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Das geplante IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – wie CIOS und CTOs Änderungen nachvollziehen können
Der Deutsche Bundestag unterstreicht mit dem zweiten Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme, dem sogenannten IT-Sicherheitsgesetz 2.0, die hohe Bedeutung der Informations- und Cybersicherheit in Deutschland. Das Gesetz regelt unter anderem den Schutz der Bundesverwaltung, kritischer Infrastrukturen (KRITIS), von Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse und den Verbraucherschutz. Allerdings findet der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Sicherheit in der Informationstechnologie (19/26106, 19/26921) unter Sachverständigen noch wenig Zustimmung. Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Bundesregierung will mit dem Entwurf das seit 2015 bestehende IT-Sicherheitsgesetz fortschreiben. Dabei sind unter anderem erweiterte Eingriffsbefugnisse für das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie neben der technischen Kontrolle von Bauteilen der Netzinfrastruktur auch eine Überprüfung der politischen…