• Medien

    Hoher Jugendschutz bei Netflix: FSM beurteilt neue Funktionen positiv

    Die FSM hat noch vor Veröffentlichung die neuen und erweiterten Jugendschutzfunktionen von Netflix nach deutschem Recht begutachtet und sie als geeignetes Jugendschutzprogramm bewertet. Damit setzt der US-amerikanische Streaming-Dienst weiter auf hohe Standards im Jugendmedienschutz. Das neue Jugendschutzsystem ermöglicht Netflix-Accountinhabern künftig individuell für jedes Profil eine Altersfreigabe festzulegen und dieses zusätzlich mit einer PIN zu sichern. So können Familien die Jugendschutzeinstellungen noch spezifischer an die eigenen Bedürfnisse anpassen und für jedes Familienmitglied ein Profil mit jeweils geeigneten, altersgerechten Inhalten einrichten. Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: „Das Engagement von Netflix ist ein großer Erfolg und zugleich ein wichtiges Signal für die Selbstregulierung in Deutschland. Als global agierendes Unternehmen kommt Netflix damit seiner…

  • Internet

    Onlinebeschwerden 2019: Meldungen bei der FSM-Beschwerdestelle gehen zurück – starker Anstieg bei den Missbrauchsdarstellungen

    Mit insgesamt 5.985 eingegangenen Beschwerden im Jahr 2019 ging die Zahl der Meldungen über illegale oder jugendgefährdende Onlineinhalte nach dem Höchststand im letzten Jahr zurück (2018: 6.733 Beschwerden). Der Anteil der begründeten Meldungen (Verstoß gegen deutsche Jugendschutzgesetze) lag 2019 bei 58 % (3.482 Meldungen). Die begründeten Beschwerden über Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen sind innerhalb eines Jahres um mehr als die Hälfte (53 %) gestiegen (2019: 1.640 Fälle; 2018: 1.069 Fälle). Nach den sinkenden Zahlen der letzten drei Jahre steigen die Fälle hier erstmals wieder an. Diese Inhalte machen 2019 einen Anteil von 47 % der begründeten Beschwerden aus. Hinweise über Missbrauchsdarstellungen auf deutschen Servern leitet die FSM an das Bundeskriminalamt weiter…

  • Medien

    FSM beginnt Arbeit als Selbstkontrolle nach NetzDG

    Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (FSM) wurde vom Bundesamt für Justiz als erste Einrichtung der Regulierten Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anerkannt. Die FSM beginnt im März 2020 mit der Arbeit. Bisher haben sich Facebook und YouTube der Selbstregulierung angeschlossen. Ihnen ist es nun möglich, die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an die FSM zu übertragen. Voraussetzungen für die Anerkennung der FSM waren u.a. die Unabhängigkeit und die sachgemäße Ausstattung der Prüferinnen und Prüfer, eine transparente Verfahrensordnung sowie die Gewährleistung einer zügigen Prüfung innerhalb von sieben Tagen. Die Selbstregulierung nach NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die nicht offensichtlich rechtswidrig und schwer juristisch zu bewerten sind, an…