• Finanzen / Bilanzen

    Entlasten statt Belasten Finanzierungslücke ohne Beitragsanhebung schließen

    Resolution des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die für 2023 erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von geschätzt 17 Mrd. € geschlossen werden. Die Hauptlast bei der Finanzierung soll dabei erneut den Beitragszahlenden aufgebürdet werden – über einen neuerlichen Rückgriff auf die Finanzreserven der Krankenkassen, rückzahlbare Darlehen und die Anhebung der Beitragssätze. Dies stellt eine weitere und schwerwiegende Einschränkung der Finanzhoheit der Selbstverwaltungsorgane dar. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt diese vorgesehenen Maßnahmen ab und erwartet deutliche Nachbesserungen an dem Gesetz. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert die Regierungskoalition dazu auf, ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und die Beiträge zur Gesundheitsversorgung von ALG-II-Beziehenden auf ein…

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  • Gesundheit & Medizin

    Mehr Pflege und weniger Bürokratie am Krankenbett

    Für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege am Krankenbett braucht jedes Krankenhaus auf jeder Station genügend Pflegekräfte. Ein erster Schritt, um eine Mindestbesetzung auf den Stationen sicherzustellen, ist die Umsetzung von Pflegepersonaluntergrenzen. Bisher fehlt jedoch in der gesamten stationären Versorgung in Deutschland immer noch ein zeitgemäßes Pflegepersonalbemessungsinstrument, das bundeseinheitlich den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf differenziert nach den unterschiedlichen Qualifikationen ermitteln kann. Dabei wurde mit dem PePiK-Verfahren der „Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus“ (§ 137k SGB V) bereits der richtige gesetzliche Weg eingeschlagen. Nun steht im aktuellen Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein neuer Paragraf (§ 137l SGB V), der eine Personalbemessung in Anlehnung an die PPR 2.0 einführen will. Dieser Vorschlag erfüllt allerdings nicht…

  • Gesundheit & Medizin

    Zahnärztliche Behandlungen: Anträge jetzt digital möglich

    Zahnärztliche Praxen können Behandlungen jetzt digital bei der Krankenkasse beantragen und anzeigen. Das bisherige Verfahren wird dadurch deutlich effizienter, einfacher und schneller. GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hatten sich hierzu auf das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) verständigt. Eine sechsmonatige Pilotphase wurde am 30. Juni 2022 erfolgreich abgeschlossen, am 1. Juli ist der Echtbetrieb in den Zahnarztpraxen gestartet. Innerhalb des ersten Monats nutzten schon 2791 Praxen das neue Verfahren. Noch bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit, das EBZ im Praxisalltag kennenzulernen, bevor es zum 1. Januar 2023 als einzig mögliches Antragsverfahren für alle Zahnarztpraxen verpflichtend wird. Bereits jetzt können alle Krankenkassen die digitalen Anträge bearbeiten. In der Pilotphase…

  • Gesundheit & Medizin

    Patientensicherheit statt Industrieinteresse bei HochrisikoMedizinprodukten

    Die Skandale der vergangenen Jahre im Bereich der HochrisikoMedizinprodukte haben gezeigt, dass für eine sichere Versorgung der Patientinnen und Patienten höhere Anforderungen an die klinische Bewertung, die Zulassung und an die Marktüberwachung derartiger Produkte gestellt werden müssen. Deshalb wurde das Medizinprodukterecht in der EU im Jahr 2017 durch Beschluss einer neuen EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) gezielt verschärft, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Damit die EUBehörden, die Benannten Stellen (vgl. Hinweis am Ende) und die herstellenden Unternehmen sich auf das neue EU-Recht vorbereiten können, wurden lange Übergangsfristen eingeräumt. Die aktuellen Diskussionen über den Umgang mit möglichen Versorgungsproblemen bei Medizinprodukten aufgrund der neuen MDR verzerren die Sachlage. „Die EU-Medizinprodukteverordnung ist ein…

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  • Finanzen / Bilanzen

    GKV Versicherte werden zu 80 Prozent mehrkostenfrei mit Hilfsmitteln versorgt

    Annähernd 80 Prozent der Versicherten bekommen mehrkostenfreie Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Rund 20 Prozent zahlen durchschnittlich etwa 136 Euro dazu. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbandes. Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Der vierte Mehrkostenbericht kommt zu dem Ergebnis: Circa 80 Prozent der gesetzlich Versicherten bekommen ihre Hilfsmittel mehrkostenfrei. Damit zeigt sich ein längerfristiger und erfreulicher Trend. Grundsätzlich stehen den Versicherten für ihren Krankenkassenbeitrag hochwertige Hilfsmittel ohne Mehrkosten zur Verfügung. Darüber hinaus sind auch die durchschnittlichen Mehrkosten nur unwesentlich gestiegen und in den meisten Bereichen stabil geblieben.“ Datenauswertung bringt wichtige Transparenz in Mehrkosten Mehrkosten zahlen die Versicherten, anders als die gesetzliche Zuzahlung, freiwillig (siehe Kasten…

