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Balkon
Der Sommer naht und Mieterinnen und Mieter freuen sich, ihren Balkon umfangreich nutzen zu können. Es gibt jedoch einiges, was Mieterinnen und Mieter wissen und berücksichtigen sollten. Der Balkon gehört mit zur vermieteten Wohnung. Bei der Berechnung der Wohnfläche zählt er normalerweise zu einem Viertel mit. Mieter können ihren Balkon praktisch „rund um die Uhr“ nutzen. Allerdings ist insbesondere in den späteren Abendstunden Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen. Diese dürfen durch Feiern, laute Gespräche usw. nicht übermäßig gestört werden. Das Aufstellen von Stühlen, Bänken, Liegen, Tischen oder eines Sonnenschirms gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters, wenn es um die Balkonnutzung geht. Mieter können auch ein Rankengitter…
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Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein: Mieten können im Zuge der Corona-Pandemie vorübergehend ausgesetzt werden ohne eine Kündigung zu erwarten
Die Corona-Pandemie führt überall zu erheblichen Problemen und Zukunftsängsten. Die Bundesregierung und der Bundestag haben allerdings gezeigt, dass sie sich auch der Ängste und Probleme der Mieterinnen und Mieter bewusst sind und innerhalb kürzester Zeit eine rechtliche Klärung auf den Weg gebracht. Danach kann einem Mieter im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 trotz Fälligkeit der Miete nicht gekündigt werden, wenn er die Miete nicht leistet, sofern die Nichtzahlung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Dies hat der Mieter glaubhaft zu machen. „Es ist jedoch festzuhalten, dass die Mieten weiterhin fällig sind und vom Mieter bis spätestens zum 30.06.2022 an die Vermieter zu leisten sind“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin DMB…
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Stehend duschen in der Badewanne
Für viele Mieterinnen und Mieter ist es ein Luxus, wenn eine Badewanne vorhanden ist. Allerdings ist zu bedenken, dass, wer in der Badewanne stehend duscht, sich möglicherweise vertragswidrig verhält. Das musste jetzt ein Mieter erfahren, der wegen Schimmelbefalls im Bad die Miete mindern wollte. Das Landgericht Köln (1 S 32/15) entschied, der Vermieter müsse nicht für die Beseitigung des Schimmelbefalls sorgen und er müsse auch keine Mietminderung akzeptieren. Der Mieter sei für die Schimmelschäden selbst verantwortlich, er habe falsch, nämlich in der Badewanne stehend geduscht und somit das Badezimmer vertragswidrig genutzt. Das Badezimmer war nur mit einer Badewanne – ohne Duschaufsatz – ausgestattet. Die Wände im Bad waren halbhoch gefliest.…
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In der Corona-Krise wendet sich der Deutsche Mieterbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. an die Landesregierung und die Vermieter
Die Corona-Pandemie hält alle in Atem und viele Menschen schauen ängstlich in die Zukunft. Aufgrund der herausragenden Arbeit und Einsatzbereitschaft vieler Berufsgruppen ist aktuell ein Großteil der Daseinsvorsage weitestgehend gewährleistet. Mit zunehmender Ausbreitung des Virus stellt sich jedoch nicht nur die Frage nach der Fortsetzung von Arbeitsverhältnissen, sondern auch die eventuell aus Einkommensverlusten resultierende Zahlungsunfähigkeit von Mieterinnen und Mietern. „Sollte den mietrechtlichen Zahlungsverbindlichkeiten nicht mehr nachgekommen werden, drohen ordentliche und außerordentliche Kündigungen. Auch die Fortsetzung von gewerblichen Mietverhältnissen ist gefährdet“, so Ann Sophie Mainitz, Geschäftsführerin des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein. Gewerbetreibende können zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihrer Tätigkeit nicht mehr oder nur beschränkt nachgehen. Viele Arbeitnehmer werden in Kurzarbeit geschickt oder…
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Deutscher Mieterbund Landesverband Schleswig Holstein
Der Landesverbandstag des Deutschen Mieterbundes Landesverband Schleswig-Holstein am 14.03.2020 in Lübeck fand nicht wie geplant statt. Aufgrund des grassierenden Coronavirus entschied der Landesverbands-Vorstand, dass der öffentliche Teil abzusagen sei und die geladenen Gäste nicht teilnehmen dürften. Insofern erfolgte nur die Durchführung des internen Teils mit ca. 33 Delegierten. Jochen Kiersch, der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein, erinnerte an die letzten 100 Jahre in der Mieterorganisation und stellte noch einmal die ernüchternde Situation für Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein ohne Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung dar. „Rückblickend wurde in den letzten 100 Jahren für die Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein viel erreicht“, so Jochen Kiersch. „2019 war jedoch kein gutes Jahr für den Mieterschutz“,…
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Ausnahmen von der Nachtruhe
In Mehrfamilienhäusern tritt häufiger das Problem auf, dass die Nachbarn doch einmal etwas lauter sind. Allerdings müssen Nachbarn auch nach 22 Uhr in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung rechnen. Es gilt von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens zwar die so genannte „Nachtruhe“, aber nicht uneingeschränkt. Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel: Mieter haben das Recht, auch abends nach 22 Uhr die Rollläden ihrer Wohnung herunterzulassen. Ein Nachbar, der sich durch die lauten Geräusche der Außenjalousie gestört fühlte und behauptete, sein Kind würde hierdurch allabendlich aus dem Schlaf gerissen, erlitt vor dem Amtsgericht Düsseldorf (55 C 7723/10) eine Abfuhr. Die Betätigung von Rollläden gehöre zum normalen Gebrauch…