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Stiftung EAR: Neue ElektroG-BattG-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) 2024 vorgestellt
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Tarife der Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) ab dem 1. Januar 2024 vorgestellt. Die ElektroGBattGGebV legt die Höhe der Gebühren fest, welche die deutsche Gemeinsame Stelle für das ElektroG und das BattG für ihre Tätigkeiten ansetzen darf. Die Sätze für die Gebührentatbestände werden mittlerweile immer jährlich vor Weihnachten in Form von Änderungsverordnungen an die aktuellen Gegebenheiten bei der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten sowie Altbatterien und somit an die Ergebnisse der Prognosen für das jeweilige Folgejahr angepasst. Die wichtigsten Änderungen der Gebührenverordnung lauten wie folgt: Die Quartalsgebühr für Registrierungskontoinhaber je Registrierungsnummer und je Quartal (ElektroG) soll sich beinahe verdoppeln. Aktuell liegt sie bei 24,10 Euro und…
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EPR-Registrierung: Die Uhr tickt
Ab dem 1. Juli 2023 müssen elektronische Marktplätze sowie Fulfilment-Dienstleister (Plattformen) ihre Händler bzw. Kunden proaktiv auf die korrekte Registrierung ihrer Produkte nach dem Elektrogesetz überprüfen, da die Übergangsfrist zu § 6 Abs. 2 ElektroG ausläuft. Diese Sorgfaltspflicht hat die Politik eingeführt, um der weiterhin sehr hohen Zahl sogenannter Trittbrettfahrer Herr zu werden – also Player, die sich nicht an die Pflichten und Regeln des Gesetzes halten, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Für das deutsche Verpackungsgesetz gelten ähnliche Vorgaben bereits seit dem Sommer 2022. In Frankreich sollen seit Anfang 2022 durch die Plattformen sogar schon mehr als 20 EPR-Kategorien (neben WEEE, BATT und PACK beispielsweise auch Möbel, Textilien,…
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Referentenentwurf zum neuen Elektrogesetz (ElektroG3) veröffentlicht
Das Umweltministerium hat den lange erwarteten Entwurf für die 3. Novelle des deutschen Elektrogesetzes (ElektroG3) veröffentlicht. Der Fokus des neuen Gesetzes liegt vor allem auf der Verbesserung von Rückgabemöglichkeiten für Elektroaltgeräte sowie Optimierung des Recyclings über eine separate, weitere Elektroaltgeräte-Behandlungsverordnung. Die wichtigsten Änderungen in Stichpunkten: – Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister wie Amazon, eBay usw. sollen zukünftig sicherstellen, dass die Elektro- und Elektronikgeräte ordnungsgemäß nach dem Elektrogesetz registriert sind, ansonsten dürfen sie diese nicht mehr auf ihrer Plattform zum Kauf anbieten bzw. im Auftrag der Händler lagern, verpacken und versenden. Für Verstöße sind Bußgelder bis zu EUR 100.000 je Einzelfall vorgesehen. – Zukünftig sollen auch Lebensmittelmärkte mit Verkaufsflächen von min. 800 qm…