• Verbraucher & Recht

    Unvollständige DSGVO-Auskunft führt zu 1000 Euro Schadensersatz

    Ein Arbeitgeber muss Beschäftigten eine vollständige Auskunft über ihre personenbezogene Daten gemäß Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erteilen. Kommt der Arbeitgeber dem Ersuchen nur unvollständig oder gar nicht nach, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Schadensersatz. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat deshalb mit Urteil vom 11. Mai 2021 einem Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. Der Arbeitgeber des Klägers hatte dessen Auskunftsantrag über personenbezogene Daten verspätet und unvollständig beantwortet. Der immaterielle Schaden nach Artikel 15 DSGVO, so das Gericht, liege im Kontrollverlust über die Daten (Az. 6 Sa 1260/20). Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört…

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    Corona-Soforthilfe: Warum anwaltliche Beratung bei Rückforderung so wichtig ist

    Viele Kleinunternehmen und Selbstständige werden derzeit mit staatlichen Rückforderungen zur Corona-Soforthilfe konfrontiert. Doch sind die Rückforderungen auch rechtens? In Nordrhein-Westfalen haben mehrere Gerichte entsprechende Bescheide einkassiert. Werden bei der Berechnung der Rückzahlungen auch alle möglichen Posten zugunsten des Empfängers der Corona-Soforthilfe eingerechnet? Viele Fragen, viele Unsicherheiten. Daher ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Bereits wenn erste behördliche Nachfragen auftauchen, macht der Weg zum Anwalt Sinn, um sich im Bürokratie-Dschungel zurechtzufinden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Unternehmen und Selbstständigen im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Mehr Infos zum Thema „Corona-Soforthilfe“ gibt es auf unserer Website und in unserer Facebook-Gruppe. Öffentlich ging es bei der Corona-Soforthilfe um…

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    Ungelöschte Daten auf Computer: Unternehmen muss 800 Euro Schadensersatz zahlen

    Wer personenbezogene Daten auf einem Computer nicht löscht und diesen weiterverkauft, verstößt gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Computer-Firma, die auf gebrauchten Geräten, die sie von ihren Kunden zurückgesendet bekommt, die personenbezogenen Daten nicht vor einem Weiterverkauf gelöscht hatte, muss einen Schadensersatz in Höhe von 800 Euro zahlen. (Az. 43 C 145/19). Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website. Schadensersatz bei Datenschutz-Verstößen soll abschreckend sein Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber sammeln Daten von Verbrauchern, verarbeiten sie, nutzen sie für…

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    Baden-Württemberg will 600 Millionen Euro Corona-Soforthilfe von Firmen zurück

    Die Corona-Soforthilfe war in der Hochphase der Pandemie ein Segen für Unternehmen und Selbstständige. Doch jetzt will beispielsweise das Land Baden-Württemberg 600 Millionen Euro von den Betrieben zurück. Doch sind die Rückforderungen zur Corona-Soforthilfe auch rechtens? Wieder stehen Existenzen auf dem Spiel, denn die wirtschaftliche Situation ist durch den Ukraine-Krieg für viele Firmen noch schwieriger geworden. Die Entwicklung zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass es ratsam ist, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor die Rückzahlung zur Corona-Soforthilfe veranlasst wird. Bereits wenn erste behördliche Nachfragen auftauchen, macht der Weg zum Anwalt Sinn, um sich im Bürokratie-Dschungel zurechtzufinden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Unternehmen und Selbstständigen…

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    Arbeitsgericht: Auch eine Druckkündigung braucht für Wirksamkeit wichtigen Grund

    Manchmal wollen Mitarbeiter einen Kollegen loswerden und drohen dem Arbeitgeber mit der eigenen Kündigung, falls der unliebsame Kollege nicht geht. Gibt der Arbeitgeber dem Ansinnen nach, kommt es zu einer sogenannten Druckkündigung. Das Arbeitsgericht Nordhausen hat jedoch klar gemacht, dass trotzdem für eine außerordentliche Kündigung ein „wichtiger Grund“ nach § 626 Absatz 1 BGB vorliegen muss. Im vorliegenden Fall hätte der Arbeitgeber sich schützend vor die Leiterin einer Kindertagesstätte stellen müssen. Ihre Kollegen hatten mit Eigenkündigung gedroht. Das Gericht wertete mit Urteil vom 13. Juli 2022 die Kündigung für unwirksam (Az.: 5 Sa 88/21). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen eine…

