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Das neue Nachweisgesetz – ein Rückschritt in der Digitalisierung
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die häufig praktizierte Entgeltumwandlung sind eine von deutschen Arbeitnehmern gerne genutzte Möglichkeit, um über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Durch erste Maßnahmen zur Digitalisierung haben sich viele Unternehmen die Entgeltumwandlung erleichtert, vor allem in Bezug auf Information und Abwicklung. Jetzt macht das neue Nachweisgesetz dem weiteren Fortschritt einen Strich durch die Rechnung. Das Nachweisgesetz regelt seit 25 Jahren, dass Arbeitsvertrag und wesentliche Arbeitsbedingungen wie die betriebliche Altersversorgung schriftlich niederzulegen sind. Auch der neue Entwurf, der zum 1. August 2022 in Kraft getreten ist, hält (überraschenderweise) daran fest und wird mit Sanktionen bei Missachtung sogar noch verschärft. Auch wenn die Digitalisierung im Land politisch propagiert wird…