-
Kein Mindestlohn für Pflichtpraktika vor dem Studium
Wer ein Praktikum absolvieren muss, um einen Studienplatz zu erhalten, hat nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keinen Anspruch auf Mindestlohn. Auch Vorpraktika sind im Sinne des Mindestlohngesetzes Pflichtpraktika. Mit Urteil vom 19. Januar 2022 stellte das BAG fest, dass Pflichtpraktika vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen sind (Az.: 9 AZR 146/1). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht individuelle Lösungen auf allen Problemfeldern. Die Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Verbraucherschutz. Über eine Vergütung der Arbeit wurde nicht vereinbart Der Gesetzgeber schließt Pflichtpraktika vom gesetzlichen Mindestlohn aus.…
-
FCA-Abgasskandal: OLG München sieht Wohnmobile von Stilllegung bedroht
Im Diesel-Abgasskandal wird es für Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) in der zweiten Instanz immer enger: Erneut hat das Oberlandesgericht München in einem Hinweisbeschluss klar gemacht, dass FCA in einem Wohnmobil eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Mit Hilfe einer Zeitschaltuhr beendet die Motorsteuerung nach knapp 22 Minuten die Abgasreinigung. Dem Kläger stünde aufgrund dieser unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatz zu (Az. 36 U 3680/22). Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Äußerungen am OLG München enorm gestiegen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. OLG München im Fiat-Abgasskandal vor wegweisenden Urteilen Beim OLG München könnte im Abgasskandal der Wohnmobile Geschichte…
-
Barmenia muss unzulässige Beitragserhöhungen von 10.000 Euro erstatten
Die Private Krankenversicherung Barmenia hat vor Gericht eine Niederlage im Streit um unrechtmäßige Beitragserhöhungen erlitten. Das Landgericht Frankfurt hat die Unzulässigkeit von Prämienanpassungen mit Urteil vom 16. April 2020 festgestellt (Az.: 2-23 O 198/19). Die Beitragsanpassungen waren aus Sicht des Gerichts unzureichend begründet. Der Kläger hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge in Höhe von 10.000 Euro. Der Bundesgerichtshof hat Tarifanpassungen mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 enge Grenzen gesetzt, die viele Versicherungen nicht einhalten (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte folgen der BGH-Rechtsprechung und erklären Beitragsanpassungen für unwirksam. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Privatversicherten einen kostenlosen Online-Check an.…
-
Glücksspiel-Abzocke: Spieler erhält nach Urteil 25.000 Euro von Online-Casino zurück
Die verbraucherfreundlichen Urteile zur Glücksspiel-Abzocke reißen nicht ab. Das Landgericht Rottweil hat mit Urteil vom 3. Juni 2022 den Betreiber eines Online-Casinos zur Rückzahlung von 25.000 Euro an einen Spieler verurteilt. Auch hier was das Angebot illegal und der Verbraucher wusste nichts von der Illegalität des Glücksspiels im Internet (Az.: 2 O 479/21). Und noch eine gute Nachricht: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet betroffenen Verbrauchern eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Der Finanzierer springt ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Die Rechtslage ist derzeit eindeutig. Die Betreiber müssen die Verluste der Spieler komplett ersetzen, weil ihr Internet-Angebot bis zum 30. Juni 2021 illegal war.…
-
EuGH muss über Kirchenaustritt als Kündigungsgrund urteilen
Die katholische Kirche geht bekanntermaßen kompromisslos gegen Angestellte vor, die ihre Kirche verlassen. Jetzt muss sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Kündigung aufgrund eines Kirchenaustritts gerechtfertigt ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) fragte sich mit Beschluss vom 21. Juli 2022: Ist eine Arbeitnehmerin für eine Tätigkeit ungeeignet, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn keine Zugehörigkeit zur katholischen Kirche verlangt wird? Liegt ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung vor? (Az.: 2 AZR 130/21) Der EuGH muss das beantworten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll…
-
Kein funktionierender Autonotruf – keine TÜV-Plakette
