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Leihmutterschaft: Kündigung von Domkantor durch Kirche unwirksam
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Kündigung eines Domkantors durch die evangelisch-lutherische Landeskirche für unwirksam erklärt. Der Kantor hatte laut darüber nachgedacht, gemeinsam mit seinem gleichgeschlechtlichen Ehepartner ihren Kinderwunsch mit Hilfe einer Leihmutterschaft in Kolumbien zu verwirklichen. Die Kirche sah darin einen Loyalitätsverstoß und sprach eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Doch das Gericht sah keinen direkten Verstoß gegen die Loyalitätspflichten. Das Liebäugeln mit einer möglichen Leihmutterschaft unterliege dem Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, so das Gericht mit Urteil vom 15. September 2022 (Az.: 7 Ca 87/22). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer…
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Anbieter von Online-Casino muss Spieler Verluste von knapp 29.000 Euro erstatten
Knapp 29.000 Euro hatte ein Spieler im Laufe der Zeit im Internet-Glücksspiel verzockt. Doch das Geld ist nicht verloren. Das Landgericht Augsburg sprach ihm seine kompletten Verluste mit Urteil vom 17. Januar 2022 zu. Da Online-Glücksspiel in Deutschland weitestgehend bis zum 30. Juni 2021 verboten war, agierte der Anbieter des Online-Casinos Bwin ElektraWorks Limited illegal im Netz. Scheinbar abgeschlossene Verträge zwischen Spieler und Casino waren daher ungültig. Das Geld floss ohne Rechtsgrundlage zum Casino. (Az.: 032 O 2447/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das juristische Vorgehen gegen die Glücksspiel-Abzocke ermöglicht. Mehr Infos…
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Unvollständige DSGVO-Auskunft führt zu 1250 Euro Schadensersatz
Wenn ein Arbeitgeber Beschäftigten eine unvollständige oder verspätete Auskunft über personenbezogene Daten nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilt, liegt ein Datenschutzverstoß vor. Dadurch ist dem Arbeitnehmer ein immaterieller Schaden entstanden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen hat deshalb mit Urteil vom 22. Oktober 2021 einem Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.250 Euro zugesprochen. Wie andere Gerichte zuvor unterstrich auch das LAG, dass der Schadensersatz eine abschreckende Wirkung haben muss (Az. 6 Sa 761/20). Das Verfahren liegt mittlerweile beim Bundesarbeitsgericht zur Überprüfung vor. Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum…
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Corona-Soforthilfe: Wie sich die Rückforderung minimieren lässt
Das Thema Rückforderung der Corona-Soforthilfe bringt Unternehmen und Selbstständige erneut in finanzielle Bedrängnis. Muss ich die komplette Summe zurückzahlen oder nur Teile? Betroffene haben viele Fragen und die Verunsicherung ist enorm. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet von der Rückzahlung betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Hier geht es beispielsweise auch um die Frage, wie lässt sich die mögliche Rückzahlung minimieren oder vermeiden? Ein Hebel dafür sind beispielsweise die fixen Kosten, mit denen der Anspruch auf Rückzahlung deutlich verringert werden kann. Mehr Infos zum Thema „Corona-Soforthilfe“ gibt es auf unserer Website und in unserer Facebook-Gruppe. Corona-Soforthilfe: Rückforderung kompetent prüfen und Geld sparen Soloselbstständige und Unternehmen…
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Urteil: Tariflohn wird bei starker Tarifbindung zum Maßstab der Bezahlung
Nach Meinung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern können Arbeitnehmer auch ohne Tarifvertrag Anspruch auf Bezahlung nach dem gültigen Tariflohn haben. Voraussetzungen dafür: Mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets sind tarifgebunden oder mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer arbeiten in einem solchen Gebiet bei tarifgebundenen Arbeitgebern. In solchen Fällen kann von einer Üblichkeit der Tarifvergütung ausgegangen werden. Dann darf die Vergütung von Beschäftigten ohne Tariflohn um nicht mehr als ein Drittel darunter liegen, so das Gericht in seinem Urteil vom 26. Juli 2022 (Az.: 5 Sa 284/21). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll &…
