-
Stiftung wünscht sich Anspruch auf FFP2-Schutzmasken für mehr Krebspatienten
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ veröffentlicht. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs begrüßt die Intention des Ministeriums, wünscht sich jedoch für Krebspatienten eine Erweiterung des Anspruchs auf die Masken. Das Bundesgesundheitsministerium hat am 9.12.2020 einen Referentenentwurf zur Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. 27,3 Millionen Personen sollen den Anspruch auf insgesamt 15 Schutzmasken erhalten. Vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen und der Sorge vieler junger Betroffener mit Krebs vor einer schweren Corona-Erkrankung begrüßt die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs die Intention des Ministeriums. Nach Meinung…
-
Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten – ein Jahr nach dem Gesetz als Kassenleistung noch immer nicht realisiert
Am 14. März 2019 hat der Bundestag die Änderung des § 27a SGB V beschlossen. Mit ihr wurden die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleistung. Am 23. April 2020 fand vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Anhörung zum ersten Entwurf einer Richtlinie statt, die für die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist. Trotz überwältigender Einigkeit unter den Experten ist der Beginn der Kassenfinanzierung in der Praxis noch nicht abzusehen. Die bittere Realität für junge Betroffene: Bis zu 4.300 Euro sind in den meisten Fällen selbst zu finanzieren, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der Heilung erhalten bleiben soll. Im Zeitplan des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Richtlinie zur Umsetzung der…
-
Nimmt COVID-19 jungen Erwachsenen mit Krebs auch noch die Hoffnung auf Kinder?
Trotz der gesetzlichen Änderung im Mai 2019 zahlt die Mehrheit der Krankenkassen nicht für die Erhaltung der Fruchtbarkeit bei jungen Erwachsenen mit Krebs und anderen Erkrankungen, die eine keimzellschädigende Therapie benötigen. Ihre Begründung: Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die sogenannte Kryokonservierung fehle noch. Damit nicht genug: Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung wollen mit den Richtlinien die gesetzlichen Leistungen einschränken. Und jetzt gerät die Erstellung der G-BA-Richtlinien durch die Corona-Krise ins Stocken. Im Mai letzten Jahres ist ein Gesetz in Kraft getreten, das das Einfrieren von Eizellen, Spermien und Keimzellgewebe zur Kassenleistung macht. Diese Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 Euro für junge Frauen und etwa 500 Euro für junge Männer.…