Eine böse Überraschung erleben Verbraucher beim TÜV, wenn in ihrem Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung die Notruffunktion nicht ihren Dienst erfüllt. Kein Notruf – keine Plakette, lautet da die einfache Formel. Für einen Audi-Kunden eine echte Katastrophe. Bei einem Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fällt die Notruffunktion bei seinem Audi A3 Sportback TFSI e dauerhaft aus. Audi selbst kann derzeit den Mangel aufgrund fehlender Software nicht beheben. Da Fahrzeughalter binnen eines Monats vom TÜV festgestellte Mängel beseitigen muss, wäre der Audi nach dem Erscheinen bei der Hauptuntersuchung nicht mehr zulassungsfähig. Der Audi-Kunde könnte den A3 nicht mehr nutzen. Da Audi Probleme bei der Software-Beschaffung hat, wird der vorliegende Fall…
-
Glücksspiel-Abzocke: Prozessfinanzierer unterstützt Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei Klagen gegen Online-Casinos
Beim Kampf gegen die Glücksspiel-Abzocke vor deutschen Gerichten bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer betroffenen Verbrauchern eine Finanzierung der Prozesskosten mit Hilfe eines Dienstleisters an. Da Rechtsschutzversicherungen Verfahren gegen Online-Casinos nicht decken, springt der Finanzierer ab einer Schadenshöhe von 8000 Euro ein. Die Rechtslage ist derzeit eindeutig. Oberlandes- und Landgerichte haben sich in Deutschland bei der Glücksspiel-Abzocke auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Die Betreiber müssen die Verluste der Spieler komplett ersetzen, weil ihr Internet-Angebot bis zum 30. Juni 2021 illegal war. Die Chancen, Verluste vor Gericht wettzumachen, sind nach Ansicht von Dr. Stoll & Sauer enorm gestiegen. Mandanten entstehen durch die Prozessfinanzierung keine Kosten. Die Kanzlei rät zur…
-
Datenleck: Finanzdienstleister muss 1200 Euro Schadensersatz
Beim Wechsel des IT-Dienstleisters müssen Unternehmen die Zugangsdaten zum eigenen IT-System ändern. Wer das nicht umsetzt, der schuldet seinen Kunden Schadensersatz, wenn es zu illegalen Zugriffen kommt. Das Landgericht Köln sieht mit Urteil vom 18. Mai 2022 eine Verpflichtung zum Austausch der IT-Zugangsdaten. Ein Finanzdienstleister hatte jahrelang auf den Austausch der Zugangsdaten verzichtet und dadurch gegen seine Pflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Er muss einem Verbraucher 1200 Euro Schmerzensgeld zahlen (Az.: 38 O 328/21). Gerichte sprechen Klägern mittlerweile hohe Schadensersatzansprüche aus DSGVO zu. Verbraucher sollten sich ihrer Rechte beim Datenschutz bewusst sein. Die Verbraucherkanzlei Stoll & Sauer bietet von Verstößen betroffenen Verbrauchern im Online-Check eine kostenlose Erstberatung an. Dr.…
-
Bundesarbeitsgericht: Arbeitszeugnis muss keinen Dank und keine Zukunftswünsche beinhalten
Ein Arbeitszeugnis muss nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Dankes -und Wunschformel enthalten. Ein Kläger hatte die Ansicht vertreten, die Beklagte sei verpflichtet, das Zeugnis mit einer Schlussformel zu versehen, in der sie ihm für die geleistete Arbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht. Das BAG wog mit Urteil vom 25. Januar 2022 die Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab. Das Interesse des Arbeitgebers, seine innere Einstellung zum Arbeitnehmer nicht offenbaren zu müssen, wertete das Gericht höher, als das Interesse des Arbeitnehmers an einer Schlussformel (Az.: 9 AZR 146/1). Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen…
-
Glücksspiel-Abzocke: Online-Casino muss Spieler Verlust ersetzen
Rund 50 Landgerichte in Deutschland haben sich bei der Glücksspiel-Abzocke auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Bis zum 30. Juni 2021 war das Angebot von Online-Casinos in Deutschland illegal. Daher müssen die Betreiber die Verluste der Spieler komplett ersetzen. Auch das Landgericht Darmstadt reihte sich mit Urteil vom 1. Juni 2022 in die verbraucherfreundliche Rechtsprechung mit ein: Das Gericht verurteilte den Anbieter eines Internet-Glücksspiels zur Rückzahlung von über 10.000 Euro. Der Spieler habe Anspruch auf die Rückerstattung seiner Verluste. Der Casino-Betreiber habe mit seinem Angebot gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe (Az.: 27 O 136/21). Die Chancen, erlittene Verluste vor Gericht wettzumachen, sind nach Ansicht der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer…