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Holzfeuerungen weiterhin erlaubt
Wie kann man zukunftssicher heizen? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom Bundestag beschlossen und soll zum 1.1.2024 in Kraft treten. Verbraucher sind weiterhin verunsichert. Dabei gilt weiterhin: Auch ab dem Jahr 2024 sind Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt. Fakt ist, das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten. Kein Verbot – Holz laut EU-Beschluss weiterhin erneuerbarer Energieträger Für den Einbau oder den Betrieb einer Einzelraumfeuerstätte gibt es im GEG definitiv kein Verbot. Diese Geräte, z. B. Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen, dürfen auch nach 2024 betrieben werden, sofern sie den Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Lediglich veraltete Feuerstätten, die zwischen 1995 und Ende März…
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Daten und Fakten zum erneuerbaren Energieträger Holz
Bis 2045 strebt Deutschland die Treibhausgasneutralität an. Experten sind davon überzeugt, dass die Energiewende nur gelingt, wenn Holz zur Wärmegewinnung genutzt wird. Es geht darum, natürlich, nachhaltig und zukunftssicher zu heizen – mit versorgungssicheren, erneuerbaren Energien, die das Klima und die Umwelt schonen. Die kontroverse Diskussion um das neue Gebäudeenergiegesetz hat gezeigt, dass es konkrete Lösungen braucht, die praktikabel, bezahlbar und vernünftig umsetzbar sind. So zeichnet sich immer mehr ab, dass der Energieträger Holz als Wärmequelle der Zukunft und als tragende Säule der Energiewende unverzichtbar ist. Holz als Wärmequelle: Daten, Fakten und Gründe für wachsenden Anteil Bereits jetzt hat Holz als regenerative und CO2-neutrale Energieressource einen Anteil von fast 6…
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Zukunftssicher sanieren: moderne Holzheizung
Heizen mit Holz ist zukunftssicher. Doch wie jedes Haus mal einen neuen Anstrich oder neue Fenster braucht, ist es auch mit der Feuerstätte. Den Blick vom angenehm wärmenden Feuer auf die aktuelle Technik dahinter, ist nicht nur Pflicht sondern selbstverständlich. Schließlich erfüllen moderne Holzfeuerstätten die gesetzlichen Verordnungen und es gibt so keine Einschränkungen bei der Nutzung des eigenen Kachelofens. Nächste Frist: 31.12.2024 für Ofenmodernisierung bzw. Austausch Alte Holzfeuerstätten, die zwischen 1. Januar 1995 und 21. März 2010 in Betrieb gingen und die BImSchV-Vorgaben nicht erfüllen, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Das Typenschild gibt Auskunft, aus welchem Jahr die Feuerstätte stammt. Falls der Ofen kein…
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Heizen mit Holz – Wärme der Zukunft
Das neue Heizungsgesetz (GEG) für mehr Klimaschutz wurde entschärft und soll nun doch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Laut Gesetzentwurf soll ab Januar 2024 jede im Neubau neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Ökoenergie betrieben werden. Bestehende funktionierende Heizsysteme müssen nicht ausgetauscht und defekte Heizungen dürfen repariert werden. Ebenso gibt es Übergangsfristen und Härtefallregelungen. Die 65 Prozent an vorgeschriebenen Erneuerbaren können durch Einbau einer Wärmepumpe, den Anschluss an ein Wärmenetz oder andere Optionen erreicht werden. Auch Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden, sollen erlaubt sein. Zwar wird schon jetzt in jedem zweiten Neubau eine Wärmepumpe eingebaut, wer auf echte Unabhängigkeit Wert legt – auch im…