ursprünglichen Versorgungscharakter. Deshalb wird die Rente dann nicht mehr gezahlt, teilt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Als Starthilfe für den neuen Lebensabschnitt zahlen die Rentenversicherer jedoch eine Abfindung – bis zum 24-fachen des Monatsbetrags. Vom Hochzeitstag hängt ab, ob und in welcher Höhe die Abfindung gezahlt wird. Für die Berechnung ist auch entscheidend, ob eine große oder kleine Hinterbliebenenrente bezogen wird. Wer den Bund fürs Leben schließen möchte, sollte sich vorab beraten lassen. Nähere Informationen und…
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Freiwillige Rentenbeiträge: Frist läuft ab
Jetzt wird es Zeit: Wer noch für 2020 freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zahlen möchte, sollte den 31. März im Blick behalten. An diesem Tag läuft die Frist dafür ab. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen. Viele Menschen zahlen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, so auch Hausfrauen, Selbstständige, Freiberufler. Wer damit einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente erworben hat, kann ihn mit lückenlosen Beiträgen erhalten. Besonders lohnen sich die Zahlungen auch für Versicherte, die damit überhaupt erst einen Anspruch auf eine Altersrente erhalten. Dazu brauchen sie mindestens fünf Beitragsjahre auf dem Rentenkonto. Andere wiederum sparen für eine höhere Rente. Das können auch Ruheständler mit vorgezogener Altersrente. Mit dem…
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Mit 63plus: Den Rentenstart klug wählen
Wer früh und entspannt eine ungekürzte Rente genießen will, muss zwei Dinge im Auge behalten: das eigene Geburtsjahr und die Beitragszeiten Aus dem Job ausscheiden und in Rente gehen – eine Entscheidung, die gut überlegt sein will, auch in finanzieller Sicht. Denn oft bedeutet ein früher Rentenstart auch eine gekürzte Rente. Wer aber älter als 63 Jahre ist und mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat einen Pluspunkt: Diese Versicherten erhalten ihre Rente ohne Abzüge. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Ab wann die Rente für besonders langjährig Versicherte frühestens gezahlt wird, hängt vom Geburtsjahr ab: So können 1957 Geborene bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei in…
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Wichtig für die Rente: alle Angaben genau prüfen
Der eine hat sie schon, die andere bekommt sie noch: die Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Bis Ende April erhalten Arbeitnehmer das Schreiben mit den Zahlen und Daten, die für die spätere Rente wichtig sind. Deshalb lohnt es sich, bei den Angaben einmal genauer hinzusehen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Die Empfängerinnen und Empfänger sollten besonders auf Versicherungsnummer, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Beschäftigungszeit achten. Ist alles korrekt angegeben? Wichtig auch: Stimmt die Höhe des Verdienstes? Das gemeldete Arbeitsentgelt fließt später in die Berechnung der Rente ein. Wer Fehler entdeckt, sollte sich an seinen Arbeitgeber wenden und die Angaben korrigieren lassen. Das Dokument kann dann zusammen mit anderen Rentenunterlagen aufbewahrt…
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Die Rente – Spiegel des eigenen Erwerbslebens: Dafür ist auch das in Coronazeiten gezahlte Kurzarbeitergeld wichtig
Sie ist der Spiegel des eigenen Erwerbslebens: die Rente. Sogar Schulzeiten, Kindererziehung und Pflege finden sich darin wieder – und auch das wegen der Corona-Pandemie oftmals gezahlte Kurzarbeitergeld. Kurzum: Jeder Monat zählt. Darauf hat die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt hingewiesen. Wie lange wurde gearbeitet? Wann wurden Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen? Wie viele Monate wurden in Kurzarbeit verbracht? Die Daten hierzu werden überwiegend maschinell übermittelt und im eigenen Rentenkonto gespeichert. Dennoch sollten Versicherte diese Angaben wenn möglich überprüfen: Sie entscheiden schließlich über die spätere Rentenhöhe. Die Rentenversicherer verschicken dazu in regelmäßigen Abständen Renteninformationen, Rentenauskünfte und auch den Versicherungsverlauf, aus dem diese Angaben hervorgehen. Wer diese Mitteilungen nicht automatisch erhält, kann sie…
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Steuererklärung wird einfacher
Viele Ruheständler erhalten in diesen Tagen Post von der Rentenversicherung. Darin erfahren sie, wieviel Rente sie im abgelaufenen Jahr erhalten haben. Diese Daten werden automatisch auch an das Finanzamt übermittelt und müssen nicht mehr zwingend in der Steuererklärung angegeben werden. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. Wer die Angaben weiterhin in der Steuererklärung vermerken möchte, dem hilft das Schreiben der Rentenversicherung. Hier können die Empfänger nachlesen, welche Werte in die Anlage R (Renten und andere Leistungen) und die Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden müssen – nämlich der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr. Besonderer Service: Es wird genau erklärt, welcher Betrag in welche Zeile gehört.…
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Höhere Beitragsbemessungsgrenze, Wahlmöglichkeit für freiwillige Beiträge, Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt
Ab dem Jahreswechsel gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung einige neue Werte. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit. So steigt der Monatsverdienst, bis zu dem Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt werden, auf 7.100 Euro. Im Jahr sind das 85.200 Euro. Bisher lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.900 beziehungsweise 82.800 Euro. Wer mehr verdient, muss für die darüber hinausgehende Summe keine Beiträge zahlen. Der Beitragssatz, den sich Versicherte und ihre Arbeitgeber teilen, beträgt weiterhin 18,6 Prozent. Wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann die Höhe seiner Beiträge selbst bestimmen. Zulässig ist 2021 jeder Betrag zwischen 83,70 und 1320,60 Euro pro Monat. Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag dann monatlich 611,94…
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Über 46.000 Euro Hinzuverdienst möglich
Wer eine vorgezogene Altersrente erhält, darf im neuen Jahr höhere Einnahmen erzielen. Die Hinzuverdienstgrenze steigt auf 46.060 Euro. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen nicht zur Kürzung einer Altersrente, die vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen wird. Ab 2022 gilt voraussichtlich wieder die frühere Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Hierauf hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hingewiesen. Für 2020 war die Hinzuverdienstgrenze bereits deutlich auf 44.590 Euro angehoben worden. Der Gesetzgeber hat damit auf den durch die Pandemie gestiegenen Bedarf an medizinischem Personal sowie auf Personalengpässe in anderen Wirtschaftsbereichen reagiert. Mit der Regelung wurde ein Anreiz für das Weiterarbeiten oder für das Wiederaufnehmen einer Beschäftigung nach einem früheren…