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    Datenschutz-Verstoß: Personenprofil auf Homepage nach Kündigung nicht gelöscht

    Ein Arbeitgeber muss einer ehemaligen Angestellten Schadensersatz bezahlen, weil er es nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses versäumt hatte, ihr Profil mit Foto, Namen und weiteren personenbezogenen Daten auf der Firmen-Homepage zu löschen. Das Landesarbeitsgericht Köln sah darin abschließend einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und verurteilte das Unternehmen am 14. September 2020 zur Zahlung von 300 Euro Schmerzensgeld. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu (Az. 2 Sa 258/20). Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema Datenleck und Datenschutz gibt es auf unserer Website. Auch…

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    Verwaltungsgericht Düsseldorf kippt Bescheide zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hält die Rückforderung von im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig. In zwei Verfahren gab das Gericht am 16. August 2022 Klagen statt. NRW durfte die Soforthilfen nicht wieder zurückfordern, weil die Förderbedingungen unklar formuliert waren, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung (Az.: 20 K 7488/20 u.a.). Nachdem im Frühjahr 2020 aufgrund pandemiebedingter Einschränkungen zunehmend kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten, hatte das Land das Förderprogramm „NRW-Soforthilfe 2020“ aufgelegt. Die Urteile zeigen für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, dass es ratsam ist, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor die Rückzahlung veranlasst wird. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen…

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    Glücksspiel-Abzocke: Spieler erhält Verluste von knapp 14.000 Euro erstattet

    Knapp 14.000 Euro verlor ein Spieler in der Glücksspiel-Abzocke im Internet. Obwohl er kein Glück hatte, kommt er mit einem blauen Auge davon. Das Landgericht Neubrandenburg sprach ihm seine kompletten Verluste mit Urteil vom 3. November 2021 zu. Über die deutschsprachige Webseite casinodays.com hatte das Unternehmen White Star B.V. zum fraglichen Zeitpunkt illegales Glücksspiel angeboten. Das Casino verstieß damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Bis zum 30. Juni 2021 war mit wenigen Ausnahmen Glücksspiel im Internet verboten. (Az.: 4 O 264/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Spielern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Verbraucherkanzlei arbeitet mit einem seriösen Prozesskostenfinanzierer zusammen, der das juristische Vorgehen gegen die Abzocke ermöglicht. Mehr…

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    1000 Euro Schadensersatz für unerlaubte Weitergabe von Bewerberdaten

    Wenn Emails an den falschen Adressaten verschickt werden, ist das schon immer peinlich gewesen. In Zeiten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kann es für den Verursacher auch teuer werden. Ein Unternehmen hatte aus Versehen Bewerberdaten an einen Dritten weitergemailt und den Bewerber nicht über das Missgeschick informiert. Das Landgericht Darmstadt sah darin einen Datenschutzverstoß und verurteilte das Unternehmen am 26. Mai 2020 zur Zahlung von 1000 Euro Schmerzensgeld. (Az. 13 O 244/19). Das Verfahren liegt mittlerweile am Bundesgerichtshof zur Entscheidung. Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Datenschutz-Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mehr Infos zum Thema…

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    Selbstbeurlaubung ist Kündigungsgrund

    Einem Mitarbeiter, der eigenmächtig Urlaub nimmt oder unentschuldigt der Arbeit fernbleibt, darf fristlos gekündigt werden. Mit Urteil vom 23. November 2021 erklärte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern die fristlose Kündigung eines Busfahrers für wirksam. Er beurlaubte sich selbstständig, obwohl der Arbeitgeber die Freistellung vom Dienst verweigerte hatte. Das Gericht wertete die Eigenmächtigkeit als arbeitsrechtliche Pflichtverletzung (Az.: 5 Sa 88/21). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht individuelle Lösungen auf allen Problemfeldern. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Verbraucherschutz. Arbeitnehmer ging lieber zur Tarifkommission als zur Arbeit…