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In Zeiten von Corona: Hauptversammlungen ohne Präsenzpflicht zulassen
Die Verbote und Beschränkungen von Veranstaltungen zur Abwehr der Corona-Pandemie machen es für große Unternehmen extrem schwierig, Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltungen abzuhalten. Das Deutsche Aktieninstitut fordert deshalb in einem heute veröffentlichten Positionspapier, für die Hauptversammlungssaison 2020 Hauptversammlungen ohne die physische Präsenz der Aktionäre zu ermöglichen. „Deutschland befindet sich im Ausnahmezustand. Veranstaltungen werden untersagt, Geschäfte müssen schließen und unser aller Bewegungsfreiheit wird immer weiter eingeschränkt. Niemand kann sagen, wie lange diese Situation noch andauert. Unternehmen, die jetzt ihre Hauptversammlungen abhalten müssen, stehen deshalb vor massiven Problemen“, konstatiert Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. „Auf der Hauptversammlung werden wichtige Unternehmensbeschlüsse gefasst, die für die Handlungsfähigkeit der Unternehmen entscheidend sind. Deshalb muss…
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Auch in Zeiten von Corona besonnen agieren
Der Tag der Aktie rückt in einer äußerst schwierigen Börsenphase Aktien als Anlageform ins Rampenlicht. Trotz des aktuellen Einbruchs an den Börsen gilt: Je länger der Anlagehorizont einer breitgestreuten Aktienanlage, desto geringer die Gefahr, mit dieser auf Dauer Verluste zu erleiden. Langfristig orientierte Anleger können trotz starker, kurz- und mittelfristiger Crashszenarien der Aktienanlage vertrauen. Das Coronavirus und die Versuche, die Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft möglichst gering zu halten, beherrschen unseren Alltag. Reisen werden storniert, Schulen und Kindergärten geschlossen, Hotels und Gaststätten schließen ihre Tore – dem öffentlichen Leben droht der Stillstand. Kein Wunder also, dass die Börsen nur noch eine Richtung zu kennen scheinen und Anleger zunehmend nervös werden.…
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Eine Hauptversammlung ist kein Fußballspiel
Mit Blick auf die beginnende Hauptversammlungssaison fordert das Deutsche Aktieninstitut, Einzelfallprüfungen bei Hauptversammlungen zuzulassen. Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind Hauptversammlungen abzuhalten, sollten im Dialog mit den zuständigen Behörden entscheiden, ob und unter welchen Auflagen die Durchführung möglich ist. „In Zeiten von Corona hat der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung oberste Priorität. Die betroffenen Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung für den Gesundheitsschutz vollends bewusst und suchen den engen Dialog mit den zuständigen Behörden, denn die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist keine Veranstaltung wie ein Konzert oder ein Fußballspiel“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. „Unternehmen sind verpflichtet, Hauptversammlungen in einem gewissen Zeitfenster abzuhalten. Die Vorgaben zur Durchführung sind dabei…