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IKK e.V.: Finanzielle Stabilität der GKV muss gewährleistet bleiben
Das Gesundheitssystem und damit die soziale und gemeinsame Selbstverwaltung hat sich in der Belastungsprobe durch die Corona-Pandemie bis zum jetzigen Tag überzeugend leistungsfähig bewiesen: Handlungsnotwendigkeiten wurden kurzfristig und engagiert umgesetzt, Versorgungslücken rasch geschlossen. Um die Strukturen der Versorgung stabil zu erhalten, wurden kurzfristig Lasten bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. dem Gesundheitsfonds abgeladen. Doch um die GKV weiterhin handlungsfähig zu halten, muss die Politik nun reagieren. Sie muss die finanzielle Stabilität der Krankenkassen sichern und die Kosten, bei denen kein Anspruch an die gesetzliche Krankenversicherung besteht, ausgleichen. Darin kamen die Delegierten der Innungskrankenkassen auf ihrer heutigen Mitgliederversammlung überein. „Ohne gesetzliche Maßnahmen wird die gesetzliche Krankenversicherung als Resultat von absehbaren Mindereinnahmen…
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Statement Jürgen Hohnl, IKK e.V.-Geschäftsführer, dzur heutigen Verabschiedung des Patientendatenschutzgesetzes (PDSG) im Kabinett
„Die Innungskrankenkassen begrüßen die grundsätzliche Richtung des PDSG. Damit sind endlich die Grundlagen für den Start der elektronischen Patientenakte (ePA) als wesentlicher Bestandteil eines modernen digitalen Gesundheitssystems gegeben. Der Versicherte erhält nun perspektivisch einen ersten wahrnehmbaren Zusatznutzen aus der Telematikinfrastruktur. Sorge bereitet nur noch, ob der angedachte Zeitpunkt der ePA-Einführung zum 1.1.2021 angesichts der aktuellen Corona-Pandemie und der damit einhergehenden veränderten Prioritäten von den Entwicklern zu halten sein wird!“ Über den IKK e.V. Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten.…
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IKK e.V. begrüßt das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz
Die Innungskrankenkassen begrüßen die gestern im Kabinett mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz verabschiedete rasche Finanzierungshilfe für die Krankenhäuser. Damit erhalten die Krankenhäuser mit rund 8,7 Milliarden Euro eine wichtige Unterstützung zur Versorgung ihrer Patienten und unserer Versicherten sowie Planungssicherheit in dieser Krise. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass der Bund in diesem Jahr etwa 2,8 Milliarden Euro bereitstellt, Für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 5,9 Milliarden Euro, von denen 1,5 Milliarden Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. „In dieser außergewöhnlichen Krise müssen und wollen wir gemeinsam natürlich alles Notwendige für die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung…