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Zeitarbeit: ein kraftvoller Motor für die nachhaltige Arbeitsmarktintegration
Anlässlich ihrer Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung „Jetzt in den Job: Integration in Arbeit lohnt sich!“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit, von kommunalen Spitzenverbänden, Unternehmen, Spitzenverbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften erklären Sebastian Lazay, Präsident des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e. V. (BAP) und Christian Baumann, Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ): „Die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten erfordert belastbare Partnerschaften. Die Zeitarbeitsbranche spielt dabei eine zentrale Rolle, den von der Bundesregierung angestrebten Integrationsturbo umzusetzen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Zeitarbeit nicht nur ein verlässlicher Partner, sondern ein kraftvoller Motor für die nachhaltige Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist. Daher haben der Bundesarbeitgeberverband der…
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Arbeitgeberverbände BAP und iGZ beschließen ihre Verschmelzung auf den „Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.“ (GVP)
Auf ihren heutigen Versammlungen haben die Mitglieder des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) grünes Licht für die Verschmelzung der beiden Arbeitgeberverbände zum „Gesamtverband der Personaldienstleister e.V.“ (GVP) gegeben. Durch das Erreichen der jeweils erforderlichen Quoren zur Zustimmung wurde der letzte wichtige Schritt hierfür erfüllt. Mit dem GVP entsteht einer der größten Arbeitgeberverbände in Deutschland, der etwa 6.000 Mitgliedsunternehmen vertritt und gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften künftig die Arbeits- und Sozialbedingungen für rund 800.000 Zeitarbeitskräfte organisiert. Der neue Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband vertritt fortan die gesamte Personaldienstleistungsbranche in Deutschland, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und Personalentwicklung. „Durch die Verschmelzung von BAP…
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Inflationsausgleichsprämie für Zeitarbeitskräfte in der M+E-Industrie
Vollzeitbeschäftigte Zeitarbeitnehmer erhalten für Zeiten des Einsatzes in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie zusätzlich zum Arbeitslohn eine gemäß § 3 Nr. 11c EStG steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 2.300 Euro. Darauf einigten sich jetzt die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die aus dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) besteht, und die IG Metall. Der Tarifabschluss zum Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME), Die IG Metall hatte den Vertrag zum 30. Juni gekündigt. „Mit diesem Tarifabschluss sind wir als Arbeitgeber an das absolute Limit des Machbaren gegangen. Der Sozialpartner sollte sich bewusst sein, dass die Arbeitgeber auch wirtschaftlich arbeiten…
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Bundesarbeitsgericht bestätigt Gesamtschutz in der Zeitarbeitsbranche
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 31. Mai in Erfurt (Az. 5 AZR 143/19) entschieden, dass der Gesamtschutz für Zeitarbeitskräfte in Deutschland gewährleistet ist und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Dazu äußert sich die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) wie folgt: „Wir setzen nach wie vor auf eine vertrauensvolle Sozialpartnerschaft mit den DGB-Gewerkschaften und stehen auch weiterhin für die Tarifautonomie. Seit 20 Jahren haben wir auf dieser Basis regelmäßig gemeinsam Tarifwerke vereinbart und weiterentwickelt, in denen stets die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt wurden. Das soll auch so bleiben“, reagierte Sven Kramer, Verhandlungsführer der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, auf die BAG-Entscheidung.…
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Pflegebranche: Einschränkungen könnten zum „Pflexit“ führen
Würden die Forderungen aus Politik und Gesundheitsunternehmen nach einer Einschränkung der Zeitarbeit in der Pflege tatsächlich verwirklicht, dann würde der Verlust von rund 21.000 Fachkräften in der Pflege drohen. So ein wesentliches Ergebnis der Kurzstudie „Zeitarbeiterbefragung – Zeitarbeit in der Pflegebranche“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Hierfür wurden über 4.000 Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer in der Pflege befragt. Ohne empirische Grundlage Deutlich zeigt sich dabei, dass die Erwartung seitens der Politik, Zeitarbeitskräfte würden bei einer gesetzlichen Einschränkung der Zeitarbeit in die Stammbelegschaften der Einsatzbetriebe zurückkehren, ohne empirische Grundlage ist. Denn lediglich 18 Prozent der Befragten zeigten sich bereit zu einem solchen…
