• Verbraucher & Recht

    Datenleck bei Uhrenhändler Watchfinder

    Die Zahl der Datenlecks in Europa wird täglich größer. Auch beim Onlinehändler für Secondhand-Uhren Watchfinder konnten sich Kriminelle nach Medienberichten Zugriff auf Kundenkonten verschaffen. Watchfinder hat nach eigenen Angaben Kunden von der Datenpanne informiert und sie zur Wachsamkeit ermahnt. Bei den betroffenen Daten soll es sich um E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Einkaufshistorien der Kunden handeln. Postadresse, Passwörter, Kreditkartendaten und andere Bankinformationen sollen nicht abgegriffen worden sein. Watchfinder gehört zum britischen Schmuck- und Uhrenkonzern Richemont.  Den Watchfinder-Kunden ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden. Das Unternehmen hätte die Daten besser schützen müssen. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos generell zum…

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    Jetzt auch amtlich: KBA wertet Thermofenster im Abgasskandal als unzulässige Abschalteinrichtung

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es in mehreren Urteilen zum Diesel-Abgasskandal klar zum Ausdruck gebracht: Das sogenannte Thermofenster ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Und jetzt hat es auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in einem Schreiben an das Berliner Landgericht genauso formuliert: „… und wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.“ Im vorliegenden Verfahren geht es um einen Mercedes B 180 CDI der Abgasnorm 5 mit 80 kW. Mercedes wird im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auf Schadensersatz verklagt (Az.: 14 O 244/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet die Äußerungen des KBA als wichtigen Durchbruch in der juristischen Aufarbeitung des Abgasskandals. Das Thermofenster, das die Abgasreinigung von Dieselmotoren über die Außentemperatur steuert und letztlich…

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    Europäischer Gerichtshof bekräftigt Verbraucherrecht auf Datenauskunft

    Personenbezogene Daten zirkulieren im Internet und zwischen Unternehmen. Doch welche Rechte hat der Verbraucher dabei? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12. Januar 2023 klargestellt, dass jeder Bürger wissen darf, was mit seinen Daten passiert und wo sie landen. Jeder hat damit das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergeleitet worden sind (Az. C-154/21). Grundlage für das Urteil ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die eine Informationspflicht vorsieht. Der EuGH sieht das Informationsrecht nur dann eingeschränkt, wenn Empfänger der Daten nicht identifiziert werden können oder Auskunftsanträge nachweislich unbegründet oder exzessiv seien. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stärkt das Urteil die Rechte der Verbraucher. Die auf IT-Recht fokussierte Kanzlei…

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    EuGH: Geld zurück wegen Corona-Maßnahmen im Urlaub

    Pauschalreisende können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ihr Geld zurückverlangen, wenn Corona-Maßnahmen die Reise durchkreuzen. Im vorliegenden Fall mussten zwei Urlauber früher nach Hause zurückfliegen, das Hotelzimmer durften sie nur zur Nahrungsaufnahme verlassen und auch die Strände waren gesperrt. Die Corona-Maßnahmen stellen aus Sicht des EuGH eine Vertragswidrigkeit dar. Der Reisepreis könne deshalb reduziert werden, heißt es in dem Urteil vom 12. Januar 2023 (Az.: C-396/21). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wertet das Urteil als großen Fortschritt in der Verbraucherrechtsprechung. Dr. Stoll & Sauer bietet für Reisende, die Probleme mit Fluggesellschaften, Veranstaltern oder Hotels haben eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos zum Thema Reiserecht gibt…

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    Mastercard bietet Kunden nach Datenleck bis zu 300 Euro Entschädigung an

    Das Kreditkartenunternehmen Mastercard bietet betroffenen Kunden des Datenlecks aus dem Jahr 2019 als Kompensation bis zu 300 Euro an. Derzeit unterbreitet Mastercard per Mail Vergleichsangebote. Die angeschriebenen Kunden hatten über juristische Dienstleister Ansprüche gegen Mastercard geltend gemacht. Im Herbst 2019 waren 90.000 Daten von Mastercard-Kunden durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit geraten. Das Angebot gilt nach Medienberichten für 2000 geschädigte Opfer. Nehmen sie das Angebot an, verpflichten sie sich im Gegenzug, auf eine Klage zu verzichten und auf Einhaltung einer Stillschweigevereinbarung. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das Vorgehen klar, dass Mastercard eine höchstrichterliche Auseinandersetzung meidet. Die Kanzlei bietet für Mastercard-Kunden eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Ende…

