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Kleine Bauvorlage ist kein sinnvoller Beitrag zu Verbraucherschutz und Baukultur
Der Sächsische Landtag hat am 1. Juni 2022 die Änderung der Sächsischen Bauordnung beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung. Aus Sicht von Architektenkammer und Ingenieurkammer Sachsen gibt es allerdings noch wesentliche, ungeregelte Punkte. Laut Sachsens Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt (CDU) habe sich die kleine Bauvorlageberechtigung in anderen Bundesländern bereits bewährt. Ingenieurkammerpräsident Dr.-Ing. Hans-Jörg Temann sieht das anders: „Die kleine Bauvorlage leistet keinen sinnvollen Beitrag zu Verbraucherschutz und Baukultur, ganz im Gegenteil. Sie vereinfacht den Genehmigungsprozess nicht, sondern schafft neue Probleme. Die Ingenieurkammer hat sich klar gegen diesen Vorstoß positioniert. In vielen Gesprächen und Diskussionen mit Abgeordneten sowie Vertretern des Handwerks sind wir für Qualität und ein…