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Zeitarbeit – Feuerwehr nicht nur für die Pflegebranche
In der Diskussion um den Einsatz vor Zeitarbeitsbeschäftigten in der Pflege drohen die Fakten immer mehr ins Abseits zu geraten. An erster Stelle steht dabei meist das „Ausmaß“ von Personaldienstleistung in der Pflegebranche – die Bundesagentur für Arbeit stellt dazu regelmäßig fest, dass sich der Anteil der Zeitarbeitnehmer in der Pflege auf einem unauffälligen Niveau etabliert habe. Steigender Bedarf In der Praxis bedeutet das, dass 2,2 Prozent der in der Pflege Beschäftigten Zeitarbeitskräfte sind. Tendenz steigend, und das aus gutem Grund: Der gefühlte Anstieg der nominalen Anzahl ist dem Anwuchs der Beschäftigten in der Pflege generell geschuldet. Hier werden gerne Symptome analysiert, aber es wird keine Diagnose gestellt. Keine Rosinenpickerei…
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Stolz begrüßt Trendwende: Zeitarbeitsverbot im Bauhauptgewerbe endlich aufheben
Die Aufhebung des Verbots von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe forderte jetzt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) in seinem Statement zur aktuellen Debatte über eine Reform des Zuwanderungsrechts in Deutschland. Damit weicht der ZDB von seinem bisherigen Kurs ab, diese Einschränkung zu unterstützen. Sektorale Verbote kontraproduktiv „Sektorale Verbote sind arbeitsmarktpolitisch vollkommen kontraproduktiv. Das gilt sowohl für die Integration von Drittstaatsangehörigen als auch bei der Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials“, reagierte Werner Stolz, Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) auf die ZDB-Stellungnahme. Das, so Stolz mit Verweis auf das Verbot in der Fleischindustrie, gelte generell für alle sektoralen Verbote. Arbeits- und Fachkräftelücke Der ZDB begründet seine Forderung mit der demografisch bedingten Arbeits- und Fachkräftelücke…
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Neuer Tarifabschluss in der Zeitarbeit
Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) der Zeitarbeitgeberverbände iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) einen neuen Tarifabschluss nach 19-stündiger Verhandlung erreicht. Nachdem die Tarifpartner erhöhte Stundenentgelte bereits für die Entgeltstufen (EG) 1 bis 2b im letzten Jahr vor dem Hintergrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns verhandelt hatten, steigen nun auch die Tarifentgelte für Fachkräfte ab Entgeltstufe 3 (abgeschlossene Berufsausbildung) bis 9 (Akademiker) mit Wirkung ab dem 1. April 2023. Die Tariflöhne steigen demnach in zwei Schritten: Die EG 3 erhöht sich von 13,32 Euro auf 15,06 Euro, die EG 4 von 14,08 Euro auf 15,92 Euro, die EG…
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Bundesarbeitsgericht muss Tarifautonomie schützen
Heute hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmalig zum Begriff des Gesamtschutzes in der EU-Leiharbeitsrichtlinie geäußert. Nach Auffassung des Gerichts erfordert der Gesamtschutz für die Zeitarbeitskräfte eine Ausgleichsregelung, sofern in Tarifverträgen das Vergleichsentgelt (Equal Pay) unterschritten wird. Der Rechtsstreit geht nun zurück zum Bundesarbeitsgericht (BAG). „Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Gesamtschutz der Zeitarbeitskräfte durch ein Zusammenwirken von gesetzlichen und tariflichen Regelungen erreicht wird, sagt iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Inwiefern sich das Urteil auch auf die bewährte Tarifarchitektur der deutschen Zeitarbeitsbranche auswirken wird, bleibt abzuwarten. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Branchenverbände von iGZ und BAP heißt es: „Jetzt ist es am…
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Urlaubsstunden bei Mehrarbeitszuschlägen berücksichtigen
Bei der Frage, ob Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch Urlaubsstunden zu berücksichtigen, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG). Nach Ansicht des BAG stehe das Unionsrecht einer Regelung in einem Tarifvertrag entgegen, die für das Erreichen des Schwellenwertes für Mehrarbeitszuschläge nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden berücksichtig. Es sind auch die Stunden, die dem vom Arbeitnehmer in Anspruch genommenen Mindestjahresurlaub entsprechen, für die Berechnung des Schwellenwertes heranzuziehen, so die Erfurter Richter (Urteil vom 16.11.2022 – 10 AZR 210/19). BAG folgt der Entscheidung des EuGH Das BAG folgt damit einer Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), dem es die Frage vorgelegt hatte, ob das Unionsrecht…