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  • Finanzen / Bilanzen

    Digitalisierung: Fast 400 Millionen Euro extra für ärztliche Praxen

    Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bekommen für ihre digitale Ausstattung weitere fast 400 Millionen Euro. So hat am 18. Juli 2022 die Schiedsstelle entschieden, die die Extra-Vergütung festgelegt hat. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung und die PKV. Jede Praxis bekommt pauschal 2.300 Euro, um den Konnektor, der die Praxissoftware mit dem Internet verbindet, austauschen zu lassen. Voraussetzung für den Tausch ist, dass die Laufzeit des Sicherheitszertifikats im Konnektor nur noch sechs Monate oder weniger beträgt. Dadurch steht bei einigen Konnektoren der Tausch zeitnah an, während andere noch ein oder mehrere Jahre betrieben werden können. Hinzu kommen weitere Pauschalen, unter anderem für ein ebenfalls notwendiges Update, das die Nutzung der elektronischen…

  • Finanzen / Bilanzen

    Einseitige Belastung der Beitragszahlenden stoppen!

    Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll die für 2023 bestehende Finanzierungslücke bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund 17 Milliarden Euro geschlossen werden. Anlässlich der Fachanhörung des zwischenzeitlich vorliegenden Referentenentwurfes aus dem Bundesgesundheitsministerium erklären die Vorsitzenden des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, Uwe Klemens und Dr. Susanne Wagenmann: „Die 17-Mrd.-Euro-Finanzierungslücke ist das Ergebnis konkreter politischer Entscheidungen in der Vergangenheit. Einerseits wurden Gesetze beschlossen, die zu strukturell höheren Ausgaben führten, andererseits gab es keine nachhaltige Gegenfinanzierung. Vielmehr wurden die höheren Ausgaben durch das Auflösen von Rücklagen und adhoc-Steuerzuschüsse kurzfristig gegenfinanziert. Dabei wurde von der Bundesregierung der Weg der soliden und nachhaltigen Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung für die 73 Millionen gesetzlich Versicherten verlassen. Die Politik…

  • Gesundheit & Medizin

    Krankenhausfinanzierung: Bundesländer zahlen zu wenig Investitionsmittel

    Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben. Der bestandserhaltende Investitionsbedarf der Krankenhäuser liegt demnach bundesweit bei mehr als sechs Milliarden Euro pro Jahr und damit in der Größenordnung der Vorjahre. Die Bundesländer decken aber seit Jahren nur die Hälfte dieses Bedarfes ab, obwohl sie gesetzlich zur Finanzierung der Investitionskosten verpflichtet sind. Der auf Bundesebene vereinbarte Katalog der Investitionsbewertungsrelationen für…

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  • Gesundheit & Medizin

    Mehr Kompetenzen für Pflegefach: Modellvorhaben gestartet

    Pflegefachpersonen bekommen in Zukunft mehr Kompetenzen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten. Grundlage dafür ist der Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, der zum 1. Juli 2022 beschlossen wurde. „Qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig Menschen, die zum Beispiel Diabetes mellitus haben oder an Demenz leiden, selbstständig und eigenverantwortlich versorgen können. Dadurch wird die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert und die Pflege insgesamt aufgewertet. Der Rahmenvertrag und die folgenden Modellvorhaben sind ein wichtiger Schritt für die Stärkung der pflegerischen Versorgung und brechen die tradierte Arbeitsteilung zwischen Ärzteschaft und Pflege auf“, sagt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Bereits ab dem 1. Januar 2023 soll in…

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    Finanzielle Atempause , aber keine nachhaltige Lösung

    Anlässlich der heute vom Bundesminister für Gesundheit vorgestellten Eckpunkte für das GKV-Finanzierungsgesetz erklärt Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in einer ersten Reaktion: „Es ist eine Enttäuschung, dass der Staat bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfangenden einer seiner sozialen Kernaufgaben auch weiterhin nicht nachkommt. Im Auftrag des Staats organisieren und bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen die gesundheitliche Versorgung der ALG-II-Empfangenden, erhalten dafür aber vom Staat pro Jahr zehn Milliarden Euro weniger aus Steuermitteln, als sie für diese Versorgung ausgeben müssen. Wenn der Staat hier seiner Verpflichtung voll nachkäme, wäre schon viel erreicht. Hier hat es, trotz der Ankündigung im Koalitionsvertrag, keinerlei Bewegung gegeben. So bleibt es dabei, dass die…