-
Unterschätztes Potenzial: Unter die De-minimis-Förderung fällt auch die Frachtenbörse
Maßnahmen, die der Straßengüterverkehr zur Förderung von Sicherheit und Umwelt ergreift, werden seit dem Jahr 2009 vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gefördert. Was sich nach wenig anhört – De-minimis könnte man mit Bagatellhilfe übersetzen – trägt zur Entlastung deutscher Unternehmer mit mautpflichten Fahrzeugen über 7,5 Tonnen bei. „Im Coronajahr 2020 haben noch mehr Logistikunternehmen und Speditionen diese Förderungen beantragt“, bestätigt Memo Torfilli, Geschäftsführer der Flussthal Gruppe mit Sitz in Düsseldorf, die sich auf die De-Minimis-Förderung für den Straßengüterverkehr spezialisiert hat. Was weniger bekannt ist: Aus dem Fördertopf werden auch Frachtvermittlungen mit bis zu 80 Prozent gefördert. Hintergrund ist auch hier der ökologische Gesichtspunkt, da auf diese Weise teure Leerfahrten vermieden…