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Bereitschaftsdienst vor dem Kollaps – IG Med stellt ihren Lösungsansatz vor
Das Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht der sog. Poolärzte hat den Finger in die Wunde gelegt: Seit Jahren versuchen die kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen, eine Lösung bei der Versorgung der Patienten außerhalb der Sprechstund enzeiten zu finden und haben dabei in vorauseilendem Gehorsam den Ärztemangel ignoriert und eine „luxuriöse Versorgung“ geschaffen (Zitat der KV Rheinland Pfalz), die dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V widerspricht. Nun haben die ersten K(Z)Ven reagiert und mit ihren drastischen Kürzungen der Bereitschaftsdienstzeiten und Schließungen von Bereitschaftspraxen die ersten Politiker auf den Plan gerufen. Der Gesundheitsminister aus Rheinland Pfalz, Clemens Hoch, versucht es zum Beispiel mit Drohunge n und aufsichtsrechtlichen „Einbestellungen“. Das muss allerdings angesichts des Ärztemangels und der…
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IG Med fordert Gesundheitsminister Lauterbach auf, seiner Dienstpflicht nachzukommen
Derzeit bahnt sich eine veritable Katastrophe in der ambulanten medizinischen Versorgung an. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Montag der letzten Woche ist die Besetzung der ärztlichen Bereitschaftsdienste in vielen Regionen Deutschlands in Gefahr. Das Urteil legt nahe, dass sog. Poolärzte, die Bereitschaftsdienste im Auftrag der kassenärztlichen Vereinigung übernehmen, sozialversicherungspflichig sind. Damit kommen hohe Kosten auf die Vertragsärzte zu. Die kassenärztlichen Vereinigungen in Niedersachsen, Baden-Württemberg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz haben bereits die Reißleine gezogen und die Poolärzte freigestellt. Damit gibt es große Lücken im Dienstplan. Einige Bereitschaftsdienstpraxen wurden kurzerhand geschlossen. Die Interessengemeinschaft Medizin (IG Med) weist im Angesicht des drohenden Sicherstellungsversagens im ärztlichen Bereitschaftsdienst darauf hin, dass nach den…