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    LG München II verurteilt Fiat im Abgasskandal

    Das Landgericht München II hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 8268 Euro verurteilt – und zwar für ein bereits verkauftes Wohnmobil. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren machte das Gericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 deutlich, dass FCA den Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB geschädigt hat (Az.: 13 O 3213/21). In einem Wohnmobil der Marke Knaus hat FCA nach Ansicht des Gerichts mit illegalen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Fiat-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Interessant an dem Urteil: Der…

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    Abgasskandal: LG München II verurteilt Fiat zur Zahlung von 63.790 Euro Schadensersatz

    Obwohl tausende von Klagen im Abgasskandal aufgrund eines ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt sind, verurteilte das Landgericht München II Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 63.790 Euro – abzüglich einer Nutzungsentschädigung. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren machte das Gericht in seinem Urteil vom 15. Dezember 2022 deutlich, dass FCA einen Verbraucher vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB geschädigt hat (Az.: 13 O 3212/21). In einem Wohnmobil der Marke Euramobil soll FCA mit illegalen Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipuliert haben. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Fiat-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen…

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    Ist die Rückforderung von Corona-Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern nicht rechtens?

    Neben Nordrhein-Westfalen kommt es auch in Mecklenburg-Vorpommern zu Unstimmigkeiten zwischen Förderung und Rückforderung von Corona-Hilfen. In einem der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegenden Bewilligungsbescheid ist wörtlich von einer „nicht rückzahlbaren Hilfe“ die Rede. In den Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheids wird jedoch ausgeführt, dass eine Überkompensation zurückzuzahlen ist. Der Bescheid ist damit aus Sicht der Kanzlei widersprüchlich. Nach der bisherigen Rechtsprechung zur Corona-Soforthilfe gilt, dass Zweifel zulasten der Behörde gehen. So haben es die Verwaltungsgerichte in Gelsenkirchen, Köln und Düsseldorf gesehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält eine Rechtsberatung für ratsam, bevor die Rückzahlung veranlasst wird. Bereits wenn die Anfragen auftauchen, macht der Weg zum Anwalt Sinn, um sich im Bürokratie-Dschungel zurechtzufinden. Dr. Stoll…

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    400 Millionen Twitter-Nutzer von Datenleck betroffen

    Der nächste Social-Media-Gigant ist von einem Datenleck betroffen. Nach unterschiedlichen Medienberichten sollen in einem Hackerforum rund 400 Millionen Datensätze von Twitter-Nutzern zum Verkauf angeboten werden. Ein Hacker mit dem Namen „Ryushi„ hat Twitter-Boss Elon Musk in dem Forum dazu aufgefordert, die Datensätze selbst aufzukaufen. Auf diese Weise könne Musk eventuell eine mögliche Strafzahlung aufgrund von Verstößen gegen den Datenschutz vermeiden. Eine Verifizierung der Daten steht bisher aus. Allerdings spricht vieles für die Echtheit. Den Twitter-Kunden ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Schaden entstanden, weil das Unternehmen die Daten nicht besser geschützt hat. Bisher können Twitter-Kunden noch nicht überprüfen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Die Kanzlei…

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    Facebook Datenleck: Dr. Stoll & Sauer stoppt unseriöse Praktiken eines Rechtsanwalts

    Am Landgericht Düsseldorf hat Dr. Stoll & Sauer am 20. Dezember 2022 eine einstweilige Verfügung gegen die gesetzwidrigen Vertriebspraktiken eines Rechtsanwalts erwirkt. Der Anwalt steht wohl im Zusammenhang mit der Website www.dsgvo2022.info. Per SMS wurden vom Facebook-Datenleck betroffene Verbraucher über ihre Betroffenheit informiert. Es wurde € 5.000 Schadensersatz in Aussicht gestellt. Weiter wurde versucht, sie auf die Website www.dsgvo2022.info zu locken, um ins Geschäft zu kommen. Das Impressum der Seite war fehlerhaft. Die angegebene Adresse existierte nicht. Nach der festen Überzeugung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt diese Kontaktaufnahme einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar. Nach Recherchen der Kanzlei wurden die…