• Verbraucher & Recht

    Kurzfristige Routenänderungen auf AIDAperla aus operativen Gründen: Betroffene sollten Ansprüche auf Minderung geltend machen

    Gästen der AIDAperla fällt es im Moment nicht leicht, ihren Urlaub sorgenfrei zu genießen. Denn einige Kreuzfahrten mit der eingängigen Bezeichnung „Norwegens Fjorde“ auf der AIDAperla finden aktuell nicht wie geplant statt. „Betroffene sollten gegen den Veranstalter Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Kürzlich erhielten Gäste der AIDAperla die Information, dass die geplanten Touren „Norwegens Fjorde“ teils wesentliche Änderungen erfahren. Je nach konkretem Reisezeitpunkt fallen vor allem die Häfen von Stavanger, Bergen, Hellesylt und Trondheim aus. Der Ausfall betrifft teils einzelne Häfen, teils aber auch gleich…

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    Aida sagt Metropolen-Kreuzfahrten mit AIDAprima zu Ostern kurzfristig ab – Betroffene sollten Schadensersatz fordern

    Aida strich vor Kurzem gleich zwei der einwöchigen Metropolenkreuzfahrten mit der AIDAprima am 30.03.2023 und 06.04.2023 aus sogenannten operativen Gründen. „Betroffene sollten dies nicht einfach hinnehmen. Nachdem Aida die Absage der Reisen zu verantworten hat, bestehen über die Erstattung des Reisepreises oder kostenfreie Umbuchungsoptionen hinaus erhebliche Schadensersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreude“, berichten Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt. Viele Kreuzfahrer hatten sich seit Langem auf ihre Reise mit der AIDAprima gefreut. Auf den beiden Reisen, die am 30.03.2023 und am 06.04.2023 beginnen hätten sollen, standen Metropolen wie Rotterdam, Hamburg und Paris auf dem…

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    Hafenausfälle und Versorgungsengpässe bei der Weltreise 2022 mit AIDAmar – Passagiere sollten Minderung und Entschädigung verlangen

    Die Passagiere auf der AIDAmar haben sich ihre Weltreise 2022/2023 bestimmt anders vorgestellt. Neben Versorgungsengpässen kam es insbesondere auch zu erheblichen Routenänderungen und Hafenausfällen. „Teilnehmer dieser kostspieligen Weltreise auf der AIDAmar sollten all dies nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida eine Minderung des Reisepreises und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Ende Oktober 2022 begannen die Passagiere der AIDAmar ihre Weltreise von Hamburg aus. Zahlreiche interessante Destinationen auf verschiedenen Kontinenten standen auf dem Programm. Dementsprechend groß war die Vorfreude auf eine Reise, die man in aller Regel nur…

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    Routenänderung auf der Reise Große Winterpause Kanaren 1 mit AIDAbella – Betroffene sollten Minderung und Schadensersatz geltend machen

    Kreuzfahrer sind oft bereit, kleinere Planänderungen auf ihrer Reise klaglos hinzunehmen. Doch auf der mit „Große Winterpause Kanaren 1 mit AIDAbella“ betitelten Reise lief so vieles schief, dass zahlreiche Gäste wegen der nicht nur wetterbedingten, sondern auch aus operativen Gründen erfolgten Routenänderungen ziemlich enttäuscht und teils auch wütend von der Reise am 08.12.2022 zurückkehrten. „Teilnehmer dieser Kreuzfahrt sollten die Umroutungen nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und Meer. So freuten…

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    Änderung der Route Große Winterpause Karibik 1 nach Unfall der AIDAbella in Hamburg – Betroffene sollten Minderung und Schadensersatz geltend machen

    Schlechter hätte die Große Winterpause Karibik 1 mit AIDAbella kaum beginnen können. Nach einem Unfall im Hamburger Hafen startete das Schiff erst mit einer Verspätung von rund 50 Stunden seine Reise. Wegen der Verzögerung wurden zudem bereits jetzt zahlreiche Anlandungen in der Karibik ersatzlos gestrichen. „Teilnehmer der Kreuzfahrt sollten dies nicht einfach klaglos hinnehmen, sondern gegen Aida Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadensersatz geltend machen“, stellen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, welche die Plattform Kreuzfahrt-Anwalt.de betreibt, klar. Kreuzfahrer kennen die Vorfreude: Endlich wieder Schiff, Schaukeln und Meer. So freuten sich auch die Passagiere der AIDAbella auf ihre Kreuzfahrt mit dem…