• Verbraucher & Recht

    LG Rostock verurteilt Aida mit Entscheidung vom 18.10.2024 zu Schadensersatz bei Reiseabsage wegen Nahostkonflikt

    Das Landgericht Rostock fällte am 18.10.2024, 1 O 349/24, ein wichtiges Urteil im Zusammenhang mit Absagen von Kreuzfahrten, die durch Veranstalter in vielen Fällen auch dann mit der Sicherheitslage im Roten Meer oder im Suezkanal begründet werden, wenn die Reisen gar nicht durch die Risikogebiete hätten führen sollen. So einfach ist das nach der zutreffenden Auffassung des Landgerichts aber nicht. Der durch Kreuzfahrt-Anwalt.de vertretene Kläger erhielt Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von 50 Prozent des Reisepreises. „Von Absagen Betroffene, deren Kreuzfahrten vor den Transreisen durch das Rote Meer geplant waren, sollten spätestens nach dieser Entscheidung Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert von Kreuzfahrt-Anwalt.de klar, die das…

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    Routenänderungen bei AIDAluna Transatlantikreise – Ansprüche auf Minderung geltend machenfür Ansprüche der Reisenden

    Kreuzfahrer auf AIDAluna hatten zuletzt mit einer erheblichen Zahl an außerplanmäßigen Routenänderungen zu kämpfen. Bei der heute zu Ende gegangenen Transatlantikreise kam es wetterbedingt zu vier Änderungen der Reiseroute. „Betroffene sollten hier ihre Ansprüche auf Minderung konsequent verfolgen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Während der Reise über den Atlantik erhielten die Gäste der AIDAluna die Information, dass die geplante Reise wesentliche Änderungen erfährt. Betroffen sind hier insbesondere die Reisen ab dem 18.02.2024 und dem 24.02.2024. Vier der geplanten Anlandungen wurden geändert. Auf den Azoren entfiel Praia da Vitoria und damit die Insel…

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    Phoenix Reisen – MS Amera – Weltreise: Aufarbeitung der Umroutungen und Reiseabsagen beginnt, Betroffene sollten Minderung und Schadensersatz fordern für Ansprüche der Reisenden

    Phoenix Reisen hatte in den letzten Monaten mit dem Werftaufenthalt der MS Amera zu kämpfen. Statt vieler glücklicher Kreuzfahrtgäste kam es immer wieder zu Verlängerungen des Werftaufenthalts. Anfangs wurde mit der Celestyal Journey ein Ersatzschiff geboten, später drohte sogar die vollständige Absage der Weltreise. Betroffene sollten die Geschehnisse nicht einfach hinnehmen. „Nachdem Phoenix Reisen die Maßnahmen im Zuge des Werftaufenthalts zu vertreten hat, bestehen über die Erstattung des Reisepreises oder kostenfreie Umbuchungsoptionen hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche, nicht zuletzt wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt. Viele Kreuzfahrer und Gäste von Phoenix Reisen…

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    Wetterbedingte Routenänderung auf der Reise Norwegen, Schottland & Dänemark 2 mit AIDAluna: Umroutungen wegen Sturm führen immer zu Minderung

    Die Passagiere auf der AIDAluna konnten ihre achttägige Kreuzfahrt mit dem Titel „Norwegen, Schottland & Dänemark 2“ vom 08.10.2023 bis zum 16.10.2023 leider nicht genießen. Denn von der geplanten Reise blieb aufgrund des Wetters so gut wie nichts mehr übrig. Nur einer der fünf Zielhäfen konnte angelaufen werden. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. „In diesen Fällen bestehen jedoch klare Ansprüche auf eine Reisepreisminderung. Betroffene sollten sich daher nicht mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen…

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    Kurzfristige wetterbedingte Routenänderungen auf AIDAperla sowie AIDAaura: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung auch bei höherer Gewalt geltend machen

    Gäste sowohl der AIDAperla als auch der AIDAaura konnten Ihre Traumreisen aktuell nicht sorgenfrei genießen. Denn bei den Abfahrten der AIDAperla am 31.08.2023 (Norwegens Fjorde) und der AIDAaura am 19.08.2023 (Island & Grönland) kam es wetterbedingt zu erheblichen Routenänderungen. „Betroffene sollten gegen den Veranstalter ihre Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Während der Reise und damit ohne jede Handlungsoption erhielten die Gäste der AIDAperla auf der Reise die Information, dass die geplante Tour „Norwegens Fjorde“ vom 31.08.2023 bis zum 10.09.2023 ganz wesentliche Planänderungen erfahren muss. Wetterbedingt konnte das…

