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Bundestag verabschiedet Reparaturklausel
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet, welches u.a. Änderungen im Designrecht umfasst. In das deutsche Designgesetz wird damit eine Reparaturklausel aufgenommen, die sichtbare Kfz-Ersatzteile vom Designschutz ausnimmt. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC), der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) begrüßen die Einführung der Reparaturklausel, kritisieren aber den umfassenden Bestandsschutz für bereits eingetragene Designs. Reparaturklausel kann zu günstigeren Ersatzteilpreisen führen Das neue Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs nutzt die europarechtlich garantierte Mög-lichkeit, das deutsche Designrecht zu liberalisieren. Dies begrüßt die Verbändeallianz ausdrück-lich. Mehrfach haben Preisvergleiche gezeigt, dass karosserieintegrierte Ersatzteile wie Motor-hauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten in…
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Designgesetz: Reparaturklausel kommt – GVA kritisiert Bestandsschutz scharf
Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass sich die Fraktionen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag am gestrigen Tag auf die Einführung einer Reparaturklausel in das deutsche Designgesetz geeinigt haben. Der GVA kritisiert allerdings den vorgesehenen weitreichenden Bestandsschutz, der mehr Wettbewerb im Kfz-Ersatzteilmarkt und damit sinkende Ersatzteilpreise in eine ferne Zukunft rücken lässt. Fauler Kompromiss zulasten der Autofahrer Bereits im vergangenen Jahr wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieses enthält u.a. eine Änderung des deutschen Designgesetzes, in das eine Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingeführt wird. Die Reparaturklausel nimmt Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten im Ersatzteilbereich vom Designschutz aus, ohne…
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GVA stellt sich gegen Forderungen nach einer „Abwrackprämie 2.0“
Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) sieht aktuell geäußerte Forderungen, eine staatliche Prämie für den Kauf neuer Kraftfahrzeuge einzuführen, kritisch. Aus Sicht des GVA wäre eine solche Maßnahme weder ökonomisch zielführend noch ökologisch sinnvoll. Rückblick: Keine guten Erfahrungen mit einer solchen Prämie Im Jahr 2009 wurde in Deutschland im Rahmen des Konjunkturpakets II eine staatliche Umweltprämie in Höhe von 2.500 Euro eingeführt, die Autofahrer seinerzeit erhalten konnten, wenn sie ihren alten PKW verschrotten ließen und dafür einen Neu- oder Jahreswagen kauften. Die im Volksmund „Abwrackprämie“ genannte Maßnahme wurde bezüglich ihrer Umweltbilanz aus der Wissenschaft rückblickend oft kritisch beurteilt. Auch der ökonomische Nutzen war umstritten: So konnten vor allem Importmarken mit preisgünstigen…