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Deutscher Städtetag zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder: „Bundesmittel von 2 Milliarden Euro decken nur kleinen Teil der notwendigen Investitionen“
Im Bundestag wird heute in erster Lesung der Gesetzentwurf zum Aufbau eines Sondervermögens für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beraten. Dazu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy: „Die Städte befürworten den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Beim Wechsel von der Kita zur Grundschule darf es für Familien keinen Bruch im Betreuungsangebot geben. Klug wäre es, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulgesetzen der Länder zu regeln. Denn Schule und Betreuung müssen Hand in Hand gehen. Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass es bereits sehr unterschiedliche Betreuungsangebote und Rechtsansprüche auch für die Altersgruppe der Schulkinder in den Bundesländern gibt. Auf diese muss aufgebaut werden. Die Städte kritisieren deshalb,…