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    MS Ocean Majesty wird zum Flüchtlingsheim: Kurzfristige Reiseabsagen bei Hansa Touristik

    Die Hansa Touristik GmbH sagte in letzter Zeit zahlreiche Reisen mit der MS Ocean Majesty aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ab. Es wurde bereits spekuliert, dass demgegenüber rein wirtschaftliche Gründe der Reederei zu den kurzfristigen Reiseabsagen führten. Jetzt steht fest, dass aus dem beliebten Kreuzfahrschiff eine Flüchtlingsunterkunft in den Niederlanden wird. „Bei der Absage von Kreuzfahrten aus unternehmerischen Gründen bestehen für Betroffene über die Erstattung des Reisepreises oder Umbuchungsoptionen hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt. Wie die Bild bereits am Dienstagmorgen berichtete, hat das Charter-Unternehmen Hansa Touristik den…

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    Wetterbedingte Routenänderung auf der Reise Norwegen ab Kiel mit AIDAnova: Umroutungen wegen Sturm führen immer zu Minderung

    In Skandinavien und über der Ostsee wird in diesen Tagen ein Sturmtief erwartet, was zu Routenänderungen bei zahlreichen Kreuzfahrten führen wird. Bereits getroffen hat es aktuell die Teilnehmer der Reise Norwegen ab Kiel, die am 05.08.2023 auf der AIDAnova startete. Hafenausfälle und Routenänderungen, die durch Wind und Wetter bedingt sind, werden von den Veranstaltern meist als entschädigungslos hinzunehmende höhere Gewalt eingeordnet. „In diesen Fällen bestehen jedoch klare Ansprüche auf eine Reisepreisminderung. Betroffene sollten sich daher nicht mit kleineren Entschädigungen oder gar mit einem bloßen Verweis auf unbeeinflussbare äußere Umstände abspeisen lassen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die…

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    Cherbourg und Lissabon werden auf Reisen mit AIDAperla ab 20.10.2023 gestrichen: Routenänderung widersprechen und Minderung geltend machen

    Kürzlich teilte Aida ihren Gästen lapidar mit, dass auf den am 20.10.2023 mit AIDAperla startenden Kreuzfahrten „Von Hamburg nach Gran Canaria 1“, „Von Hamburg in die Dominikanische Republik“ und „Von Hamburg nach Barbados“ die beliebten Häfen von Lissabon und Cherbourg nicht angelaufen werden. „Teilnehmer dieser Reisen sollten die Umroutungen nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Kreuzfahrer freuen sich nicht nur auf das Verweilen an Bord, sondern ganz besonders auch auf vielfältige Erlebnisse an Land. So buchten die Teilnehmer der ab dem…

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    Kurzfristige Routenänderungen auf AIDAperla aus operativen Gründen: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

    Gästen der AIDAperla fällt es im Moment nicht leicht, ihren Urlaub sorgenfrei zu genießen. Denn einige Kreuzfahrten mit der eingängigen Bezeichnung „Norwegens Fjorde“ auf der AIDAperla finden aktuell nicht wie geplant statt. „Betroffene sollten gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Kürzlich erhielten Gäste der AIDAperla die Information, dass die geplanten Touren „Norwegens Fjorde“ teils wesentliche Änderungen erfahren. Je nach konkretem Reisezeitpunkt fallen vor allem die Häfen von Stavanger, Bergen, Hellesylt und Trondheim aus. Der Ausfall betrifft teils einzelne Häfen, teils aber auch gleich…

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    Aida sagt Metropolen-Kreuzfahrten mit AIDAprima zu Ostern kurzfristig ab – Betroffene sollten Schadensersatz fordern

    Aida strich vor Kurzem gleich zwei der einwöchigen Metropolenkreuzfahrten mit der AIDAprima am 30.03.2023 und 06.04.2023 aus sogenannten operativen Gründen. „Betroffene sollten dies nicht einfach hinnehmen. Nachdem Aida die Absage der Reisen zu verantworten hat, bestehen über die Erstattung des Reisepreises oder kostenfreie Umbuchungsoptionen hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt. Viele Kreuzfahrer hatten sich seit Langem auf ihre Reise mit der AIDAprima gefreut. Auf den beiden Reisen, die am 30.03.2023 und am 06.04.2023 beginnen hätten sollen, standen Metropolen wie Rotterdam, Hamburg und Paris auf dem…