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Glücksspiel-Abzocke: Online-Casino muss Verluste von knapp 12.000 Euro erstatten
Knapp 12.000 Euro hatte ein Spieler im Laufe der Zeit im Internet-Glücksspiel verloren. Er hatte trotz des Pechs auch noch Glück. Das Landgericht Mühlhausen sprach ihm seine kompletten Verluste mit Urteil vom 30. August 2022 zu. Der Glücksspiel-Anbieter verstieß mit seinem Online-Casino gegen den in Deutschland gültigen Glücksspielstaatsvertrag. Bis zum 30. Juni 2021 war mit wenigen Ausnahmen Glücksspiel im Internet verboten. Daher waren die Verträge zwischen Spieler und Casino nicht gültig. (Az.: 3 O 924/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das juristische Vorgehen gegen die Abzocke ermöglicht. Mehr Infos zur Glücksspiel-Abzocke gibt…
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Arbeitgeber lässt Mitarbeiter bespitzeln: Gericht sieht Datenschutz-Verstoß und spricht Schadensersatz von 1500 Euro zu
Bei Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss der zu zahlende Schadensersatz „eine wirkliche abschreckende Wirkung“ entfalten, heißt es in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen. Daher verurteilte das Gericht einen Arbeitgeber zur Zahlung von 1500 Euro. Er hatte einen Mitarbeiter mit Hilfe einer Detektei ausspähen lassen. Dafür sah das Gericht keinen Anlass. Dem Kläger sei ein immaterieller Schaden entstanden, argumentierte das Gericht mit Urteil vom 18. Oktober 2021 (Az.: 16 SA 380/20). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer…
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Gutachten: Flexibilisierung bei Rückzahlung der Corona-Soforthilfe nicht möglich
Die Rückforderung der Corona-Soforthilfe sorgt bei Unternehmen und Selbstständigen für viele Fragen und noch mehr Unsicherheiten. Eine nachträgliche Änderung des Betrachtungszeitraum, für den die Corona-Soforthilfe ausbezahlt wurde und der maßgeblich für mögliche Rückzahlungsforderungen ist, war lange in der Diskussion. Doch der Betrachtungszeitraum kann rückwirkend nicht geändert werden. Das Datum der Antragstellung gilt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Dolde, Mayen & Partner. Baden-Württemberg hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Damit bleibt es bei den bisherigen Voraussetzungen für die Gewährung der Corona-Soforthilfe, mit denen existenzgefährdende Liquiditätsengpässe im Frühjahr 2020 abgefedert wurden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet von der Rückzahlung betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Online-Check eine kostenlose…
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Glücksspiel-Abzocke: Auch OLG Thüringen schlägt sich auf die Seite der Spieler
Rund 54.000 Euro verlor ein Spieler in der Glücksspiel-Abzocke im Internet. Jetzt hat er beste Chancen, seine Verluste beim Anbieter des Online-Casinos zurückzuholen. Das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen gewährte mit Urteil vom 13. Juni 2022 dem Spieler die in erster Instanz verweigerte Prozesskostenhilfe. Die Aussichten, den Prozess zu gewinnen, sah das OLG als ausreichend an. Woher hätte der Spieler wissen sollen, dass das Online-Casino ohne gültige Lizenz das Glücksspiel im Internet anbot? Die Illegalität des Glücksspiels falle auf den Anbieter zurück, so das OLG (Az.: 10 W 144/22). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der…
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Polizei lehnt zu Recht Bewerber mit Rücken-Tattoo ab
Das Land Rheinland-Pfalz hat einen Polizeibewerber abgelehnt, weil sein Rücken ein Tattoo mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Familiy“ zierte. Zu Recht, entschied am 27. September 2022 das Verwaltungsgericht in Trier. Die Tätowierung (auf Deutsch Loyalität, Ehre, Respekt, Familie) hatte beim Land Zweifel an der „charakterlichen Eignung“ des Bewerbers geweckt. Die Schriftart „Old Englisch“ des Tattoos vermittelte den Eindruck eines „Ehrenkodex“, der aus Sicht des Landes mit den Werten einer „modernen Bürgerpolizei“ nicht übereinstimme. Das Gericht folgte den Argumenten des Landes und wies die Klage auf Einstellung ab (Az.: 7 L 2837/22.TR). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragen eine…