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Was im Kampf gegen Corona medizinisch notwendig ist, wird finanziert
Mit Blick auf den beute bekannt gewordenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur finanziellen Unterstützung der Krankenhäuser, dem „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Der Bundesgesundheitsminister setzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das klare Signal, dass den Kliniken im Kampf gegen die Corona-Epidemie ein umfassender Rettungsschirm aufgespannt werden soll. Die gesetzliche Krankenversicherung unterstützt dies ausdrücklich. Die Kliniken müssen mit der erforderlichen Liquidität versorgt werden, damit sie leisten können, was medizinisch notwendig ist. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine starke Solidargemeinschaft und steht dafür ein, dass die Kliniken die Finanzmittel bekommen, die sie für die Behandlung der Corona-Patienten brauchen.“ Der Über GKV-Spitzenverband Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 105 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als…
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Fehlende Investitionsmittel bleiben extremes Problem
Den Krankenhäusern fehlen auch 2020 mindestens drei Milliarden Euro für bestandserhaltene Investitionsfinanzierung. Dies ist das Ergebnis der aktuellen Investitions-Analyse für das laufende Jahr 2020, die der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft vorgelegt haben. Die Bundesländer, deren gesetzlicher Auftrag die Investitionsfinanzierung ist, decken mit den gezahlten Mitteln nur rund 50 Prozent der benötigten sechs Milliarden Euro ab. Grundlage der bereits zum siebten Mal vorgelegten Analyse sind die Kalkulationen von 85 Krankenhäusern. In der Analyse werden die sogenannten Investitionsbewertungsrelationen jedem einzelnen Behandlungsfall zugeordnet. Aus dem sich ergebenden Verhältnis kann für jedes Krankenhaus ein Investitionsbedarf berechnet werden. Gleiches gibt es auch seit dem vergangenen Jahr für tagesbezogene Investitionsbewertungsrelationen…
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Pflegeselbstverwaltung stärkt Pflegebranche den Rücken
Die Gesundheit und eine qualifizierte Versorgung der rund vier Millionen Pflegebedürftigen steht während der Corona-Pandemie mit an erster Stelle. Eine besondere Herausforderung für die gesamte Pflegebranche mit 11.700 vollstationären Pflegeheimen und über 15.000 ambulanten Pflegediensten. Um diese mitsamt ihren Pflegerinnen und Pflegern unkompliziert und vor allem schnell zu entlasten, wurden heute umfangreiche temporäre Sofortmaßnahmen für die stationäre und ambulante Langzeitpflege vereinbart. Der GKV-Spitzenverband und Vertreter der Pflegeeinrichtungen und –dienste wie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) werden dabei durch das Bundesgesundheitsministerium unterstützt. Pflegeversicherung sagt finanzielle Absicherung bei Corona-bedingten Mehrausgaben zu Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes unterstreicht die herausragende Leistung der Pflegebranche:…
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Schutz der Versicherten hat Vorrang – körperliche Untersuchungen durch Medizinischen Dienst ausgesetzt
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind massiv ausgeweitet worden, um Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Auch die Medizinischen Dienste wirken an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe mit. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus. „Die MDK-Gemeinschaft hat festgelegt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen“, sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf…